Die erneute Verschärfung berücksichtigt die seit 2017 erreichten Erfolge nicht
L P D – Das Landvolk Niedersachsen lehnt die erneute Verschärfung der Düngeverordnung ab. „Die erst 2017 novellierte Düngeverordnung enthält strikte Vorgaben zur Einhaltung des Düngebedarfs und hat bereits zu einer erheblichen Reduzierung der früheren Überschüsse in der Stickstoffbilanz geführt“, schildert Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Auf diesen Weg will der Verband weitergehen und sieht dabei die Landwirte an seiner Seite.
Ein geringerer Verbrauch von Mineraldünger sowie gesunkene Tierbestände wertet das Landvolk ebenfalls als Beleg für den von den Landwirten beschrittenen Weg zur Reduzierung der Nährstoffüberschüsse. Die Effizienzsteigerungen beim Einsatz von Nährstoffen werden diesen Effekt noch verstärken.
Kein Verständnis gibt es für die fachlich nicht zu vermittelnde pauschale Vorgabe in dem Entwurf zur erneuten Novellierung der Düngeverordnung, die Stickstoffdüngung in sogenannten nitratsensiblen Gebieten auf maximal 80 Prozent des Pflanzenbedarfs zu bemessen. Die Leistungs- und Ertragsfähigkeit der Nutzflächen geht mit einem hohen Nährstoffbedarf einher. „Eine Kürzung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent lässt für den Gewässerschutz keinen Gewinn erwarten, schadet aber den Landwirten“, lehnt Schulte to Brinke den Vorschlag ab.
Dies hat der Verband auch in seiner schriftlichen Stellungnahme zu einem Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums aufgenommen. Auf ebenso vehemente Ablehnung stößt der Passus, dass der über 170 Kilogramm je Hektar liegende Nährstoffbedarf von intensiv genutzten Wiesen in nitratsensiblen Gebieten nur noch über Mineraldünger ausgeglichen werden darf. „Die EU hat aus gutem Grund in zahlreichen Nachbarländern zugelassen, dass bis zu 230 kg Stickstoff aus dem Dung der vom Grünland ernährten Rinder wieder als Dünger zurückgeführt werden dürfen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium zwingt viele Grünlandbetriebe jetzt dazu, teuren Mineraldünger zuzukaufen und verschlechtert damit zusätzlich die Klimabilanz“, kritisiert Schulte to Brinke. Auch ein pauschales Düngungsverbot zu Zwischenfrüchten, die als Gründünger genutzt werden, und zu Wintergerste in nitratsensiblen Gebieten sieht das Landvolk als fachlich unbegründet an. „Damit wird dem Humusabbau in den Böden Vorschub geleistet, klimapolitisch ist dies ein No go“, sagt Schulte to Brinke. Die Vorgabe des Bundes zur Ausweisung der Roten Gebiete durch die Bundesländer bedarf nach Einschätzung des Landvolkes ebenfalls einer grundsätzlichen Überarbeitung. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass schon eine Messstelle mit hohen Nitratwerten nach der Losung „einer raus, alle raus“ das Raster zur Abgrenzung der Gebietskulisse vorgibt. Hier dringt der Verband auf eine plausiblere Binnendifferenzierung. (LPD 04/2020)