Wölfe kennen keine biogeographischen Regionen – die Politik schon

In Niedersachsen muss nun ein Wolfsmanagementplan erstellt werden. Das Landwirtschaftsministerium plant künftig die zentrale Zuständigkeit zu übernehmen, während die bisherigen Unteren Jagdbehörden der Landkreise vorerst noch Verantwortung tragen. Ziel ist, Weidetierhalter konkret zu entlasten und rechtlich klare Handlungsoptionen zu schaffen, insbesondere in Gebieten, in denen wolfsabweisende Zäune nicht zumutbar sind. Foto: Pixabay

Landvolk Niedersachsen fordert Klarheit für ein effektives Bestandsmanagement

L P D – Es gibt nach der Logik der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zwei Populationen von Wölfen in Deutschland: die atlantische und die kontinentale Population. Beide treffen sich in Niedersachsen. Denn die biogeografische Region „atlantisch“ umfasst den Nordwesten Deutschlands, während die „kontinentale“ Region fast den gesamten Rest der Republik ausmacht. Was für Pflanzen Sinn macht, ist für die hochmobilen Wölfe jedoch weit von der Realität entfernt, schreibt der Landvolk-Pressedienst.

Während sich die Tiere in Feld und Wald in Niedersachsen vermischen und biogeographische Grenzen überschreitend leben und jagen, verursacht die Einteilung in biogeografische Regionen einen entscheidenden rechtlichen Unterschied. Die Population des atlantischen Wolfes wurde als „günstig“ eingestuft und auch so von der Bundesregierung an die EU gemeldet, während der Zustand der Wolfspopulation der kontinentalen Art vorerst als „unbekannt“ gemeldet wurde. Dies könnte zukünftig in der Praxis beim Wolfsmanagement zu unterschiedlichen Rechtslagen innerhalb Niedersachsens führen.

„Die Meldung als „unbekannt“ ist natürlich Quatsch, es gibt keine Tierart, die ein besseres Monitoring hat“, sagt Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers. Er freut sich zwar, dass Teile Niedersachsens den Status des günstigen Erhaltungszustandes bekommen haben, das Landvolk Niedersachsen fordert jedoch von der Bundesregierung eine zügige Meldung an die EU mit der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes auch für die kontinentale Art und damit für ganz Niedersachsen. „Die Einstufung darf nicht aus ideologischen Gründen hinausgezögert werden“, mahnt Ehlers. Ihm ist wichtig, dass in Niedersachsen der Weg freigemacht wird für ein echtes Bestandsmanagement der Raubtiere. „Nur so können wir die Weidetiere schützen, unsere einmalige Kulturlandschaft erhalten, die Deichsicherheit gewährleisten und den Tierhaltern ihre Existenz sichern“, sagt Ehlers.

„Eine latente Gefahr für Schafe, Ziegen und Gatterwild wird auch nach der Einstufung bleiben“, sagt Helmut Habermann vom Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement. Der Pferdezüchter aus Hänigsen fordert, dass in Hotspots, in denen Rinder und Pferde angefallen werden, Wölfe konsequent bejagt werden dürften. „Denn die Untergrenze von 44 Rudeln muss ja laut Umweltminister Christian Meyer in Niedersachsen bestehen bleiben, um den günstigen Erhaltungszustand beizubehalten“, gibt er zu bedenken. Für die Tierhalter von kleinen Wiederkäuern ändert sich daher auch mit der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes nur wenig. „Trotzdem ist das ein großer Schritt in die richtige Richtung“, sagt Habermann. Es bleibe jedoch abzuwarten, was der Gesetzgeber daraus mache. Herdenschutz erfülle nur seinen Zweck, wenn auch eingegriffen werden dürfe, wenn dieser überwunden werde. „Anders als Naturschutzverbände glauben, reicht der Herdenschutz alleine nicht aus“, stimmt Ehlers zu. Er funktioniere nur, wenn bei Übergriffen schnell gehandelt werden könne. (LPD 59/2025)

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