Weniger Schutz – Wie geht es weiter mit dem Wolf?

Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers dringt darauf, dass die Bundesregierung endlich ein Schnellabschussverfahren entwickelt, das diesen Namen verdient. Foto: Landvolk

Anforderungen der Gerichte an Wolfsentnahme nach dem Schnellabschussverfahren

L P D – „Endlich hat Deutschland die Blockadehaltung zur Herabstufung des Schutzstatus beim Wolf in der Berner Konvention zum Artenschutz aufgegeben. Das ist ein großer Erfolg unserer jahrelangen Bemühungen und ein enorm wichtiges Signal der Politik an unsere Weidetierhalter, die wieder Hoffnung schöpfen können“, sagt Jörn Ehlers, Vize-Präsident des Landvolks Niedersachsen und Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement. „Aber nun muss schnell noch eine Änderung der FFH-Richtlinie seitens der EU-Kommission vorgelegt werden. Dann werden wir auch zu einer angemessenen Lösung kommen, die dem Schutz des Wolfs in seinem Bestand und gleichzeitig dem Schutz unserer Weidetiere vor Wolfsübergriffen gerecht wird.“ Ehlers stellt fest, dass die Gerichte derzeit mit „schlecht gemachten Gesetzen“ arbeiten. „Dies macht uns faktisch handlungsunfähig. Hier ist die Bundesregierung gefragt, nun endlich ein Schnellabschussverfahren zu entwickeln, das diesen Namen verdient. 

Niedersachsen war das erste Bundesland, in dem Genehmigungen zum Schnellabschuss eines Wolfes ausgesprochen wurden. Bisher wurden diese allerdings gerichtlich allesamt in ganz Deutschland als rechtswidrig eingestuft. Seit Einführung des Verfahrens im Dezember 2023 gab es insgesamt drei Genehmigungen in Niedersachsen. Die Verwaltungsgerichte deklarierten alle Abschussgenehmigungen als rechtswidrig, und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigte dies in allen Fällen. In der Genehmigungsbegründung habe es jeweils an Nachweisen, Dokumentationen und einer Begründung gefehlt.

Laut dem Europäischen Gerichtshof EuGH ist ein „günstiger Erhaltungszustand“ unabdingbar für eine Entnahme. Für die Bewertung des Erhaltungszustandes sind die Wolfspopulationen der Nachbarländer einzubeziehen. Handelt es sich bei dem Schnellabschussverfahren also um ein reines theoretisches Konstrukt, das in der Praxis nicht umsetzbar ist? Für die deutschen Genehmigungsbehörden, die ein Tier zum Abschuss freigeben müssen, heißt das, dass jede Abschussgenehmigung bis in das letzte Detail begründet werden muss. Auch das Kosten-Argument scheiterte bislang ohne Ausnahme vor Gericht. Zum einen wurde der damit verbundene Aufwand bislang nie beziffert, zum anderen weist das Gericht darauf hin, dass Förderungen durch das Land Niedersachsen möglich sind. Selbst im Bereich der Deiche ist eine sorgfältige Prüfung von zumindest mobilen Zäunen unerlässlich.

„Die Entnahme eines Wolfes wird vorerst weiterhin also nur in absoluten Einzelfällen möglich sein, wenn Berlin nicht handelt“, bemängelt Ehlers. „Das OVG Lüneburg hat jedoch gerichtliche Hinweise zum Schnellabschussverfahren gegeben, und wenn sich die Genehmigungsbehörden an die Vorgaben halten, ist es zumindest nicht aussichtslos, dass ein Schnellabschussverfahren in Zukunft erfolgreich sein könnte.“ (LPD 80/2024)

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