„Tag des Wassers“: Fachverband Feldberegnung möchte sinnvolle Parameter
L P D – Zum „Tag des Wassers“ am 22. März rückt das Thema Feldberegnung in den Blickpunkt. In Niedersachsen gibt es vor allem in den östlichen Regionen zahlreiche Landwirte, die ihre Äcker beregnen müssen, um Erträge zu sichern. Vor dem Hintergrund der Kampfhandlungen in der Ukraine und den wirtschaftlichen Folgen hat Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies vorgeschlagen, die Vorgaben für die Feldberegnung zumindest vorübergehend so anzupassen, dass die Erntemengen steigen können. Nach den zurückliegenden Trockenjahren stehen die Beregnungslandwirte ohnehin vor enormen Herausforderungen, teilt der Fachverband Feldberegnung dem Landvolk-Pressedienst mit.
Ekkehard Fricke, Geschäftsführer des Verbandes, sagt: „Die Landwirte haben hohe Wassermengen benötigt, um die Erträge zu retten. Dabei wurden die wasserrechtlich erlaubten Mengen stark beansprucht und teilweise sogar überschritten.“ Der Fachingenieur hält es für gut und richtig, dass die meisten Landkreise in Niedersachsen die im Einzeljahr benötigten Wassermengen in einem Zehn-Jahreszeitraum „abrechnen“ bzw. bilanzieren. Damit sei es möglich, im Einzeljahr mehr als durchschnittlich erlaubt zu beregnen. Diese Mehrmenge müsse allerdings in den Folgejahren wieder eingespart werden. „Wenn mehrere Trockenjahre aufeinander folgen, ist dies schwierig“, gibt Fricke zu bedenken.
Die wasserrechtlichen Erlaubnisse sind für die Betriebe in der Regel an den Böden, der Klimaregion und den angebauten Kulturen ausgerichtet und von daher auf den einzelnen Betrieb bzw. auf den Beregnungsverband zugeschnitten. Die Wassermenge, die ein Betrieb benötigt, berechnet die Landwirtschaftskammer individuell anhand eines Merkblattes der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall). „Dass Wasserrechte nicht in unbegrenzter Menge von den Wasserbehörden vergeben werden können, ergibt sich aus der Tatsache, dass nur begrenzt zur Verfügung stehende so genannte „nutzbare Grundwasserdargebote“ vorhanden sind und es neben der Landwirtschaft noch weitere Wassernutzer gibt“, erklärt Ekkehard Fricke. Die Wasserbehörde habe die Aufgabe, die Wasserdargebote für alle Nutzer möglichst zufriedenstellend zu bewirtschaften.
Einige Wasserbehörden begrenzen die tägliche Beregnungszeit bzw. sie verbieten den Einsatz der Beregnung zu gewissen Tageszeiten, vor allem in den Mittagsstunden, in der gesamten Vegetationsperiode von April bis September. Fricke: „Bei 30 Grad im Schatten und starkem Wind ist dies sicher gerechtfertigt, allerdings nicht bei bedecktem Himmel und niedrigen Temperaturen. Hier würde ich mir fachlich nachvollziehbarere Parameter der Begrenzung wünschen.“ Der Experte rechnet damit, dass die benötigte Wassermenge für die Feldbewässerung in Niedersachsen in den nächsten Jahrzehnten deutlich steigen wird. Nicht überall wird diese zusätzliche Menge aus dem Grundwasser bereitgestellt werden können. „Es werden weitere Wasserquellen erschlossen werden müssen, zum Beispiel Fabrikationswässer, Klarwasser, in Becken gespeichertes Wasser und es wird Wasserrückhalt in der Landschaft betrieben werden müssen“, ist sich Fricke sicher. „In Zeiten, in denen unsere Flüsse viel Wasser führen, kann Wasser entnommen und in der Fläche zur Grundwasseranreicherung versickert werden. Es kann durch den Wasseraufstau in Gräben der Wasserstand in den umliegenden Flächen auf einem höheren Niveau gehalten werden, dadurch können sich die angebauten Kulturen auf den angrenzenden Flächen länger aus dem Bodenwasservorrat ‚bedienen‘. Sie brauchen erst später oder sogar gar nicht beregnet zu werden.“ (LPD 23/2022)