Liebe Mitglieder,
wie Sie bereits auf unseren Winterveranstaltungen erfahren haben und auch jüngst in der LAND&FORST lesen konnten, wird das Landvolk Niedersachsen gegen die Ausweisung der Roten Gebiete klagen.
Normenkontrollverfahren durch die Landvolkverbände
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wird es ein Normenkontrollverfahren geben. In diesem Verfahren wird die Rechtmäßigkeit der Landesdüngeverordnung (LDüV) angezweifelt. Das Verfahren wird von einem externen Rechtsanwalt betreut. Sechs Landvolk Kreisverbands-Rechtsanwälte arbeiten diesem Anwalt zu. Der Normenkontrollantrag stützt sich hauptsächlich auf hydrogeologische Gutachten, welche 21 Kreisverbände stellvertretend für ganz Niedersachsen in Auftrag gegeben haben. Wir vom BVNON haben uns für die Binnendifferenzierung eingesetzt und somit die Ackerbauregion mit wenig Tierhaltung in Hannover vertreten. Das Gutachten, welches u.a. die Untersuchung der Qualität und Aussagekraft von den Messstellen sowie die Überprüfung der der Ausweisung zugrundeliegenden Modelle beinhaltet, soll im März 2020 fertiggestellt werden. Anschließend soll direkt der Antrag beim OVG Lüneburg eingereicht werden.
Feststellungsklage betroffener Landwirte
Darüber hinaus wird an einer Feststellungsklage betroffener Landwirte gearbeitet. Hier können Sie sich aktiv an der Klage beteiligen: Wenn Sie wegen einer Messstelle im Roten Gebiet sind, die nicht aufgrund Ihrer Bewirtschaftung über dem Kontrollwert ist und dies auch in Zukunft bleiben wird, haben Sie die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Hierzu melden Sie sich bitte in unseren Sekretariaten. Es wird bereits jetzt schon eine Musterbegründung vorbereitet, die im Januar fertig gestellt werden soll, auf der dann die Kreisverbände Klagen von dem Verwaltungsgericht aufbauen können. Wenn wir alle Landwirte, die Klage einreichen wollen, namentlich gesammelt haben, wird geklärt, ob Klägergemeinschaften zu gründen sind. Wir werden auch versuchen einen Eilantrag zu stellen.
Falls Sie sich an der Klage beteiligen möchten, melden Sie sich bitte in unseren Geschäftsstellen. Prüfen Sie bitte im Vorfeld, ob Sie eine entsprechende Rechtschutzversicherung haben. Für die Klage muss ein Gutachten erstellt werden welches belegt, dass Ihr Wirtschaften keinen Einfluss auf die Messstelle hat. Hierfür werden Ihnen Kosten entstehen. Die Kosten für das Gutachten verringern sich, je mehr Betriebe sich daran beteiligen.
Ihr BVNON