Weiter offene Fragen bei der Düngeverordnung

Dr. Holger Hennies Foto: Landvolk

Landvolk fordert nachvollziehbare Daten über die geplante Gebietskulisse

L P D – Das Landvolk Niedersachsen fordert eine gesicherte Datengrundlage zur Bewertung der Gebietskulisse, nach der die nitratsensiblen Gebiete in Niedersachsen jetzt festgelegt werden sollen. „Die grobe Clusterung muss abgestellt werden“, betont Landvolkpräsident Holger Hennies. Zusammen mit den Kreisverbänden und Hauptvereinen hat das Landvolk Niedersachsen in dieser Woche noch einmal alle fachlich zuständigen und politisch verantwortlichen Stellen über die Problemlage informiert.

„Wir brauchen weitere Daten vom Umwelt- und vom Landwirtschaftsministerium, damit wir die offensichtliche Benachteiligung zahlreicher Landwirte darstellen können. Wir pochen vehement auf eine regional abgegrenzte Ausweisung der Roten Gebiete nach dem Verursacherprinzip, das heißt vor allem, dass die ‘grünen‘ Messtellen endlich berücksichtigt werden“, sagt Hennies.

Niedersachsen wird voraussichtlich erst im März 2021 eine rechtskräftige Neuausweisung abschließen. Daher gelten vorübergehend die Auflagen der Bundesdüngeverordnung und der alten Landesdüngeverordnung nahezu landesweit. Der Umweltkartenserver ist bisher als Erkenntnisquelle für das Landvolk nicht geeignet, weil nicht alle aktuellen Werte enthalten, keine mehrjährigen Durchschnittswerte dargestellt und neue oder ausgesonderte Messstellen nicht ersichtlich sind. „Wir können als Landvolk auch nicht zu jedem Brunnen fahren, eine Bewertung der Messstellen ist seitens des Verbandes einfach nicht möglich“, konstatiert Hennies.

Für viele Landwirtinnen und Landwirte ist die aktuelle Gebietskulisse nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern haben zwar deutlich weniger Messstellen als Niedersachsen, teilen die Gebiete aber kleinteiliger ein. Hennies: „Das muss in Niedersachsen auch möglich sein. Das haben wir aktuell in mehreren Videokonferenzen deutlich gemacht und das werden wir auch in der Verbandsanhörung im Sinne der bäuerlichen Betriebe noch einmal detailliert darlegen.“ (LPD 6/2021)

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