In einem Legehennenbetrieb in der Stadt Vechta ist das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen worden. Am Sonntag wurde ein Verdacht auf Vogelgrippe vom behandelnden Tierarzt angezeigt. Der Betrieb wurde unverzüglich vom Veterinäramt untersucht und gesperrt. Es wurden amtliche Proben des Betriebes an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie an das Friedrich-Löffler-Institut zur virologischen Diagnostik eingesandt. Die Ergebnisse liegen nun vor: der Ausbruch der Vogelgrippe hat sich bestätigt. Aufgrund der Seuchenfestellung müssen alle 63.000 Tiere des Betriebes getötet werden. Das zuständige Veterinäramt hat in Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft die notwendigen Maßnahmen ergriffen und die Gesellschaft für Seuchenvorsorge mit der Tötung der Tiere beauftragt. Mit der Bestandstötung wird am Dienstagmorgen begonnen. Die tierseuchenrechtlich unumgängliche Tötung des Bestandes erfolgt unter der tierschutzfachlichen Aufsicht des Veterinäramtes.
Der Landkreis Vechta wird gleichzeitig eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Diese tritt am Mittwoch in Kraft. Darin wird ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Im Sperrbezirk befinden sich 61 Geflügelhaltungen mit rund 602.000 Tiere. Entsprechende Zahlen für das Beobachtungsgebiet werden derzeit noch ermittelt. In den beiden Gebieten nimmt das Veterinäramt Untersuchungen vor, um eine Ausbreitung des H5N8-Erregers auszuschließen bzw. frühzeitig zu entdecken.
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung kann ab morgen auf www.landkreis-vechta.de unter „Bekanntmachungen“ heruntergeladen werden und wird darüber hinaus am Mittwoch in den Tageszeitungen abgedruckt.
Die Kreisverwaltung fordert alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.