Aktionsprogramm Insektenschutz
Aktuell wird in Berlin das seit Herbst 2019 angekündigte Aktionsprogramm Insektenschutz (API) in die vorparlamentarische Behandlung gegeben.
Dabei gibt es sehr strittige Punkte zwischen dem Bundesumweltministerium (BMU) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).
Für unser Verbandsgebiet sind die vom BMU geforderten Regelungen und Verbote in FFH-Gebieten (Naturschutzgebiet Balksee und Randmoore) bezüglich des Pflanzenschutzmittelanwendungsverbotes, und die nicht näher definierten Regelungen zu Bewirtschaftungsverboten an Gewässern existenzvernichtend! Gewässerrandstreifen von 5 bis 10 m, die von der Behandlung mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln freizuhalten sind, stehen im Raum.
Diese bundesgesetzlichen Vorgaben würden entschädigungslos wirken. Sämtliche im Niedersächsischen Weg getroffenen Vereinbarungen würden komplett in Frage gestellt. Da Vorgaben, beispielsweise zu Gewässerabständen, dann aufgrund übergeordneter gesetzlicher Regelungen gelten, wären Ausgleiche, welche im NDS.-Weg vorgesehen sind, nicht mehr möglich.
Auf dem Internet-Geoportal des Landkreises Cuxhaven können kann man sich unter dem Stichwort Wasserwirtschat, die Gewässer I., II., und dritter Ordnung anzeigen lassen (https://www.landkreis-cuxhaven.de/Wir-f%c3%bcr-Sie/Geoportal-GIS-). Dazu am besten unter Karten & Werkzeuge -> Ebenen -> Gewässer die Darstellung bei den Gewässern II. und III. Ordnung von Fläche auf Linie ändern. Da die Gewässer sehr schmal sind, werden diese sonst in der Karte kaum dargestellt.
Gewässer I. Ordnung sind größere Gewässer, bei uns Elbe, Oste und der Hadelner Kanal.
Gewässer II. Ordnung sind Gewässer, die eine überörtliche Bedeutung für die Wasserwirtschaft haben. Diese sind beispielsweise Vorfluter und Wettern. Gewässer III. Ordnung sind die Gewässer, die nicht I. oder II. Ordnung sind.
Die Unterhaltungsverbände in unserem Verbandsgebiet unterhalten insgesamt 987 km Gewässer II. Ordnung. Gewässer III. Ordnung sind einiges mehr. Dazu liegen uns jedoch keine Daten vor.
Bitte reagieren Sie sofort mit einer Mail an diese Adressen und drücken Sie Ihre Betroffenheit/Protest aus!
Mailadressen Bundeskanzlerin / Bundeskanzleramt.
angela.merkel@kanzleramt.de
internetpost@bundeskanzlerin.de
poststelle@bk.bund.de
Zur detaillierten Information sind angefügt:
Anschreiben der Bundeslandwirtschaftsministerin vom 29.1.21 zum aktuellen Sachstand
1×1 der Landwirtschaft zum Thema Klimaschutz
Verein i.m.a. nennt Fakten zu Problemen und Lösungen im neuen Taschenkalender
LP D – Heiße Sommer, milde Winter, zu wenig Regen – das Wetter ist seit jeher ein Unsicherheitsfaktor für die Landwirtschaft. Dass die Landwirtschaft nicht nur mit den Problemen des Klimawandels zu kämpfen hat, sondern auch ein Teil der Lösung ist, darauf weist der Verein information.medien.agrar (i.m.a.) in seiner neuen Ausgabe vom „1×1 der Landwirtschaft“ hin. Wie der Landvolk-Pressedienst schreibt, rückt der Taschenkalender mit wichtigen Agrar-Daten aus Deutschland und Europa 2021 das Thema „Klimaschutz & Landwirtschaft“ in den Fokus.
Die Leser vom „1×1 der Landwirtschaft“ erfahren zum Beispiel, dass die Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung seit 1990 um 22 Prozent gesenkt wurden, und dass die deutschen Bauernfamilien mit ihrer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft im Bereich der Bioenergie zum Erreichen der Klimaziele beitragen. So decken die mehr als 31 Milliarden Kilowattstunden, die jährlich in den Biogasanlagen der Landwirtschaft erzeugt werden, etwa fünf Prozent des heimischen Strombedarfs. Damit leistet die Landwirtschaft einen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstoßes um 13 Millionen Tonnen – was etwa einem Viertel der gesamten landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen entspricht.
Diese Klimaschutzleistungen der Bauernfamilien werden jedoch nicht der Landwirtschaft angerechnet, sondern der Energiewirtschaft gutgeschrieben, moniert die i.m.a. Die aber ist für den Ausstoß von achtzig Prozent der Treibhausgase verantwortlich, während in der Landwirtschaft etwa elf Prozent der schädlichen Emissionen entstehen, wie im „1×1 der Landwirtschaft“ erläutert wird. „Der Weg zur Erfüllung verschiedener Klimaziele ist steinig und holprig“, bestätigt Hannes-Friedrich Böse. Der Junglandwirt aus dem Schaumburger Land wünscht sich Planungssicherheit, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb für die Zukunft auslegen zu können. Schließlich sei der Klimawandel einer der größten Herausforderungen im Wandel der Landwirtschaft. „Gerade in Deutschland arbeitet die landwirtschaftliche Wertschöpfungskette auf höchstem Niveau um die Ladentheken entsprechend zu füllen“, sagt Böse. Verbraucherwünsche würden dabei schon seit jeher ernst genommen, jedoch müssten sie auch in der Praxis umsetzbar sein. Das „1×1 der Landwirtschaft“ 2021 kann online gelesen und bestellt werden (www.ima-shop.de). (LPD 09/2021)
Schon im März gibt es neues Geld für Investitionen
Weiterführung des „Bauernmilliarde“-Programms ist aber in Detailfragen noch offen
L P D – Das Interesse der Bäuerinnen und Bauern am Investitionsprogramm war groß, denn bereits wenige Stunden nach Online-Freigabe der Anträge waren die Mittel für die Förderung von Maschinen und Geräten in Höhe von 72,5 Mio. Euro für das erste Halbjahr 2021 ausgeschöpft. Daraufhin wurde das Antragsverfahren zum Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) vorerst ausgesetzt, soll aber nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums schon im März und nicht erst im Juli dieses Jahres fortgeführt werden, teilt das Landvolk Niedersachsen mit.
„Zwar haben wir uns über den Begriff ‚Bauernmilliarde‘ geärgert, da er irreführend ist, aber grundsätzlich ist das Programm gut geeignet, um uns Landwirten auch in schwierigen Phasen sinnvolle Anschaffungen für die Außenwirtschaft zu ermöglichen, auch um digitaler und präziser zu arbeiten“, sagt der für Strukturpolitik zuständige Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen.
Der Milchbauer aus Ostfriesland kritisiert das „Windhundverfahren“, nach dem die Anträge nach dem Zeitpunkt des Eintreffens behandelt werden: „Hier wünschen wir uns ein Konzept, das sicherstellt, dass eine erfolgreiche Antragsabgabe nicht von der Qualität der jeweilig genutzten Internetverbindung abhängig ist.“ In der ersten Antragsrunde Mitte Januar seien viele Landwirrte aus Niedersachsen wegen technischer Probleme bei der antragführenden Rentenbank durch das Raster gefallen. „Das ist so nicht hinnehmbar“, erklärt Tannen.
Die Förderung von Maschinen und Geräten soll nach Angaben des Landvolks möglichst zeitnah fortgesetzt werden, und zwar mit Mitteln, die eigentlich für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen waren. Ein Vorziehen von IuZ-Mitteln aus den Folgejahren würde bedeuten, dass ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden müsste, was derzeit nicht geplant ist. Der Bundeshaushalt 2021 sieht allerdings IuZ-Verpflichtungsermächtigungen für 2022 von 175 Mio. Euro und für die beiden Folgejahre von weiteren insgesamt 175 Mio. Euro vor. Die Ermächtigungen bedeuten, dass eine Bewilligung in diesem Jahr erfolgen kann, die Zuschussgewährung aber erst nächstes Jahr bzw. in den beiden Folgejahren erfolgt. Über diese Option der IuZ-Förderung sind laut Bundeslandwirtschaftsministerium bisher aber noch keine Entscheidungen getroffen worden. (LPD 8/2021
Ein Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft
Loccumer Landwirtschaftstagung diskutiert am 5. und 6. Februar digital
Wie soll und muss landwirtschaftliche Produktion in Deutschland zukünftig aussehen, damit landwirtschaftliche Betriebe unter der Auflagenlast trotzdem wirtschaftlich arbeiten und davon leben können? Kann mit einem „Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft“, wie ihn Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast vorschlägt, ein gesellschaftlicher Konsens, der die ökologische, ökonomische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit berücksichtigt, gefunden werden? Diese und viele weitere Fragen werden bei der diesjährigen Loccumer Landwirtschaftstagung erstmalig nur digital in einer Zoom-Videokonferenz mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Am 5. und 6. Februar findet die Online-Tagung der Evangelischen Akademie Loccum statt, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.
Die Diskussion über die landwirtschaftliche Produktion hat in den vergangenen eineinhalb Jahren an Schärfe gewonnen. Den gesellschaftlich relevanten Themen Biodiversität, Tierwohl und Wasserressourcen stehen die Rentabilität der Betriebe und ein gestiegener Wettbewerbsdrucks gegenüber. Die Höfe fürchten um ihre Existenz. Ein Konsens mittels eines Gesellschaftsvertrages, so wird gehofft, würde zu weniger Konflikten führen und die Planungssicherheit für landwirtschaftliche Produktion und Investitionen erhöhen. Doch was ist unter so einem „Gesellschaftsvertrag“ genau zu verstehen? Brauchen wir neue Formen des politischen Handlungsprozesses – und wie könnten diese aussehen? Wie könnte ein neuer Grundkonsens im Rahmen von Markt-, Förder- und Ordnungspolitik umgesetzt werden? Welche Rolle kann die konkrete Kooperation von Landwirtschaft und Verbänden spielen?
Diese Fragen diskutieren ab Freitagnachmittag, 5. Februar, ab 14.30 Uhr bis zum Abend die angemeldeten Teilnehmer mit Wissenschaftlern und Politikern, die die Impulsreferate dazu liefern. Am Samstag, 6. Februar, startet die Tagung um 14 Uhr und endet gegen 17.30 Uhr. Die Teilnahme an der Online-Tagung ist kostenlos. Eine Anmeldung unter www.loccum.de/tagungen/2104 oder per E-Mail an Cornelia.Mueller@evlka.de ist notwendig. Die Online-Veranstaltung findet über die Software „Zoom“ statt. Nach der Anmeldung erhalten Interessierte weitere Hinweise und einen Tag vor der Veranstaltung einen Zugangs-Link. Weitere Infos gibt es unter www.loccum.de/online-veranstaltungen. (LPD 7/2021)
ANDI 2021 – Änderung bei PIN-Nummern
In Deutschland haben sich die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der „Sicherheitsmechanismen für die Authentifizierung“ geändert. Dies betrifft auch die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) für die HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) und ZID (Zentrale InVeKoS Datenbank). Aufgrund dessen ist bei Änderung einer bestehenden PIN, diese nach den neuen Merkmalen zu vergeben. Betriebsinhaber*innen können ihre PIN auch ohne gesonderte Aufforderung des Systems jederzeit in der HI-Tier ändern (www.hi-tier.de): Allgemeine Funktionen -> „PIN ändern“.
Bei Verlust einer PIN besteht die Möglichkeit online eine Ersatz-PIN anzufordern. Dazu ist – ausgehend von der jeweiligen Anmeldungsseite – bei der HI-Tier dem Link „PIN vergessen – PIN Anforderung“ zu folgen (jeweils rechts neben dem Eingabefeld zur PIN). In der neuen HI-Tier-Oberfläche V.3 heißt der Link „PIN vergessen“ und befindet sich links neben dem Eingabefeld. Eine neue PIN wird von der Regionalstelle Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit) per Post versandt. Dieser Ablauf kostet Zeit und ist gebührenpflichtig.
Eine neue PIN kann dagegen auch kostenfrei und elektronisch per E-Mail von HI-Tier übersandt werden. Dazu ist es notwendig, in der HI-Tier unter PIN-Anforderung als Art der Zustellung „Mail“ auszuwählen. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Registriernummerninhaber*innen vorher einen bestätigten Kommunikationskanal für ihre Registriernummer eingerichtet haben. In HI-Tier ist unter dem Menüpunkt „Bestätigter Kommunikationskanal“ eine E-Mail-Adresse einzugeben und diese für die Zustellung freizugeben. Unmittelbar nach der Speicherung wird die HI-Tier an die hinterlegte E-Mail-Adresse eine E-Mail mit Erläuterungen und einem Bestätigungscode versenden. Der Bestätigungscode ist gemäß den mitgelieferten Erläuterungen innerhalb von 24 Stunden bei HI-Tier einzugeben. Dadurch wird die hinterlegte E-Mail-Adresse zum „Bestätigten Kommunikationskanal“ und diese steht für die Zustellung einer Ersatz-PIN zur Verfügung.
Nutzer*innen der ZID stehen diese Möglichkeiten grundsätzlich auch zur Verfügung. Eine Besonderheit ist jedoch, dass der „Bestätigte Kommunikationskanal“ gegenwärtig nur in HI-Tier eingerichtet werden kann. Nutzer*innen der ZID melden sich dazu mit ihren ZID-Anmeldedaten in HI-Tier an. Im Fall der Online-Bestellung einer Ersatz-PIN werden die ZID- Nutzer*innen auf die Seite der HI-Tier weitergeleitet. Die Änderung einer PIN-Nummer ist jedoch auch weiterhin problemlos in der ZID möglich.
Wir raten, wegen der bevorstehenden ANDI Antragstellung 2021 die PIN auf die neuen Merkmale zu ändern, um eventuellen Problemen bei der Anmeldung in ANDI vorzubeugen.
(LWK Niedersachsen)
Anmerkung Landvolk
Die ZID-Anmeldedaten werden auch für die Anmeldung in ANDI benötigt. Da die PIN hierfür nur selten genutzt wird, kommt es hier öfters zum Verlust. Deswegen raten wir dazu die Möglichkeit der Zustellung einer neuen PIN freizuschalten.
Düngung bei Nachtfrösten nicht mehr erlaubt!
Am 01. Februar endet für alle Landwirte die allgemeine Sperrfrist für N-haltige Düngemittel, so dass bei günstigen Bodenverhältnissen ab diesem Datum Grünland, Ackergras, sowie Wintergetreide und Winterraps mit Stickstoff versorgt werden können.
Keine Ausbringung auf:
– Gefrorenen Böden (Frost an der Oberfläche oder in beliebiger Tiefe, auch wenn es um die Mittagsstunden wieder auftaut)
– Überschwemmten oder wassergesättigten Flächen (Wasserlachen auf freier, ebener Fläche (nicht Fahrspuren) oder wenn Schmelzwasser aufgrund des im Untergrund vorhandenen Frostes nicht versickern kann)
– Schneebedeckten Flächen (ab geringer Schneeauflage, sobald die Bodenoberfläche wegen des Schnees nicht mehr zu erkennen ist)
Entscheidend ist damit allein der Bodenzustand zum Aufbringungszeitpunkt, nicht ein ggf. nachträgliches Auftauen. Auch ein nach dem Aufbringen einsetzender Frost ist unschädlich. Rauhreif auf der Grünlandnarbe stellt kein Problem dar, solange der Frost den Boden noch nicht erreicht hat, die Bodenoberfläche also noch weich ist.
Jeder Landwirt hat die die Pflicht vor einer Aufbringung von Gülle und anderen stickstoffhaltigen Düngemitteln die Aufnahmefähigkeit des Bodens zu prüfen. Im Zweifel und bei Grenzsituationen (Tagestemperaturen um 0° C) muss ggf. auf die Ausbringung verzichtet werden.
Zu beachten ist auch der Gewässerabstand bei der Ausbringung. Bei einer Breitverteilung der Gülle beträgt dieser mindestens 4 Meter bis zur Böschungsoberkante. Werden bodennahe Ausbringtechniken (Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitztechniken) eingesetzt, muss ein 1 m breiter Streifen an der Böschungsoberkante völlig frei bleiben. Entwässerungsgrüppen sind zwar keine Gewässer in diesem Sinne, dennoch darf auch in die Grüppen keine Gülle gelangen, denn diese würde mit Niederschlägen in die Vorfluter abgeschwemmt werden.
Verstöße gegen die genannten Regelungen sind bußgeldbewehrt und Cross Compliance relevant.
Zudem besteht auf bestelltem Ackerland die Pflicht zur bodennahen Ausbringung (Schleppschlauch-, Schleppschuh- oder Schlitzverteilern).
Die Pflicht auch auf Grünland-, Ackergras-, Klee-, Luzerne- und vergleichbaren mehrschnittigem Futterbauflächen bodennah ausbringen zu müssen gilt nach derzeitigem Stand erst ab dem Jahr 2025. (LWK Webcode: 01038072)
Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Wir möchten noch einmal an die aufgrund der Corona-Regelungen geänderten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erinnern.
Geänderte Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch, per E-Mail der Fax stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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