Keine Verschärfung in der GAP-Konditionalität
Landvolkpräsidium appelliert an Otte-Kinast – Beratungen unter Zeitdruck
L P D – Das Präsidium des Landvolks Niedersachsen spricht (heute) in einer Videokonferenz mit Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast über die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland. In den kommenden Tagen beginnen unter hohem Zeitdruck die Beratungen im Bundesrat und Bundestag über die Entwürfe – und noch vor der Sommerpause soll der Bundestag abschließend erste Eckpfeiler beschließen. „Die Entwürfe der Bundesregierung zur Konditionalität legen in einigen Punkten die noch nicht endgültig ausverhandelten Vorschläge von EU-Kommission, Europäisches Parlament und Agrarministerrat außerordentlich streng aus“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. „Besonders betroffen ist dabei unsere Rinderhaltung auf Dauergrünland, vor allem unsere Milchviehhalter einschließlich ihrer Jungviehaufzucht. Das können wir unseren Landwirten nicht vermitteln.“
Die Bundesregierung sieht vor, über die bisher geltenden Vorgaben zur Dauergrünlanderhaltung hinaus, in EU-Vogelschutzgebieten und auf kohlenstoffreichen Standorten ein absolutes Verbot jeglicher Bodenbearbeitung zur Grünlanderneuerung als „Konditionalität“ auszusprechen. Dahinter verbirgt sich nach Einschätzung und Erfahrung des Landvolks nichts anderes als ein Pflugverbot für Dauergrünland in FFH-Gebieten. „Der Erhalt und damit auch die Pflege unseres hochwertigen Dauergrünlands in den EU-Vogelschutzgebieten und auf kohlenstoffreichen Böden sind uns ein großes Anliegen, weil es sich dabei um die Existenzgrundlage vieler Betriebe handelt“, betont Hennies.
Bei Bedarf muss eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung der Grünlandnarben möglich sein; dies dient auch dem Pflanzenschutz. Die Bundesregierung will diese Möglichkeit in den Schutzgebieten grundsätzlich nur im Einzelfall mit Ausnahmegenehmigung zulassen. Bei einer Betroffenheit in Niedersachsen von mehr als 230.000 Hektar Dauergrünland allein auf Hochmoor- und Niedermoorstandorten und 120.000 Hektar in Natura 2000-Gebieten, die sich zum Teil überlagern, wird die Dimension des geplanten Bodenbearbeitungsverbots deutlich. „Mehrere tausend Bauernfamilien wären betroffen, denen mit diesen Vorschlägen jährlich ein bürokratisches Monster und behördliches Spießrutenlaufen um Ausnahmegenehmigungen für die Erhaltung ihrer notwendigen Futtergrundlagen droht“, warnt Hennies.
Das Präsidium des Landvolks bittet die Ministerin eindringlich, für eine Änderung der Vorschläge auf ein Maß zu werben, das nicht über die in Brüssel diskutierten Mindestanforderungen hinausgeht – damit das geplante Pflugverbot in der Konditionalität nicht einem Grünlanderneuerungsverbot gleichkommt und deutlich über die im Niedersächsischen Weg vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen bei Dauergrünland auf Moorböden hinausgeht. (LPD 34/2021)
Bauern sind Bienenfreunde und sorgen für Vielfalt
Bis 21. Juni können sich interessierte Landwirte zum „Echt Grün“-Projekt anmelden
L P D – Jeder kann etwas für mehr Vielfalt in der Landschaft tun, um Insekten zu schützen und mehr Lebensraum zu geben: im kleinen auf dem Balkon, etwas größer im Garten oder im großen Stil auf großen Landschaftsflächen. „Generell gilt: Je vielfältiger die Landschaft, desto bessere Chancen haben unsere Insekten! Rund 450 Landwirtinnen und Landwirte haben sich im Rahmen der Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ für den Arten- und Umweltschutz im vergangenen Jahr eingesetzt“, dankt Andre Brunemund von der Initiative „Echt grün – Eure Landwirte“ den niedersächsischen Bauern. Auch dieses Jahr soll die seit zwei Jahren durchgeführte Aktion fortgesetzt werden. Bis zum 21. Juni können sich teilnahmewillige Landwirte dafür noch anmelden, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.
„In Zusammenarbeit mit dem Bieneninstitut in Celle haben wir an neuen Maßnahmen für das Jahr 2021 gearbeitet und das Teilnahmeformular um die Maßnahmen Wallheckenpflege, Staudengartenpflege und die Kooperation mit Umweltverbänden ergänzt“, erklärt Brunemund. Die teilnehmenden Landwirte erhalten so die Möglichkeit, auf einem umfangreicheren Maßnahmenpool für den Insektenschutz zuzugreifen und sich über weitere Maßnahmen als „Bienenfreundlicher Landwirt“ zu qualifizieren.
Um sich offiziell „Bienenfreundlicher Landwirt“ nennen zu dürfen, müssen Maßnahmen ausgewählt werden, die insgesamt mindestens fünf Punkte wert sind und aus mindestens zwei Kategorien stammen. „Diese Verpflichtung gilt für die Laufzeit der ausgewählten Maßnahmen und ist bindend. Bei Nichterfüllung der Maßnahmen kann das Siegel „Bienenfreundlicher Landwirt“ aberkannt werden“, schildert Brunemund das Verfahren, das auf freiwillige Selbstverpflichtung beruht. „Echt Grün vertraut darauf, dass die Maßnahmen zuverlässig umgesetzt werden – getreu unserem Motto „Wir schnacken nicht, wir packen an. Es geht hier nicht nur um Imagearbeit, es geht auch darum, uns gegenseitig für die Belange der Insekten zu sensibilisieren“, sagt Brunemund.
Aus den vier Maßnahmen-Kategorien Hofstelle, Ackerflächen, Grünland und Kooperation wählen die Landwirte zwischen verschiedenen Maßnahmen, die eine bestimmte Wertigkeit besitzen, um so die notwendigen fünf Punkte für das Siegel zu bekommen. „Ob Unkrautecke, Staudengarten, Sand- oder Feldsteinhaufen, Totholz, Blüh- oder Randstreifen auf Acker- oder Grünlandflächen oder die Kooperation mit Imkern oder Umweltverbänden – vieles ist möglich, und Greening- und AUM-Maßnahmen sind dabei nicht ausgeschlossen“, sagt Brunemund und hofft, dass die letztjährige Teilnehmerzahl getoppt werden kann, schließlich haben sich bis dato mehr als 350 Bienenfreundliche Landwirte in spe angemeldet. Weitere Infos und Anmeldung unter www.eure-landwirte.de/bfl-21/ (LPD 33/2021)
Corona – Neue Web-App für Saisonarbeitskräfte
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet eine neue Web-App mit mehrsprachigen Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten für Saisonarbeitskräfte an.
Unternehmer und Arbeitnehmer wollen auch in der Corona-Pandemie gesund und sicher arbeiten. Dabei unterstützt sie die SVLFG. Die neue Web-App bietet Informationen zur gemeinsamen Arbeit und Unterbringung unter Corona-Bedingungen, zum Unfall- und Gesundheitsschutz sowie zur Ersten Hilfe. Im Bereich FAQ finden sich Antworten auf viele weitere Fragen. Zudem liefert die Web-App Notrufnummern.
Die Inhalte werden in deutscher, englischer, rumänischer, polnischer, bulgarischer und ungarischer Sprache bereitgestellt.
„Seit dem Lockdown wissen wir, wie wichtig es ist, verlässliche Arbeitskräfte zu haben, die den Spargel stechen oder die Erdbeeren ernten. Die Menschen, die das für uns tun, verdienen unsere Unterstützung“, so der Vorstandsvorsitzende der SVLFG Arnd Spahn.
Die SVLFG ruft Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften im Sinne einer guten Gesundheitsprävention dazu auf, ihre Beschäftigten zur Nutzung der Web-App zu motivieren. Die Web-App ist ab sofort über den Internetlink www.agriwork-germany.de abrufbar.
Corona II – Impfpriorisierung Landwirtschaft
Derzeit noch kein Impfangebot für Landwirte in Niedersachsen
Landwirte, deren mithelfende Familienangehörige und Arbeitnehmer sowie ausländische Saisonarbeitskräfte können der Priorisierungsgruppe 3 zugeordnet werden. Sie können damit einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung mit erhöhter Priorität haben. Hier muss jedoch erwähnt werden, dass die Impfberechtigung nur für Personen gilt, die im Betrieb in „besonders relevanter Position“ tätig sind. Welche Anforderungen in der Praxis an dieses Erfordernis gestellt werden, ist uns derzeit nicht bekannt.
Nach derzeitigem Stand werden in Niedersachsen weiterhin ausschließlich Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 geimpft. Seit dem 26. April 2021 können sich Personen ab 60 Jahren unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit auf die Warteliste für einen Impftermin mit AstraZeneca setzen lassen. Dies bedeutet jedoch noch keine generelle Öffnung der Priorisierungsgruppe 3. In der Priorisierungsgruppe 3 ist aktuell noch kein Impfangebot möglich. Wann dies in etwa passieren könnte, konnte uns auf Nachfrage beim Impfzentrum Cuxhaven leider nicht mitgeteilt werden.
Wir werden Ihnen mitteilen, sobald hierzu weitere Informationen haben.
Weitere Informationen zur Vorbereitung auf eine mögliche Impfung und über die notwendigen Nachweise bekommen Sie auch auf der Internetseite www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 01039153.
Beitragszuschuss Alterskasse
Damit mehr Versicherte eine höhere Chance auf einen Zuschuss zu ihrem Alterskassenbeitrag haben, sind die hierfür geltenden Einkommensgrenzen seit dem 1. April 2021 angehoben worden.
Dazu erhalten die Beitragszahler seit dem 1. April 2021 einen Zuschuss, wenn ihr Einkommen unter 23.688 Euro (unverheiratet) oder unter 47.376 Euro (verheiratet) für die westlichen Bundesländer liegt. Der Beitrag kann so um maximal 60 Prozent reduziert werden.
bisher | ab 01.04.2021 | |
Einkommensgrenze für Zuschuss | Bis 15.500 Euro (Unverheiratete) bis 31.000 Euro (Verheiratete) | unter 23.688 Euro (Unverheiratete) unter 47.376 Euro (Verheiratete) |
Einkommensgrenze für Höchstzuschuss | bis 8.220 Euro (Unverheiratete) bis 16.440 Euro (Verheiratete) | bis 11.844 Euro (Unverheiratete) bis 23.688 Euro (Verheiratete) |
Antragstellung
Mitglieder der LAK, die künftig einen Zuschussanspruch aufgrund der neuen Einkommensgrenzen haben, sollten jetzt einen Antrag stellen, spätestens jedoch bis Ende Juli 2021. Der Zuschuss kann seit dem 1. April gewährt werden. Ging der Antrag später ein, gewährt die LAK den Zuschuss ab dem Kalendermonat des Antragseingangs, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Das Antragsformular kann im Internet unter www.svlfg.de/beitragszuschuss abgerufen werden. Anträge können auch online über das Versichertenportal der SVLFG unter www.svlfg.de/meine-svlfg-digital gestellt werden. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Gerne geben auch wir in der Geschäftsstelle Ihnen hierzu Auskunft und unterstützen Sie bei der Beantragung des Zuschusses.
Ihr Kontakt beim Landvolk:
Katrin Schlecht, Tel.: 04751-9226-28
Modelle für Wohnen und Betreuung älterer
Menschen auf dem Land
Veranstaltungsreihe vom 18. Mai bis 29. Juni 2021
Die Agrarsoziale Gesellschaft bietet Seminare zum Thema Selbstbestimmtes, gemeinschaftliches Wohnen älterer Menschen im ländlichen Raum.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Landwirt*innen und Besitzer*innen von alter, ländlicher Bausubstanz, an potenzielle Gründer*innen gemeinschaftlicher Wohnprojekte, an Interessierte aus ländlichen Kommunen, aus Vereinen und der Regionalentwicklung sowie an andere engagierte Menschen.
Termine
18.05.2021: Seniorenwohnen auf landwirtschaftlichen Betrieben
25.05.2021: Bauernhöfe als Orte für Menschen mit Demenz
01.06.2021: Wohnen in (ambulant betreuten) ländlichen Senioren WGs
08.06.2021: Gemeinschaftliche Wohnprojekte mit Senior*innen auf dem Lande
15.06.2021: Finanzierung und Fördermöglichkeiten von Seniorenwohnprojekten
29.06.2021: Einbeziehung der Bürger*innen vor Ort und Aufbau von Unterstützungsstrukturen für Seniorenwohnprojekte
Weitere Informationen und Anmeldung zur Seminarreihe finden Sie auf der Internetseite https://www.asg-goe.de/veranstaltung_ziv.shtml
Terminvergabe Sammelantrag 2021 nur noch bis zum 17.05.2021 möglich!
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung –ANDI 2021-. Aufgrund der aktuellen Lage werden wir die Termine auch in diesem Jahr wieder telefonisch oder in Form einer Videokonferenz durchführen. Genauere Infos erhalten sie dazu bei der Terminvergabe, zu der Sie sich gerne unter 04751-9226-0 melden können.
Jetzt PIN prüfen!!!
Wir bitten zu beachten, dass die PIN-Nummer für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zwingend erforderlich ist, ohne PIN können nicht einmal die „Grunddaten des Vorjahres“ eingesehen werden!!!!
Wir bitten vorab zu überprüfen, ob Ihre PIN-Nummer vorliegt, ggf. melden Sie sich in der Geschäftsstelle oder bei VIT-Verden (04231-955 -10), um rechtzeitig eine neue PIN zu beantragen. Dies gilt vor allem auch für Betriebe, denen im vergangenen Jahr (aus verschiedensten Gründen) eine neue Fördernummer zugeteilt wurde, denn dann ist die PIN-Nummer für den Agrarantrag (Fördernummer) in der Regel nicht die PIN-Nummer für die HIT-Datenbank (Tierhaltungsnummer)!
Corona – Betrieb der Geschäftsstelle
Vor-Ort Termine: Aktuell nur mit aktuellem, negativen Corona-Test (max. 12 Stunden alt)
Wir möchten noch einmal an die aufgrund der Corona-Regelungen geänderten Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erinnern.
Geänderte Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch, per E-Mail oder Fax stehen unsere Mitarbeiter Ihnen selbstverständlich während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung (Mo – Do: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:30 Uhr)
Wenn es für bestimmte Anliegen erforderlich ist, sind Vor-Ort-Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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