Es führt kein Weg an Wolfsabschüssen vorbei

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Landvolk sieht Weidetierhaltung in Gefahr – Zäune allein bieten zu wenig Schutz

L P D – „Wir haben Verständnis für die Entscheidung des Umweltministeriums, die Abschussgenehmigung bis zur umgehenden Entscheidungsfindung seitens des Gerichts auszusetzen, aber letztlich führt kein Weg am Abschuss auffälliger Wölfe vorbei“, erklärt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Wölfe, die nachweislich wiederholt die Schutzvorkehrungen überwunden und Tier gerissen haben, mit Hilfe von Jägern getötet werden. Daraufhin hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies Abschussgenehmigungen für drei Problemwölfe erteilt – und vergangenen Donnerstag aufgehoben.

Für die beiden weiblichen Wölfe im Landkreis Emsland und Uelzen werden die Abschussgenehmigung bis zum 15. Mai aus tierschutzrechtlichen Gründen ausgesetzt. „Dass nun auch die dritte Abschussgenehmigung für den Rüden im Landkreis Uelzen zurückgenommen wurde, dient der Prüfung der eingereichten Klagen von sogenannten Tier- sprich Wolfsschützern. Es ist richtig, dass das Umweltministerium dem Gericht für diesen Eilantrag Zeit zur Prüfung einräumen will. Deshalb erwarten wir in spätestens zwei Wochen eine Entscheidung, die dann hoffentlich im Sinne der Weidetierhalter ausfällt“, erklärt Jörn Ehlers. Andernfalls hätte das Gericht über Nacht eine Entscheidung fällen müssen. Dies dürfe aber nicht zu einem wochenlangen Aufschub führen. Umweltministerium, Landvolk und Weidetierhalter sind sich einig, dass bei auffälligem Verhalten von Wölfen und weiter zunehmender Population die Weidetierhaltung in Niedersachsen, die vor allem der Landschaftspflege und dem Deichschutz dient, nur über Herdenschutzmaßnahmen allein nicht aufrecht gehalten werden kann. „Abschussgenehmigungen müssen, weil Wölfe nachweislich Schutzzäune überwinden, angeordnet und zügig umgesetzt werden. Auch ist die Anonymität der beauftragten Jäger zu gewährleisten“, sagt Ehlers. Er fordert, dass letztendlich gesetzlich festgelegt werden muss, nicht nur Problemwölfe schießen zu dürfen, sondern auch Tiere bei Erreichen des vorab festgelegten günstigen Erhaltungszustandes. „Es darf nicht zum Dauerzustand werden, dass Verwaltungsrichter ständig bemüht werden müssen, weil Politik die Verantwortung nicht übernehmen will. Nur eine gerichtsfeste Abschussregelung ist für uns Weidetierhalter die Lösung“, betont Ehlers und verweist auf das unsägliche Verhalten extremer Wolfsfreunde. „Landräte und Jäger, die von Amts wegen aktiv werden und handeln müssen, werden persönlich verbal und mit Aktionen angegriffen. Dieses Fehlverhalten hat nichts mit Tierschutz zu tun und ist nicht zu akzeptieren. Jäger und Verwaltung sind beim Auftrag der Entnahme zu schützen“, erklärt Ehlers – sonst werde es in absehbarer Zeit keine Weidetiere mehr geben. (LPD 32/2020)

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