Kein Hauruck-Verfahren zur Düngeverordnung!

Landwirtschaftliche Fläche im Frühling
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L P D – Im Holzhammerverfahren will die Bundesregierung die Änderung der Düngeverordnung jetzt offensichtlich umsetzen. „Wir lehnen dieses Hauruck-Verfahren insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Corona-Krise ab“, kritisiert Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke und fordert: „Dieses Thema muss bei der Bundesratssitzung am Freitag von der Tagesordnung gestrichen werden“.

Ganz konkret befürchtet der Landvolkpräsident die noch ausstehende Binnendifferenzierung in den sogenannten Roten Gebieten als schwere Bürde. „Solange das Corona-Virus das öffentliche Leben mehr oder weniger lahmlegt, wird diese Arbeit nicht leistbar sein“, begründet Schulte to Brinke. Zudem besteht die Gefahr, dass weitere Grundwasserkörper in diese Kategorie geraten und vermutlich ebenfalls als Rote Gebiete ausgewiesen werden.

Der Landvolkpräsident stärkt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast den Rücken, damit diese sich für eine Absetzung des Themas von der Tagesordnung in der Länderkammer stark macht. Zusätzlich appelliert Schulte to Brinke an alle Landwirtinnen und Landwirte, in diesem Sinne auch an ihre Abgeordneten heranzutreten.

„Wir Landwirte wollen Gewässerschutz. Wir stehen auch zu unserer Verantwortung, gerade in Krisenzeiten eine sichere Lebensmittelversorgung zu garantieren“, unterstreicht Schulte to Brinke. Die mit der neuen Düngeverordnung vorgesehenen, rigiden Beschränkungen in der Pflanzenernährung liefen dem zuwider.

Auf heftigen Widerstand und absolutes Unverständnis stößt in der Landwirtschaft die in der neuen Düngeverordnung vorgesehene pauschale Verpflichtung in den Roten Gebieten, die Stickstoffdüngung auf 80 Prozent des Pflanzenbedarfs zu reduzieren. Dafür gebe es weder eine pflanzenbauliche noch wasserwirtschaftliche belastbare Begründung, argumentiert das Landvolk.