Wasser dient dem Erzeugen von Lebensmitteln

Bewässerung eines Getreidefeldes
Eine ausreichende Versorgung mit Wasser in der Landwirtschaft dient auch der Allgemeinheit im besonderen Maße Foto: Landvolk
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

Hennies: nicht entscheidend, aus welchem Brunnen das Wasser kommt

L P D – Ein Entschließungsantrag, den die Regierungsfraktionen in dieser Woche in den Landtag eingebracht haben, umfasst 23 Forderungen an die Landesregierung zum Wassermanagement. Auch wenn das Landvolk Niedersachsen vielen Punkten zustimmen kann, erinnert Präsident Dr. Holger Hennies im Landvolk-Pressedienst daran, dass die ausreichende Versorgung mit Wasser in der Landwirtschaft am Schluss auch der Allgemeinheit im besonderen Maße dient.

„Wir haben nichts gegen einen Vorrang der Nutzung unserer begrenzten Wasserressourcen für Dinge, die der Allgemeinheit zugutekommen“, führt Hennies aus. „Dazu gehört aber beispielsweise auch die Bewässerung unserer Kartoffel- und Gemüseäcker, unserer Getreidefelder und die Tränke unseres Viehs aus Feld- und Hofbrunnen“, so Hennies. „Was wir ablehnen, ist ein Persilschein für die Förderung über das Wasserwerk zur unbegrenzten Einspeisung in das öffentliche Leitungsnetz, unabhängig von der dann folgenden Verwendung.“

Ein Vorrang für den Trinkwasserbedarf von Haushalten und Einrichtungen der Grundversorgung steht für das Landvolk außer Frage, aber danach müsse dann auch der Bedarf in der Land- und Ernährungswirtschaft für die Erzeugung von Nahrungsmitteln an nächster Stelle stehen. „Dabei ist nicht entscheidend, aus welchem Brunnen dieses Wasser kommt“, fasst Holger Hennies zusammen. Zumal unter landwirtschaftlichen Flächen überproportional viel Grundwasser neu gebildet werde. Eine intakte Landwirtschaft sei deshalb auch für die Trinkwassergewinnung essenziell. Der Landvolkpräsident erinnert abschließend daran, dass gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren bereits erste Schritte für ein umfassendes Wasserversorgungskonzept für Niedersachsen auf den Weg gebracht worden sind. „Der Landtag sollte sich nicht vor den Karren derjenigen spannen lassen, die für sich pauschale Vorab-Zuteilungen einfordern. Stattdessen müssen wir uns an die Umsetzung der konkreten erarbeiteten Vorschläge setzen, die sich vielfach auch in dem Entschließungsantrag widerspiegeln“, appelliert Hennies an die Abgeordneten. (LPD 46/2023)

Ansprechpartnerin für diesen Artikel

Sonja Markgraf

Pressesprecherin

T: 0511 36704-31

E-Mail-Kontakt