Futternutzung von Zwischenfrüchten

Das Bundeskabinett hat die ausnahmsweise Nutzung von Flächen mit Zwischenfrüchten oder Gründecke zur Fütterung zugelassen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 18. September 2020 sollen die Länder Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel, ähnlich wie in den beiden Vorjahren, ausweisen können und die zuständigen Behörden über das landesweite Vorgehen dann entsprechend auskunftsfähig sein.


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