Antragsverfahren höhere Gewalt
Ganz frisch aus der Druckerpresse: Die Antragsformulare sind auf der Webseite der Landwirtschaftskammer zu bekommen. Der Webcode lautet: 01036430.
Kurz zusammengefasst:
• Der landwirtschaftliche Betrieb zeigt das Vorliegen der höheren Gewalt/des außergewöhnlichen Um-standes unter Verwendung des nachstehenden Formblatts „Mäuseschaden 2020 – Antrag auf Um-wandlung“ mit den entsprechenden Nachweisen (z. B. aussagekräftige Fotos) innerhalb von 15 Arbeits-tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der/die antragstellende Betriebsinhaber/in dazu in der Lage war, bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen schriftlich an. WICHTIG!: Tragen Sie ein aktuelles Datum in den Antrag ein, da ab dem angegebenen Tag die 15-Arbeitstage-Frist greift.
• Die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer prüft den Antrag unter Berücksichtigung der Belan-ge der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Bei allen Antragsflächen, die in bestimmten “Schutzgebie-ten“ (Naturschutzgebiete, besonders geschützte Biotope nach §30 BNatSchG, Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete mit Auflagen etc.) liegen, muss die jeweils zuständige Bewilligungsstelle vor Erteilung einer Genehmigung die zuständige Untere Natur-schutzbehörde/Untere Wasserbehörde beteiligen. Für Grünlandflächen, die hierunter fallen könnten, sollten Sie einen gesonderten Antrag stellen – ist ebenfalls mit dem hier vorliegenden Antragsformu-lar möglich.
• Nach Abschluss der Prüfung erlässt die Landwirtschaftskammer bei Vorliegen der Voraussetzungen ei-nen Genehmigungsbescheid. Erst nach Vorliegen des Bescheides ist die Grünlanderneuerung zuläs-sig.
Der Antrag kann unterschrieben, dann als pdf eingescannt und per Mail an die Bewilligungsstelle übersandt werden. Wichtig: Bei GbR müssen alle Gesellschafter unterschreiben. Bitte aussagekräftige aktuelle Fotos (die Mäuseschäden müssen gut zu sehen sein!) mit dem Antrag übersenden! Das kann die Bearbeitung und Bewilligung beschleunigen.
Für Rückfragen und Hilfestellung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Antragsformulare können Sie auch über uns erhalten.