Fachgutachten und Klagen zur Ausweisung der Roten Gebiete

Landvolk beauftragt erneut Gutachter, Normenkontrollklagen angestrebt

Das Land Niedersachsen hat nach Bericht des Landesumweltministeriums von den insgesamt 1.080 Nitrat-Messstellen auf denen die Einteilung der Roten Gebiete gründen im ersten Schritt 217 überprüft und dabei 94,5% eine Funktionstüchtigkeit bescheinigt. Die Überprüfung kann aber allein schon aufgrund der geprüften Kriterien nicht zufrieden stellen. Laut dem vom Landvolk beauftragten Fachgutachter sind weder wichtige Aspekte der Funktionsfähigkeit überprüft worden noch ist die Frage beantwortet, ob die jeweilige Messstelle plausibel die Qualität des Grundwasserkörpers abbildet. Die Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Messnetzes sind daher nicht ausgeräumt.

Entsprechend erhält der Fachgutachter des Büros Hydor von den Landvolk-Kreisverbänden vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Voraussetzungen und der neu einbezogenen Messbrunnen einen erneuten Auftrag, die Ausweisung der Roten Gebiete fachlich zu prüfen. Das vorherige Gutachten aus dem März 2020 hatte bereits erhebliche Mängel festgestellt.  

Durch das neue Gutachten soll die Ausweisung der Roten Gebiete im ersten Schritt transparent nachvollziehbar werden. Der Gutachter wird für die Regionen die konkreten Daten abfragen, so dass letztlich jeder Landwirt für seine Flächen nachvollziehen kann, warum sie als nitratbelastet gelten oder nicht. Eine Nachfrage bei den Behörden durch Einzelpersonen ist damit also nicht nötig.

Auf Basis der von der Behörde gelieferten Daten werden in dem Fachgutachten die einzelnen vom NLWKN einbezogenen Messstellen betrachtet. Sofern es notwendig bzw. sinnvoll erscheint, wird der Gutachter auch die Kreisverbände einbeziehen, um mehr über die örtlichen Gegebenheiten der Messstelle zu erfahren. Wir werden dann auf die jeweiligen Mitglieder über unsere Kanäle zukommen. Bisherige Vermutungen einzelner Mitglieder zu außerlandwirtschaftlichen Einflüssen an einzelnen Messstellen hat der Gutachter nicht bestätigen können. Insbesondere nichtlandwirtschaftliche Punktquellen können aber einen Einfluss auf die Messergebnisse haben.

Im dritten Schritt wird das Gutachten das Verfahren und die einbezogenen Daten zur Binnendifferenzierung bzw. Regionalisierung vor dem Hintergrund der bundesweit geltenden Verwaltungsvorschrift betrachten.

Das neue Gutachten wird Grundlage für die Normenkontrollklagen sein, die das Landvolk weiterhin anstrebt und aufgrund der neuen rechtlichen Situation anpassen muss. Bei einer erfolgreichen Durchsetzung der Klage(n) werden Auswirkungen auf die Gebietsausweisung insgesamt erwartet, nicht nur für die ausgewählten Kläger.

Parallel ist auf Landesebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden mit den Ministerien, Fachbehörden inkl. Düngebehörde, Landvolk, Umweltseite etc., in der die weitere Umsetzung der DüV besprochen werden soll. Infolge der berufsständischen Aktivitäten inkl. des Gutachtens aus dem letzten Jahr gibt es mittlerweile von den Behörden Signale dahingehend, dass den grünen Messstellen stärker Rechnung getragen werden soll und die in Niedersachsen angewendete Methodik zur Binnendifferenzierung bzw. Regionalisierung angepasst wird.