Landvolk begrüßt Aussetzung der Düngeverordnung in roten Gebieten

Das Landvolk fordert weiterhin eine gemeinsam mit der Landwirtschaft entwickelte, von der EU akzeptierte Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie. Diese müsse auf einem deutlich erweiterten Messstellennetz, wissenschaftlich anerkannten Methoden zur Belastungsermittlung und echter Verursachergerechtigkeit beruhen Foto: Landvolk

Aussetzung ist wichtiger Schritt / Mehr Messstellen und Verursachergerechtigkeit gefordert

L P D – Das Landvolk Niedersachsen wertet die Entscheidung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums (ML), den Vollzug der zusätzlichen Düngeregeln in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten vorerst auszusetzen, als wichtigen und längst überfälligen Schritt. Damit werden Kontrolle und Sanktionierung der Sonderauflagen in den sogenannten roten Gebieten bis auf Weiteres gestoppt. Landvolkpräsident Holger Hennies erklärt dazu: „Das haben wir die ganze Zeit gefordert. Die Ausweisung, wie sie in Niedersachsen passiert ist, war wegen verschiedener Mängel unwirksam. Zwei Gerichtsurteile haben das bestätigt.“

Vor diesem Hintergrund sei laut Hennies die Aussetzung folgerichtig. Landwirte sind nicht an rechtswidrige Auflagen in unwirksamen Sondergebieten gebunden, müssen sich aber selbstverständlich weiterhin an die flächendeckenden Vorgaben der Düngeverordnung halten. „Was ausgesetzt werden muss, sind die weitgehend überzogenen Sonderregelungen in roten Gebieten ohne akzeptablen Verursachernachweis“, so Hennies. Die Betriebe hätten kein Interesse an unwirksamen Vorschriften, wohl aber an fairen und überprüfbaren Anforderungen mit der Möglichkeit zu beweisen, dass sie Wasserschutz und wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Einklang bringen können.

Mit der Entscheidung reagiert das ML auf die seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Freistaat Bayern vom 24. Oktober 2025 bundesweit bestehende Rechtsunsicherheit. Das Gericht hatte die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit der Begründung, die Bundesvorschriften sind als Ermächtigung für die Länder zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete unzureichend, für unwirksam erklärt.

Hingegen ärgert den Landvolkpräsidenten, dass die Ministerin an die Landwirte appelliert, freiwillig weiter reduziert in den gefährdeten Gebieten zu düngen. „Wir sehen bereits deutliche Mangelsymptome an den Pflanzen. In den roten Gebieten wird teilweise keine Backqualität mehr erreicht“, macht Hennies deutlich. Das Prinzip „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ gelte in der Landwirtschaft seit jeher. Das Landvolk fordert weiterhin eine gemeinsam mit der Landwirtschaft entwickelte, von der EU akzeptierte Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie. Diese müsse auf einem deutlich erweiterten Messstellennetz, wissenschaftlich anerkannten Methoden zur Belastungsermittlung und echter Verursachergerechtigkeit beruhen. „Grundwasserschonende Bewirtschaftung muss honoriert werden, statt Betriebe für Versäumnisse und fehlende Kenntnisse der Vergangenheit, die sich als Nitrat im Grundwasser abbilden, zu bestrafen“, fordert Hennies abschließend. (LPD 07/2026)

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