Rundschreiben 230217

Online-Veranstaltung zum Thema „Gewässerrandstreifen – Was ist einzuhalten?“

Am Mittwoch 22.02.2023 um 19:30 laden wir alle Mitglieder ganz herzlich zur Online-Veranstaltung „Gewässerrandstreifen – Was ist einzuhalten?“ ein. Die Referenten Lüder Bornemann, Leiter der Fachgruppe Pflanze, und Pierre Ammermann, Berater für Förderung und Nährstoffmanagement, aus der LWK-Bezirksstelle Bremervörde werden dabei auf die Rechtlichen Rahmenbedingungen, die Umsetzung in der Praxis und die sinnvolle (förderrechtliche) Nutzung der Gewässerrandstreifen eingehen.

Für eine Teilnahme bitten wir Sie sich bis Dienstag, 21.02.2023 um 12 Uhr per Mail an mail@landvolk-brvzev.de oder per Telefon bei Andrea Scholz 04761 992-122 anzumelden, um den Link mit den Einwahldaten zu erhalten.

Kontrollen im Düngerecht – Wie läuft eine Dokumentationskontrolle ab?

Auf ihrer Internetseite haben die Prüfdienste Hinweise zu Kontrollen im Düngerecht veröffentlicht. Folgend eine Zusammenfassung:

Gegenstand: der ausgewählte Betrieb und automatisch ggf. weitere Betriebe derselben Adresse bzw. desselben Betreibers bzw. Inhabers (landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Tierhaltungen, Biogasanlage) –  Die umfangreiche Dokumentationskontrolle wird dem Betrieb im Regelfall angemeldet.

Prüfzeitraum: mindestens die letzten beiden abgeschlossenen Düngejahre sowie ggf. das noch laufende Düngejahr

Welche Unterlagen:

  • Düngebedarfsermittlungen
  • Aufzeichnungen der durchgeführten Düngungsmaßnahmen und der Weidehaltung
  • Bodenuntersuchungsergebnisse der bewirtschafteten Flächen
  • Analyseberichte/Untersuchungsergebnisse und düngemittelrechtliche Kennzeichnungen für die eingesetzten bzw. an Dritte abgegebenen Wirtschaftsdünger
  • Lieferbelege über die eingesetzten Mineraldünger
  • Unterlagen zum Umfang der Tierhaltung
  • Unterlagen über die zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger
  • Je nach Prüfsituation, ist ggf. die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig
  • Bei Biogasanlagen zusätzlich das Betriebstagebuch, der Genehmigungsbescheid in Bezug auf die eingesetzten Stoffe sowie einige technische Daten
  • Pflanzenschutzrechtliche Aufzeichnungen

Ablauf:

  1. Schritt: Zusendung der erforderlichen Aufzeichnungen innerhalb einer festgesetzten Frist an die jeweiligen Prüfer*innen
  2. Schritt: Persönliches Gespräch auf dem Betrieb zur Klärung offener Punkte und Einsicht ggf. weitere Dokumente; Prüfung betrieblicher Gegebenheiten z.B. Wirtschaftsdüngerlagerraum
  3. Schritt: Übermittlung der Prüfberichte durch die Prüfer*innen an die Zentrale
  4. Schritt: Weitere Bearbeitung der Kontrollen sowie die ordnungsrechtliche Ahndung nach Verstößen in der Zentrale

Die Dokumentationskontrollen umfassen für jeden Betrieb alle relevanten Verordnungen des Düngerechts und einen kleinen Exkurs im Bereich Pflanzenschutzgesetz

Quelle: www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 01041284

Hinweise an die Prüfdienste zur Lagerung und Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen

Auf der Internetseite der LWK gibt es einen Beitrag, der darüber informiert, wie „Beobachtungen“ den Prüfdiensten mitgeteilt werden können (www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 01041285). Der Artikel weist zudem auf häufige Missverständnisse auf Seiten der Hinweisgeber hin und beantwortet in dem Zuge Fragen zur Lagerung und Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldüngern.

Das zeigt, dass nun auch stärker auf Hinweise aus der Bevölkerung gesetzt wird. Verstöße gegen die Dünge-VO sind nicht nur bußgeldbewehrt, sondern können auch zu Kürzungen der Betriebs­prämie führen.

Einer der im Artikel angesprochenen Punkte umfasst die Mistlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen. Dazu die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind (da besonders leicht zu kontrollieren):

  • Abdeckung mit Folie oder Vlies:
    Lagerplätze für feste Wirtschaftsdünger müssen mit Folie abgedeckt werden. Festmist kann auch mit Vlies oder Stroh abgedeckt werden (wenn das Stroh während der gesamten Lagerdauermindestens 20 cm dick ist).
  • Lagerung nur auf landwirtschaftlicher Nutzfläche
    Gelegentlich sieht man Lagerplätze auch neben dem Schlag auf eine Fläche, die nie landwirtschaftlich ge­nutzt wird. Das hat für den Landwirt zwar den Vorteil, dass keine Produktionsfläche verloren geht. Der Nach­teil ist, jedoch, dass die Lagerung dort verboten ist. Feste Wirtschaftsdünger und Silage dürfen zur auf land­wirtschaftlicher Nutzfläche gelagert werden. Nicht daneben!
  • Lagerung auf möglichst kleine Grundfläche und so, dass sich kein Niederschlagswasser sammeln kann: Oft werden die Fuder einfach nebeneinander abgekippt. Dass dies keine möglichst kleine Grundfläche ist, ist eindeutig. D.h. der Mist muss aufgeschoben werden. Maximale Lagerhöhe = 2 m, mietenförmig
  • Jährlicher Wechsel des Lagerplatzes
  • Maximale Lagerdauer
    • 6 Monate = Wenn vorgelagert oder Analyse nachweist, das min. 25 % TS: Festmist von Huf- und Klauentieren sowie einstreureicher Geflügelmist (Pute, Ente),
    • 2 Monate = Geflügeltrockenkot, einstreuarmer Geflügelmist (inkl. Hähnchenmist), separierte Gärreste und Gülle
  • Keine Bodenbearbeitung: Der Lagerplatz muss nach der Räumung bis zur nächsten Aussaat unbearbeitet bleiben.
  • Bereitstellung gilt höchstens 4 Tage
    Für Misthaufen, die für die unmittelbare Ausbringung auf der Fläche bereitgestellt werden, gelten diese Bedingungen nicht. Eine Bereitstellung ist aber nur für max. 4 Tage zulässig. Bei einer längeren Lagerdauer müssen alle Bedingungen für die Lagerung von festen Wirtschaftsdüngern eingehalten werden.

Die Überwachung der Lagerung von Fest- und Flüssigmist erfolgt jedoch nicht durch die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer, sondern durch die Unteren Wasserbehörden der jeweiligen Landkreise.

Ein Frage-Antworten-Katalog (FAQ) zur Lagerung von Festmist kann unter https://www.duengebehoerde-niedersachsen.de/duengebehoerde/faq-duenge?q=Feldmieten&page=1 heruntergeladen werden.

Gesundheitstag für Frauen in der Landwirtschaft an der LWK-Bezirksstelle Bremervörde

Am 22.02.2023 von 09:45 bis 16:00 Uhr bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Versicherten aus der Grünen Brache im Elbe-Weser-Dreieck praxisbezogene Gesundheitsangebote an. An diesem Aktionstag sensibilisieren die Referenten für Gesundheitsrisiken, motivieren und geben individuelle Tipps für einen gesunden Arbeitsalltag.

Ansprechpartnerin: Birgit Jürgens (Tel. 04141 5198-18)

Weitere Informationen und Anmeldung auf www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 33008630

Ökologische Weidetierhaltung und Herdenschutz

In ganz Niedersachsen treten immer öfter Probleme mit Wolfsrissen bei Weidetieren auf. In der ökologischen Tierhaltung ist der Weidezugang während der Vegetationsperiode verpflichtend für Rinder, Ziegen, Schafe und Equiden. Zunehmend machen Betriebsleiter sich Gedanken, welche Möglichkeiten es gibt die Tiere auf der Weide zu schützen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten der Einzäunung je nach Tierart und Sicherheitsbedürfnis. Zusätzlich können weitere Vergrämungsmaßnahmen getroffen werden wie zum Beispiel eine helle Beleuchtung oder auch der Einsatz von Herdenschutzhunden. Wie Herdenschutz aussehen kann, welche Fördermaßnahmen es gibt und wie die praktische Handhabung ist, erfahren Sie auch am 14.03.2023 im Seminar „Ökologische Weidetierhaltung und Herdenschutz“ Anmeldung und weitere Informationen unter Webcode 33008689 auf der LWK Homepage.

Landwirtschaftskammer Niedersachsen