„Niedersächsischer Weg“ darf durch Insektenschutzpaket nicht zerstört werden
L P D – Kurz vor dem Internationalen Tag des Artenschutzes am 22. Mai wollte der Bundestag ursprünglich am Freitag (21. Mai) final über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als ein Teil des sogenannten Aktionsprogramms Insektenschutz (API) beraten. Ein weiterer wichtiger Bestandteil für die Umsetzung des API ist die Pflanzenschutzanwendungsverordnung. „Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, das Aktionsprogramm Insektenschutz im Ganzen zu betrachten und sich in den abschließenden Verhandlungen dafür einzusetzen, die in Niedersachsen abweichenden Regelungen durch entsprechende Änderungen der Gesetzesentwürfe zu retten“, appelliert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies nochmals eindringlich an die Volksvertreter, die sich nun voraussichtlich in der 23. Kalnderwoche noch einmal mit der Thematik befassen werden.
„Wir haben in Niedersachsen differenzierte Regelungen gefunden, die den Arten- und Biotopschutz deutlich nach vorne bringen und die davon betroffenen Landwirtinnen und Landwirte wirtschaftlich ihren Berufskollegen gleichstellt“, erklärt Hennies.
Ein Beispiel dafür sind die Regelungen zu Gewässerrandstreifen: Ab 1. Juli 2021 muss an den großen Flüssen und Kanälen in Niedersachsen ein Abstand von zehn Metern beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden; ab 1. Juli 2022 auch fünf Meter entlang von kleineren Flüssen und Kanälen (Gewässer 2. Ordnung) und drei Metern an Gräben (Gewässer 3. Ordnung). Für die Einschränkungen der Bewirtschaftung erhalten die Betroffenen Ausgleichszahlungen vom Land. Im Konsens mit Landwirtschafts- und Umweltverbänden hat sich die Landesregierung außerdem darauf verständigt, mit Augenmaß gewisse Abweichungen bei Gebieten mit überdurchschnittlich hoher Gewässerdichte und Ausnahmen für regelmäßig trockenfallende Gewässer vorzusehen, um den Gewässerschutz und Biotopverbund deutlich voranzubringen, ohne dabei aber die Bäuerinnen und Bauern über Gebühr zu belasten. Die entsprechenden Verordnungen und Verzeichnisse sind aktuell in Arbeit.
„Während also in Niedersachsen mit dem „Seziermesser“ beim Thema Gewässerrandstreifen vorgegangen wird, droht durch das Insektenschutzpaket des Bundes der „Fleischerhammer“ in Form pauschaler Gewässerabstände ohne Abweich- und Ausgleichsmöglichkeiten“, sagt Hennies. Außerdem soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten weitestgehend untersagt werden. „Auch bei der Verwendung dieser Mittel in Schutzgebieten haben wir mit dem Niedersächsischen Weg differenzierte Regelungen getroffen, die den Schutz von Insekten und Biotopen voranbringen, aber bestimmte Maßnahmen für eine praxisgerechte Bewirtschaftung freistellen“, lobt der Landvolkpräsident den erzielten Konsens auch in Detailfragen. „In Niedersachsen werden Naturschutzleistungen vergütet statt bestraft, das ist gut so.“
„Am 22. Mai 2021 ist der Internationale Tag des Artenschutzes. Ich hoffe, dass die Bundestagsabgeordneten sich daran erinnern, dass wir für den Erhalt der Arten in agrarisch geprägten Landschaften auch vitale Bauernhöfe brauchen. In Niedersachsen haben wir es in mühevollen und anstrengenden, aber überaus erfolgreichen Verhandlungen geschafft, Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt von Flora und Fauna anzuschieben und die Interessen der Landwirte dabei zu berücksichtigen“, sagt Hennies. „Der Niedersächsische Weg darf durch das Aktionsprogramm Insektenschutz nicht zerstört werden.“ (LPD 38/2021)