Sonne satt – Risiko inklusive: Weißer Hautkrebs

Wer regelmäßig unter freiem Himmel arbeitet, trägt ein höheres Risiko für weißen Hautkrebs – inzwischen die häufigste anerkannte Berufskrankheit in der Landwirtschaft Foto: Landpixel

Landwirtschaft besonders betroffen / Landvolk mahnt Prävention und Anerkennung für Beschäftigte im Freien an

L P D – In der Landwirtschaft ist der tägliche Aufenthalt im Freien gelebte Realität. Die Hitzewellen mit Temperaturen von fast 40 Grad treiben dabei nicht nur den Schweiß auf die Stirn – sie erhöhen auch das Risiko für weißen Hautkrebs. Besonders betroffen: Landwirte und Beschäftigte im Garten- und Ackerbau. Das Landvolk Niedersachsen ruft daher zu mehr Aufmerksamkeit und Schutz vor UV-Strahlung auf. Denn wer regelmäßig unter freiem Himmel arbeitet, trägt ein höheres Risiko für weißen Hautkrebs – inzwischen die häufigste anerkannte Berufskrankheit in der Landwirtschaft mit dem Kürzel BK 5103. Vorstufen wie aktinische Keratosen oder Morbus Bowen gelten als Warnzeichen – oft ausgelöst durch jahrzehntelange UV-Belastung. Das wurde beim Rechtstag des Landesbauernverbands Niedersachsen erneut deutlich.

„Die Diagnose „weißer Hautkrebs“ trifft häufig diejenigen, die viele Jahre draußen gearbeitet haben. Gerade bei älteren Beschäftigten ist das Erkrankungsrisiko signifikant erhöht“, berichtet Sandra Glitza, zuständig für Sozialrecht beim Landesbauernverband. Landwirtinnen und Landwirte, die jahrzehntelang im Dienst der heimischen Landwirtschaft der Sonne ausgesetzt waren, um hochwertige Nahrungsmittel zu produzieren, verdienten Schutz – auch vor deren Spätfolgen. „Sonnenlicht darf kein Gesundheitsrisiko sein“, mahnt Carl Noosten, Vorsitzender des Ausschusses Sozialpolitik im Landvolk Niedersachsen.

Mit angepassten Arbeitszeiten, Sonnenschutzkleidung, Schattenspendern und dem grundsätzlichen Bewusstsein für die gesundheitlichen Gefahren der Sonne versuchen sich Landwirtinnen und Landwirte sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präventiv vor zu viel Sonne zu schützen. Besonders gefährlich ist aber hierbei die UV-Strahlung. „Die wirkt auch bei Bewölkung – und ist unsichtbar“, hebt Glitza hervor und verweist auf die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Berufskrankheit. Neben den geltenden Rechtsausführungen könne hier plakativ folgende Faustregel genannt werden: „Zehn Jahre durchgängige Vollzeit-Außenbeschäftigung reichen meist für die berufliche Anerkennung aus“, lautet ihre Erfahrung.

Das Landvolk Niedersachsen fordert daher mehr Prävention und Anerkennung seitens der SVLFG. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf“, betont Noosten. Der Berufsstand müsse noch besser über Risiken und Schutzmaßnahmen informiert werden. Gleichzeitig sei es entscheidend, dass Betroffene unbürokratisch Unterstützung und Anerkennung erfahren – von der Diagnose bis zur Absicherung über die Sozialversicherung. (LPD 51/2025)

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