Mehr Akzeptanz durch Bürgerwindparks erzielen

Mehr Akzeptanz durch Bürgerwindparks erzielen -

Anhörung Den Kommunen steht bei der Entwicklung von Windkraftprojekten ein ausreichendes Planungsinstrumentarium zur Verfügung. Das Landvolk Niedersachsen sieht daher keine Veranlassung, von der Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen.  Diese Einschätzung äußerte Harald Wedemeyer, Referent für erneuerbare Energien, bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages. Ein pauschaler Mindestabstand würde den Ausbau der Windenergie nicht nur stoppen, sondern sogar zurückfahren.

Zur Erhöhung der Akzeptanz schlug er wie auch andere Vertreter eine Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an den Anlagen in Form sogenannnter Bürger-Windräder vor. Nach Überzeugung des Landvolkes Niedersachsen sollte nach dem Motto „Aus der Region für die Region“ die gesamte Wertschöpfungskette regional geprägt sein. Auch eine stärkere Einbindung der Bürger in Entscheidungen bei weiteren Windkraft-Projekten oder Ombudsmänner im Umweltministerium tragen danach zu mehr Akzeptanz bei. Dem Unbehagen vieler Anwohner gegen die Rotoranlagen sei mit Mindestabständen nicht beizukommen. Nach Einschätzung Wedemeyers verstößt eine landesgesetzliche Abstandsregelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und greift in unzulässiger Weise in die bestehende kommunale Planung ein. Vertreter des Bürgernetzwerkes Energiewende wiesen auf enorme gesundheitliche Risiken durch die Anlagen hin.  

Ein geplanter Windenergieerlass der rot-grünen Landesregierung soll den Kommunen verbindliche Vorgaben machen, wie viel Fläche sie für die Erzeugung von Windenergie zur Verfügung stellen sollen. Zurzeit wird gerade mal ein Prozent der Landesfläche zur Erzeugung von Windenergie genutzt, bis 2050 sollen es 1,4 Prozent werden.
Br