Landvolk: AFP ist wichtig, aber es braucht frisches Geld für Stallumbau

Rund 18 Millionen Euro stehen in diesem Jahr für Investitionen in zukunftsfähige, umwelt- und tiergerechte Betriebe zur Verfügung. Das Landvolk Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die vorgezogene Antragstellung, die den Betrieben mehr Planungssicherheit verschafft Foto: Landpixel

Zusätzliche Sonderregelungen für Niedersachsen verhindern Investition in Tierwohl

L P D – Mit dem Start der Antragsphase für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) vom 9. bis 23. März 2026 setzt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein wichtiges Signal für die Landwirtschaft. Rund 18 Millionen Euro stehen in diesem Jahr für Investitionen in zukunftsfähige, umwelt- und tiergerechte Betriebe zur Verfügung. Das Landvolk Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die vorgezogene Antragstellung, die den Betrieben mehr Planungssicherheit verschafft. „Das AFP ist für unsere Landwirte ein zentrales Instrument, um in moderne Ställe, ressourcenschonende Ausbringungstechnik oder tierfreundliche Umbauten zu investieren“, verdeutlicht Landvolkpräsident Holger Hennies. Gerade kleinere Investitionen bis 150.000 Euro werden durch das vereinfachte Verfahren entlastet.

Gleichzeitig macht Hennies für den Berufsstand deutlich: Das AFP darf nicht zum Lückenbüßer für das weggefallene Bundesprogramm werden. Nach dem Aus des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung (BUT) zum 31. August 2026 sollen erst 2027 wieder Investitionen in Schweineställe über das AFP gefördert werden. Schon heute ist das Programm jedoch massiv überzeichnet: 2025 standen rund 16 Millionen Euro zur Verfügung, beantragt wurden etwa 36 Millionen Euro. „Wenn jetzt zusätzliche Aufgaben wie der Stallumbau in der Schweinehaltung, der insbesondere für Sauenhalter aufgrund von gesetzlichen Änderungen für Deckzentren dringend notwendig ist, oder mögliche Anpassungen infolge eines geplanten Verbots der Anbindehaltung allein über das AFP laufen sollen, überlastet das das System endgültig“, warnt Hennies. Es reicht nicht, dass das Landwirtschaftsministerium angesichts des politisch induzierten Umbaudrucks nur auf das AFP sowie das deutlich kleinere Diversifizierungsprogramm bei Abbau der Tierhaltung verweist. „Für die Schweine sollte es ein neues, flexibleres Bundesprogramm geben. Falls das Verbot der Anbindehaltung in Niedersachsen tatsächlich in Kraft tritt, muss das Land hier mit frischem Geld jenseits des AFP in die selbst geschlagene Bresche springen“, fordert Hennies.

Kritisch sieht das Landvolk zudem drei niedersächsische Sonderregelungen im Tierhaltungsbereich: Während andere Bundesländer bei der zwei Großvieheinheiten je Hektar-Grenze (2,0 GVE/ha) Abnahmeverträge für Wirtschaftsdünger anerkennen, um eine ausgeglichene Nährstoffbilanz zu erreichen, bleibt Niedersachsen restriktiv und nutzt diese Möglichkeit nicht. Stattdessen wird zusätzlich die Vieheinheitengrenze nach Einkommensteuergesetz als zweite Berechnungsgrundlage herangezogen, sodass spezialisierte Sauenhalter, die aufgrund von zu wenig Fläche steuerlich als gewerblicher Betrieb gelten, nicht am AFP teilnehmen. „Das ist ein unnötiger niedersächsischer Sonderweg, der zu deutlich höheren Flächenanforderungen führt“, erklärt Hennies.

Auch die Regel, wonach Stallkapazitätserweiterungen in Gemeinden mit einer zu hohen Tierdichte (über 2,0 GVE/ha) generell nicht gefördert werden, existiert nur in Niedersachsen. „Wer seinen Betrieb in einer solchen Gemeinde hat, kann beim Thema Stallbauinvestition für mehr Tierwohl nicht vom AFP profitieren – selbst wenn der eigene Betrieb ausreichend mit Flächen ausgestattet ist, um die vorgegebene Tierdichte von zwei Großvieheinheiten je Hektar einzuhalten. Hier werden Betriebe in Sippenhaft genommen“, kritisiert der Landvolkpräsident diese Sonderregelungen.

Für das Landvolk ist klar: Das AFP ist und bleibt ein unverzichtbares Förderinstrument. Doch angesichts wachsender Anforderungen braucht es zusätzliche Mittel – damit notwendige Investitionen nicht an überlasteten Fördertöpfen scheitern.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind als Bewilligungsbehörde auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/31221_Agrarinvestitionsfoerderungsprogramm_AFP

(LPD 15/2026)

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