Rote Gebiete: Juristischer Aktionismus einer Splittergruppe

„Pauschale Klagen bringen den Gewässerschutz nicht voran. Wir setzen auf praxisgerechte und individuelle Regelungen, die Effizienz, Ressourcenschutz und Bodenfruchtbarkeit verbinden“, sagt Hennies. Foto: Landvolk

Landvolk kritisiert Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe als aus der Zeit gefallen

L P D – Das Landvolk Niedersachsen zeigt sich irritiert über die Mitteilung, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) per gerichtlicher Eilentscheidung versucht, das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium zu zwingen, Bußgeldbescheide an Landwirtinnen und Landwirte aufgrund der Landesdüngeverordnung durchzusetzen. Für Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies ist die Vorgehensweise der Umweltorganisation weder nachvollziehbar noch sachgerecht. „Die Deutsche Umwelthilfe beschäftigt das Verwaltungsgericht in Oldenburg völlig sinnlos mit einer Klage, die bereits vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg und dem Bundesverwaltungsgericht abschließend behandelt wurde“, kritisiert Hennies.

Ziel der DUH sei offenbar, besonders die Tierhalter in der Region Weser-Ems unter Druck zu setzen – und das trotz der klaren Entscheidungen der Gerichte über die Unrechtmäßigkeit der sogenannten „roten“ Gebiete. Hennies betont: „Auch in diesen Regionen gilt bundesweit das normale Düngerecht, das Teil der guten fachlichen Praxis für die Pflanzenerzeugung und den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist.“

Aus Sicht des Landvolks wird in Niedersachsen bereits ein vorbildliches Dünge- und Pflanzenbaumanagement umgesetzt. Der jährliche Nährstoffbericht der Düngebehörde zeigt einen stetigen Rückgang der Nährstoffüberschüsse auf den Betrieben. Das belege die Wirksamkeit des integrierten Systems aus Meldepflichten, risikoorientierten Kontrollen, gezielter Düngeberatung und der Umsetzung standortangepasster Düngestrategien. Die Betriebe verfolgen damit konsequent das Verursacherprinzip und schützen das Grundwasser effektiv. Die Belastung wird kontinuierlich durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) überwacht. Der Antritt und die Argumentation der Deutschen Umwelthilfe ist deshalb völlig aus der Zeit gefallen. „Damit untergräbt sie selbst die Legitimität (Reputation) solcher überregionalen Verbandsklagen“, so Hennies.

Hennies fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, die formalen Rechtsfehler der roten Gebiete als Chance zu nutzen, um praktikable Erleichterungen für engagierte Betriebe zu schaffen. „Wir haben Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Staudte und Bundeslandwirtschaftsminister Rainer bereits Vorschläge übermittelt und erwarten zeitnah weiterführende Gespräche“, erklärt Hennies.

Das Landvolk unterstreicht damit sein Ziel, konstruktive Lösungen zu entwickeln, statt die Gerichte unnötig zu beschäftigen. „Pauschale Klagen bringen den Gewässerschutz nicht voran. Wir setzen auf praxisgerechte und individuelle Regelungen, die Effizienz, Ressourcenschutz und Bodenfruchtbarkeit verbinden“, sagt Hennies abschließend. (3.3.2026)

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