Die 70-Tage-Regelung bleibt erhalten

Die 70-Tage-Regelung bleibt erhalten - Foto: Landpixel
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Saisonkräfte In Sonderkulturbetrieben kann aufgeatmet werden: Die eigentlich auslaufende Ausnahme aus dem Mindestlohngesetz gilt nun doch weiter – und zwar unbefristet. Die Einsicht der Regierung erfolgte spät, dann aber vollständig.

Die sogenannte 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird unbefristet verlängert. Das ist einer von vielen Punkten, auf die sich die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD in der vorigen Woche in Berlin geeinigt haben. Die Regelung war mit dem Mindestlohngesetz im Jahr 2015 eingeführt, aber bis Ende 2018 befristet worden; ab 2019 wäre wieder die 50-Tage-Regelung in Kraft getreten.

Spürbare Erleichterung

Konkret geht es dabei um nicht berufsmäßig ausgeübte, sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte sich längere Zeit gegen eine solche Verlängerung ausgesprochen. Die unbefristete Fortführung der Regelung wird nun Teil des „Qualifizierungschancengesetzes“ sein, welches der SPD-Minister aus Peine dem Kabinett noch im September vorlegen wird.

Begründet wird die Entfristung mit der schwierigen Lage in der Landwirtschaft, aber auch mit Blick auf andere Branchen, die auf Saisonarbeitnehmer angewiesen sind. In der Landwirtschaft und hier vor allem im Sonderkulturbereich, aber auch im Hotel- und Gaststättengewerbe stelle die Möglichkeit, saisonale Arbeitskräfte für drei Monate ohne aufwendigen Personalwechsel kurzfristig beschäftigen zu können, eine spürbare Entlastung dar, erklärten das Bundesarbeitsressort und das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Presseverlautbarung.

Die Agrarverbände haben die Verlängerung durchweg begrüßt und mit Erleichterung aufgenommen. Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr lobte die Entfristung als umsichtige Entscheidung. „Unsere Obst- und Gemüsebauern erhalten nun Planungssicherheit und können in der hektischen Erntezeit weiter ihre bewährten Saisonarbeitskräfte einsetzen“, so Löhr. „Wir alle freuen uns über die späte, aber voll umfängliche Einsicht der Bundesregierung und werden diese frohe Botschaft gern an die Sonderkulturbetriebe weitergeben“, sagt Löhr.

Nach Einschätzung des Landvolkes können die auf Obst- und Gemüseanbaubetrieben saisonal zu erledigenden Arbeiten nicht durch Aushilfskräfte des heimischen Arbeitsmarktes abgedeckt werden. Der Sozialversicherungsschutz ist in der Regel im jeweiligen Heimatland gegeben. „Unsere Betriebe und noch mehr die Saisonarbeitskräfte werden sich über die Entfristung der 70-Tage-Regelung freuen“, versichert Löhr.

Keine Bedenken mehr

Bundesarbeits- und Bundeslandwirtschaftsministerium begründeten die Entfristung am Ende auch damit, dass seit der Einführung der Regelung im Jahr 2015 keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt worden seien, die einer Entfristung entgegenstünden.

Vor wenigen Monaten hatte dies noch anders geklungen: Im Juni hatte Arbeitsminister Heil eine Verlängerung noch mit der Begründung abgelehnt, dass diese dem Schutzgedanken der Sozialversicherung entgegenlaufe. Nun wurde sie Teil der Einigung von Union und SPD, das Rentenpaketniveau bis 2025 zu stabilisieren und den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2019 zu senken.
AgE/red