GAP-Reform ab 2028: Weniger Geld, mehr Auflagen?

Einig waren sich die Mitglieder der beiden Ausschüsse darüber, dass die Aufteilung der GAP in die 1. Säule für Direktzahlungen und die 2. Säule für die Förderung ländlicher Räume, Umwelt und Landwirtschaft bestehen bleiben sollte. Davon profitiere die gesamte ländliche Bevölkerung – nicht nur die Landwirte. Foto: Landvolk Niedersachsen

Ausschuss für Struktur und Nebenerwerb im Landvolk Niedersachsen tagte

L P DWas 1957 mit dem Ziel begann, die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern, um den Landwirten damit eine angemessene Lebensgrundlage zu sichern, hat sich im Laufe der Jahre zu einem komplexen Programm mit hohen Umweltstandards und großer Regelungstiefe entwickelt. Nun hat die EU-Kommission neue Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) von 2028 bis 2034 vorgelegt. Darüber diskutierten die Ausschüsse für Struktur und Nebenerwerb des Landvolks Niedersachsen in einer gemeinsamen Sitzung.

„Bislang sind die Vorschläge der EU-Kommission noch sehr vage und bieten viel Spielraum, grundsätzlich sehen wir aber sehr viel Verbesserungsbedarf“, erläuterte Eike Christian Grupe, Referent für Struktur und Nebenerwerb im Landvolk Niedersachsen. Klar sei jedoch, dass künftig weniger Geld auf mehr Maßnahmen verteilt werden muss, wenn der aktuelle Vorschlag so umgesetzt wird. Während der GAP-Anteil am EU-Haushalt 1993 noch bei 42,7 Prozent lag, soll er ab 2028 nach den Plänen der Kommission nur noch 15,1 Prozent betragen. Eine variable regionale Ausgestaltung lehnten die Ausschussmitglieder ab. „Europa ist sowieso schon sehr unterschiedlich, insbesondere hinsichtlich des Ambitionsniveaus, Umwelt- und Klimaschutz zu betreiben“, betonte Grupe, der weitere Wettbewerbsverzerrungen befürchtet.

Im Ausschuss stand daher die Frage im Raum, ob weniger Geld zugleich weniger Auflagen und Kontrollen bedeutet. „Wir fordern weniger starre und praxisuntaugliche Vorgaben, die unsere unternehmerische Freiheit einschränken. Umwelt- und Klimaschutz ja gerne, gleichzeitig brauchen wir aber mehr Handlungsspielraum und auch mehr Vertrauen“, sagte der Vorsitzende des Nebenerwerbsausschusses, Christian Mühlhausen. Er wünscht sich einfache Maßnahmen, an denen Landwirte gerne teilnehmen. Derzeit seien viele Regelungen mit hohen Hürden verbunden oder sogar kontraproduktiv – etwa bei der Aussaat von Blühstreifen. Einig waren sich die Mitglieder der beiden Ausschüsse darüber, dass die Aufteilung der GAP in die 1. Säule für Direktzahlungen und die 2. Säule für die Förderung ländlicher Räume, Umwelt und Landwirtschaft bestehen bleiben sollte. Davon profitiere die gesamte ländliche Bevölkerung – nicht nur die Landwirte.

Neu ist, dass in den Vorschlägen erstmals von einer stärkeren Förderung „besonders Bedürftiger“ die Rede ist. „Das können Junglandwirte, Frauen oder Landwirte in bestimmten Regionen sein“, betonte Grupe. Der Begriff „Bedürftige“ dürfte jedoch vielen Landwirten wehtun, die sich als Unternehmer verstehen, die von ihrer eigenen Arbeit leben wollen, und wurde daher von den Ausschussmitgliedern abgelehnt. Grupe verwies außerdem darauf, dass nur 15 Prozent der Landwirte in Europa jünger als 50 Jahre alt sind. Eine gezielte Förderung von Junglandwirten oder jungen Quereinsteigern ohne eigenen Hof sei daher sinnvoll und notwendig – unabhängig davon, ob im Voll- oder Nebenerwerb. (LPD 72/2025)

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