Gemeinsame Position des Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement
Sofortige Einführung eines echten Wolfsmanagements (inkl. Bestandsregulierung) in Niedersachsen und auf Bundesebene.
Aktives Wolfsmanagement ist nach europäischem Recht seit 2025 möglich. Durch die Änderung der FFH-Richtlinie mit der Umlistung des Wolfs von Anhang IV in Anhang V und Deutschlands Meldung des günstigen Erhaltungszustands für die Wolfspopulationen der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region nach Brüssel sind die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, um ein echtes Wolfsmanagement in Niedersachsen umzusetzen. Eine weitere ungehinderte Ausbreitung in vom Menschen dicht besiedelte, für die landwirtschaftliche Nutzung einschließlich Nutztierhaltung entwickelte Kulturlandschaft ist für die Erhaltung einer gesunden europäischen Wolfspopulation weder erforderlich noch sinnvoll. Ein aktives Wolfsmanagement ist nicht nur für die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen sondern vor allem auch für den Schutz von Weidetieren, zur Erhaltung von Weidelandschaften zum Schutz des übrigen Tierartenspektrums, sowie für die Gewährleistung der Sicherheit von Hochwasserschutz- und Fluss- und Seedeichen dringend erforderlich.
Das Bundes- und Landesrecht recht muss schnell an die geänderte europäische Rechtslage angepasst werden. Der Wolf muss jetzt schnell und vollständig dem Bundesjagdrecht unterstellt werden und aus dem Bundesnaturschutzgesetz gestrichen werden. Ergänzende Verordnungen müssen vor der Weidesaison 2026 beschlossen werden. Schluss mit der Verzögerung von echtem Wolfsmanagement!
- Es ist kurzfristig auf wissenschaftlicher Basis unter Einbeziehung der Erfahrungswerte von Praktikern und TierhalterInnen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Wolfsrudel zu prüfen und festzulegen, in welchen Landschaftsräumen die Etablierung eines Wolfsrudels unter der Bedingung einer vernünftigen Koexistenz mit der ansässigen Wohnbevölkerung und den landwirtschaftlichen Hofstellen und unter der Erhaltung jagdbarer Wildbestände akzeptabel ist (Wolfshabitate).
- Räume, in denen durch die besondere Eigenart die Weideflächen keine Zäunung möglich ist (z. B. Deiche, Deichvorland (Überflutung), Moore, Lüneburger Heide), scheiden systematisch als Wolfshabitat aus.
- Vorrangig unbürokratischer, gezielter Abschuss von Problemwölfen und Problemrudeln, die Nutztiere gerissen haben oder keine Scheu vor Menschen zeigen.
- Bejagung von Jungwölfen, um einen weiteren Populationsanstieg von Wölfen zu verhindern. Jährliche Populationsmodellierung mit aktuellen Daten, um die jährlich maximal mögliche Entnahmeanzahl von Wölfen zu bestimmen.
- Keine vorab-Information der Öffentlichkeit über geplante Wolfsentnahmen durch Entnahmen über Verwaltungsakte anstatt durch Allgemeinverfügungen.
- Um den Landkreisen die Erteilung rechtssicherer Entnahmegenehmigungen zu ermöglichen, ist sicherzustellen, dass sie von der Landesverwaltung durch geeignete, rechtssichere Musterunterlagen und praxisnahe Checklisten umfassend und effektiv unterstützt werden.
- Überprüfung der rechtlichen Regelungen darüber, wer Anträge gegen den Abschuss eines Wolfes stellen darf. Es sollte z. B. eine Betroffenheit oder ein regionaler Bezug Grundlage für einen Antrag sein.
- Bei Antragsstellung gegen eine Abschussentscheidung muss die Frist zur Entnahme bis zur Entscheidung der Gerichte angehalten werden, wenn die Abschusserlaubnis durch das Gericht ausgesetzt wird, um dann anschließend die Frist wieder aufzuleben.
Verbesserungen sowie weitere Entbürokratisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Billigkeitsleistungen nach Rissen sowie Herdenschutzförderung.
- Kein Hochrüsten bei wolfsabweisenden Zäunen: die Anforderungen an den wolfsabweisenden Grundschutz als Voraussetzung für Billigkeitsleistungen nach Rissen dürfen nicht weiter gesteigert werden.
- Anwendung von Herbiziden unter elektrifizierten wolfsabweisenden Zäunen nach dem Beispiel in NRW in Niedersachsen rechtlich ermöglichen, um Herdenschutz effektiv und effizient durchführen zu können.
- Vereinfachung der Antragsstellung und Abrechnung von Billigkeitsleistungen, Abwicklung über eine einzige zuständige Stelle nach Rissen.
- Einführung einer Schiedsstelle für Streitigkeiten.
- In der Statistik der gerissenen Tiere muss auch die betroffene Rasse erfasst und veröffentlicht werden, damit bewertbar ist, inwieweit der Erhalt von alten und gefährdeten Nutztierrassen durch den Wolf zusätzlich gefährdet wird.
Verbesserung der Förderbedingungen für Herdenschutz und bei den Ausgleichszahlungen für Nutztierverluste und Schäden an allen Huf- und Klauentieren sowie andere Schäden eines Tierhalters, die nachweislich oder wahrscheinlich durch einen Wolf verursacht wurden.
- Erneute Beantragung von Herdenschutzförderung muss möglich sein, wenn durch natürlichen Verschleiß die vorhandene, bereits geförderte Herdenschutzanlage ganz oder teilweise erneuert werden muss, oder wenn der Tierhalter freiwillig das Schutzniveau erhöhen will.
- Entbürokratisierung der „Richtlinie SchaNa“ und Umstieg auf eine einfache Kopfprämie, um den wolfsbedingten Mehraufwand in der Schaf- und Ziegenhaltung zu entschädigen.
- Finanzieller Ausgleich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand durch Herdenschutz für alle Tierhalter.
- Niedersachsenweite Fördermöglichkeit von wolfsabweisenden Zäunen auch für Pferde- und Rinderhalter, ohne gebietseinschränkende Kulissen.
- Aufhebung aller betrieblichen Obergrenzen für die Förderung von wolfsabweisenden Zäunungen oder Einsatz von Herdenschutztieren bzw. anderen Schutzmaßnahmen.
- Die Interessen von Klein- und HobbyhalterInnen müssen entsprechend beachtet werden.
- Vollständige Entschädigung von allen Folgekosten, z. B. auch Ausgleich von entgangenen Einnahmen durch Aborte von tragenden Tieren als direkte oder indirekte Folge von Wolfsübergriffen.
- Aufwendungen eines Tierhalters, die diesem durch andere Folgen von Wolfsübergriffen entstehen und nicht über eine normale Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden können, sind ebenfalls in voller Höhe auszugleichen (z. B. nicht versicherbare eigene Schäden oder Schäden Dritter durch ausgebrochene Tiere).
- Schaffung eines Rechtsanspruches auf Ausgleich nach Rissen ohne finanzielle Deckelung.
Das Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement ist ein Zusammenschluss folgender Verbände und Interessenvertretungen:
- Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. und seine Kreisverbände
- Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e.V.
- Landfrauenverband Weser-Ems e.V.
- Junglandwirte Niedersachsen e.V.
- Niedersächsische Landjugend e.V.
- Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
- Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V.
- Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V.
- BDM – Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. Landesteam Niedersachsen
- Weidezone Deutschland e.V.
- Landesschafzuchtverband Niedersachsen e.V.
- Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V.
- Stader Schafzuchtverband e.V.
- Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter e.V.
- Interessengemeinschaft Weidetierhalter Deutschland
- Bezirksverband Hannover im Hannoveraner Verband e.V.
- Landesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung e.V.
- Bürgerinitiative Weidetier-Mensch-Wolf Nord-Ost Heide, für die Fleischrinder- sowie Milchviehhalter und -züchter die Masterrind GmbH, die Pferdeland Niedersachsen GmbH mit ihren Gesellschaftern
- Pferdesportverband Hannover e.V.
- Pferdesportverband Weser-Ems e.V.
- Hannoveraner Verband e.V.
- Oldenburger Pferdezuchtverband e.V.
- Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e.V.
- Pferdestammbuch Weser-Ems e.V.
- Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. Regionalgruppe Elbe-Weser-Dreieck




