EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten ist ein Bürokratiemonster

"Das ist ein Bürokratiemonster, das uns Haltern noch mehr Nachweispflichten aufbürdet, und das ist so nicht hinnehmbar“, sagt Martin Lüking, Vorsitzender im Rindfleischausschuss des Landvolks Niedersachsen Foto: Landvolk

L P D – Als Teil des europäischen „Green Deals“ soll die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EU Deforestation Regulation – EUDR) künftig den Nachweis erbringen, dass nur noch bestimmte Produkte, die ohne Entwaldung und gemäß der Gesetze des Ursprungslandes produziert wurden, auf dem EU-Markt gehandelt und weiterverarbeitet werden dürfen. Die Verordnung gilt bereits seit letztem Jahr und tritt ab dem 30. Dezember 2024 für Betriebe ab 50 Beschäftigte und für kleine Unternehmen mit maximal 49 Beschäftigten ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. In Deutschland sind 127.000 rinderhaltende Betriebe (Niedersachsen: 18.600) und davon 50.500 Milchvieh- und Mutterkuhhalter sowie die gesamte Forstwirtschaft und der Sojaanbau davon betroffen. Der niedersächsische Landesbauernverband äußert deutliche Kritik an dem Vorhaben: „Das ist ein Bürokratiemonster, das uns Haltern noch mehr Nachweispflichten aufbürdet, und das ist so nicht hinnehmbar“, sagt Martin Lüking, Vorsitzender im Rindfleischausschuss des Landvolks Niedersachsen.

Ab dem 1. Juli 2025 muss jeder Milchviehhalter seine Legalität der Rinderproduktion bestätigen, entwaldungs- und waldschädigungsfreies Wirtschaften nachweisen und den Betrieb via Geokoordinaten auf einen Meter genau angeben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht eine deutliche Verfehlung der Schutzziele, da die Waldflächen in Deutschland wachsen und die Rinderhaltung speziell in Norddeutschland nicht auf entwaldeten Flächen oder sogar illegal stattfindet.

Dass die EU-Verordnung geändert werden muss, ist laut Bauernverband allein wegen der Datensicherheit und -transparenz notwendig. Es gebe laut DBV auch zu viele Ungenauigkeiten im Hinblick auf die Dokumentation aller Aufenthaltsorte der Rinder sowie zum Transport und der Schlachtung.

Bisher haben nur neun Mitgliedsstaaten der EU eine Kontroll-/Umsetzungsbehörde benannt. Das Informationssystem der europäischen Kommission wies in einer kürzlich beendeten Testphase eklatante Schwächen auf, so der DBV. Außerdem werde das Länder-Benchmarkingsystem, das eine vereinfachte Sorgfaltspflichtenerklärung zulassen würde, nicht fristgerecht zum Jahresende fertig. Die unterstützenden Dokumente der Kommission seien lückenhaft, und der Entwurf des Durchführungsgesetzes für Deutschland steht ebenfalls noch aus. Der Bauernverband fordert daher dringend das Verschieben des Anwendungsbeginns und hat mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir einen Unterstützer gefunden. Der Minister hat sich beim EU-Agrarministertreffen Ende März bereits für eine Verschiebung des Anwendungsbeginns ausgesprochen.

Sowohl der DBV als auch das Landvolk Niedersachsen wollen den beginnenden Wahlkampf für das Europaparlament nutzen, um die Kandidatinnen und Kandidaten für das Thema zu sensibilisieren. Die Kritikpunkte: der Bearbeitungsaufwand muss sich durch die Nutzung vorhandener Systeme deutlich verringern. Es muss rechtssichere Definitionen und technische Anforderungen für nicht-digitalisierte Anwender geben, und auch das Verwaltungsrecht und die politischen Voraussetzungen sind noch zu prüfen.

„Wir werden die Anwendungslösungen für Rind, Holz und Soja im Auge behalten“, kündigte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies (heute) im Vorfeld des Treffens landwirtschaftlicher Verbände mit Bundeskanzler Olaf Scholz an.

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