Zwischenfrüchte können Futterlücken schließen

Zwischenfrüchte können Futterlücken schließen - Foto: Landvolk
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L P D – Mit dem Abschluss der Wintergerstenernte haben bereits wieder die ersten Bestellarbeiten begonnen. Auf diesen Feldern legen die Landwirte jetzt ökologische Vorrangflächen (ÖVF) an, teilt das Landvolk Niedersachsen mit. Auf fünf Prozent ihrer Flächen müssen Landwirte mit mehr als 15 ha Ackerfläche dies tun, um die Direktzahlungen der EU oder die sogenannte Agrarförderung zu erhalten. Die aktive Begrünung der Stoppelfelder über Herbst und Winter gehört dazu, ihre Aussaat muss bis spätestens 1. Oktober eines Jahres erfolgt sein, ein Umpflügen ist erst im folgenden Frühjahr wieder zulässig. Damit diese „Zwischenfrüchte“ als ökologische Vorrangfläche eingestuft werden, sind einige Ansprüche zu berücksichtigen. So müssen unter anderem Saatgutmischungen ausgewählt werden, wobei kein Mischungspartner mehr als 60 Prozent stellen darf. Die Landwirte können dazu aus einer Liste mit verschiedenen Grasarten sowie einer Reihe anderer Pflanzen wie Leguminosen oder Kräuter auswählen, die auch noch zum Blühen kommen. So können die Landwirte mit dieser Mischung beispielsweise verschiedene Klee- und Lupinenarten aber auch Einjähriges oder Welsches Weidelgras aussäen. Diese Arten sollen einerseits wildlebenden Tieren Nahrung und Rückzugsraum anbieten, aber auch im Boden Nährstoffe über Winter vor Auswaschung schützen und zugleich den Boden bedeckt halten und damit gegen Erosion schützen. Auf den Flächen dürfen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Mit Ausnahme einer Beweidung durch Wanderschafe darf der Aufwuchs normalerweise nicht verfüttert werden.

Als Folge der weiter anhaltenden Trockenheit wird bei vielen Rinder- und Pferdehaltern erneut das Futter knapp. Viele Tierhalter haben noch große Lücken beim Winterfuttervorrat. Das Landvolk Niedersachsen setzt sich daher mit dem Deutschen Bauernverband bei der Bundesregierung für eine Freigabe des Aufwuchses der Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen ein. Er sollte auch im Herbst 2019 als Ausnahme zur Fütterung von Milchkühen, Jungrindern und Pferden genutzt werden dürfen. Das Landvolk empfiehlt den von der Trockenheit betroffenen Tierhaltern, bei den Saatenmischungen eine etwaige Futternutzung als Option einzuplanen. Außer örtlich verfügbarem Stroh ist eine Entlastung über Futterbörsen und ähnliche Hilfsangebote im zweiten Dürrejahr leider nur über weite Entfernungen von weniger betroffenen Regionen wie der Küste zu erwarten. (LPD 54/2019)