Hennies: „Wir kommen einem Konsens zur Landesdüngeverordnung näher“

Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies
Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies, Foto: Landvolk
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L P D – Das Landvolk Niedersachsen begrüßt die heute im Kabinett vorgestellte geplante Anpassung der Entwürfe für eine neue Landesdüngeverordnung. „Dies ist ein wichtiger erster Schritt für eine Einigung im Konflikt über die Festlegung nitratbelasteter ‚roter‘ Gebiete“, sagte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

„Wir kommen einem Konsens zwischen Landwirtschaft, Wasserversorgern und Umweltbehörden einen Schritt näher. Für uns Landwirte kann die berechnete Auswaschungsgefährdung unserer Böden nicht der alleinige Maßstab sein. Wenn bedenkliche Nitratgehalte im Grundwasser gemessen werden, wollen wir eine faire Analyse mit den bestmöglichen Daten und eine Abgrenzung der ursächlichen Flächen nach fachlich anerkannten Methoden.“

Das Landvolk erkennt an, dass die Landesregierung auf eine andere Ausweisungsmethodik von „roten Gebieten“ wechseln will, wenn die dazu notwendigen Anforderungen an die Messstellen und ihre Verteilung vorliegen. Das bisher verwendete Modell ignoriert laut Hennies in vielen Fällen die Ergebnisse von Messstellen ohne überhöhte Nitratgehalte und die häufig unzureichende Messstellenverteilung. „Das ist für uns nicht akzeptabel, und die von der Landesregierung vorgeschlagenen Phasen brauchen viel zu viel Zeit, insbesondere für die Betriebe in den Phase-2-Gebieten. Andere Bundesländer mit den gleichen Problemen haben eine dafür angemessene Methodik entwickelt und in kurzer Zeit umgesetzt. Das muss auch in Niedersachsen möglich sein“.

Für das Landvolk konnte die Diskussion über die Eignung der bisher genutzten Grundwassermessstellen mit der Landesregierung ebenfalls noch nicht abgeschlossen werden. Dazu wurden weitere gutachterliche Prüfungen durch die Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen vergeben; gleichzeitig läuft eine Messstellenüberprüfung im Auftrag des Landes.

Die Datenbasis für die Berechnung der landwirtschaftlichen Einflüsse auf die Gewässerqualität wurde durch Änderungen der Düngeverordnung des Bundes unsicherer. Das Landvolk unterstützt Überlegungen für eine landesrechtliche Verbesserung. Gefordert wird aber auch, dass die Datenbereitstellung der Betriebe behördlich anerkannt wird und zu Erleichterungen bei bürokratischen Auflagen und Düngeverboten führt, wenn der einzelbetriebliche Gewässerschutz über den bereits hohen gesetzlichen Standard hinausgeht. 

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Sonja Markgraf

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