L P D – „Der Blick auf Gebiete mit weiterhin unklarem Verbleib von Nährstoffüberschüssen aus Tierhaltung und Biogasgewinnung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die weitaus überwiegende Zahl unserer Landwirte ihren Dünger nach guter pflanzenbaulicher Praxis einsetzt. Das zeigt uns auch der deutliche Rückgang des Mineraldüngereinkaufs, der gegenüber 2016/17 um 45.000 Tonnen (t) von 295.000 t nun auf 250.000 t gesunken ist.“ Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke warnt anlässlich der Vorstellung des Nährstoffberichtes durch Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast vor einer Verallgemeinerung, dass grundsätzlich zu viel Gülle und Gärreste ausgebracht würden. Die sechste Auflage des Nährstoffberichtes, der seit 2013 jährlich eine transparente Bilanz des Anfalls an Düngemittel und des tatsächlichen Bedarfs an Düngern zieht, offenbare keine fehlenden Erkenntnisse, sondern Umsetzungsdefizite. Der Landvolkpräsident richtet daher den Appell eindeutig in die Landesteile, die wieder durch den ungeklärten Umgang mit Bilanzüberschüssen beim Wirtschaftsdünger auffallen. „Die Landwirte in Regionen mit vielen Nutztieren und Biogasanlagen müssen sich deutlich offensiver ihrer Verantwortung für sauberes Grundwasser und eine intakte Umwelt bewusstwerden und die ordnungsgemäße Verwertung der Nährstoffe sicherstellen“, sagt Schulte to Brinke.
Dazu zählt zunächst der pflanzengerechte Nährstoffeinsatz auf eigenen Flächen, aber auch die Abgabe an Ackerbaubetriebe ohne eigenen Wirtschaftsdünger. Die bisher stetig steigende Abgabe der Wirtschaftsdünger an Betriebe in Ackerbauregionen hat leider durch die Verschärfung der Düngegesetzgebung und die damit verbundenen Auflagen einen Rückschlag erlitten. Diesen sinnvollen Weg einer überregionalen Kreislaufwirtschaft könne die Politik aber wiederbeleben, sagt Schulte to Brinke. Neue Technologien zur Aufbereitung der Gülle sollen zukünftig zur Entspannung beitragen. Der Landvolkpräsident warnt jedoch vor der Erwartung, dass die notwendige Entwicklung und Erprobung dieses Lösungsansatzes als Entschuldigung für Überschreitungen der düngerechtlichen Ausbringungsobergrenzen anerkannt werden könne. Nicht zuletzt sieht er die Landesregierung in der Pflicht, aus dem bereits vorliegenden lückenlosen Datenmaterial die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. So könnten gezielt Kontrollen dort angeordnet werden, wo ganz offensichtlich keine ordnungsgemäße Verwertung des Wirtschaftsdüngers stattfindet. „Jeder Landwirt, der sich an das Düngerecht hält, hat hier nichts zu befürchten“, betont der Landvolkpräsident. Diese Bauern und ihre Familien dürften in der öffentlichen Diskussion aber nicht länger unter Generalverdacht gestellt werden, weil andere Betriebe offenbar den Aufwand für notwendige Anpassungsmaßnahmen scheuen und mehr Wirtschaftsdünger ausbringen würden als erlaubt. (LPD 31/2019)