Fahrt frei für Hühnermobile

Fahrt frei für Hühnermobile - Foto: Möller
Foto: Möller

Bauordnung Seine letzte Sitzung schloss der Landtag mit einer Überraschung: Die eigentlich schon gescheiterte Bauordnung kam komplett durch. Damit sind mobile Hühnerställe unter bestimmten Umständen künftig genehmigungsfrei.

Schon vor der Sommerpause sollte die neue Bauordnung des Landes Niedersachsen beschlossen werden. Zugesagt war, dass „ortsveränderlich genutzte und fahrbereit aufgestellte Geflügelställe“ künftig ohne Baugenehmigung aufgestellt werden dürfen, sofern sie der Freilandhaltung oder der ökologisch-biologischen Geflügelhaltung dienen.

Bedenken der Kommunen

Erst jetzt kam die Vorlage der Regierung in den Landtag. Allerdings sollte nur über jenen Teil abgestimmt werden, mit dem eine EU-Richtlinie für Störfälle in Landesrecht umgesetzt wird. Die CDU-Fraktion, die den Gesetzentwurf im Februar noch begrüßt hatte, wollte ihn nun nicht im Ganzen verabschieden. Er sei zu spät eingereicht worden, daher hätten die Ausschüsse nicht genug Zeit gehabt, strittige Punkte auszudiskutieren, hieß es.

In der Tat hatten die kommunalen Spitzenverbände Bedenken angemeldet, Hühnermobile genehmigungsfrei zu stellen. Sie fürchten Wildwuchs in den Gemeinden, Nachbarschaftstreit sowie Probleme mit Immissionen, Naturschutz und Veterinärhygiene. Am Donnerstag kam es auf der letzten Sitzung des Landtages im provisorischen Gebäude dann anders als erwartet: Die FDP-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Somit reichten die Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen aus, die Bauordnung kam durch.

Mobile Hühnerställe sind damit künftig in Niedersachsen genehmigungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und nicht mehr als 450 m3 Bruttorauminhalt aufweisen. Die Auslauffläche muss sieben Quadratmeter je Kubikmeter Bruttorauminhalt betragen. Abstände zu Wohngebäuden sind in Hinblick auf Lärm oder Geruchsimmissionen ebenso zu beachten wie die Auflagen in Schutzgebieten, der Standort muss grundsätzlich geeignet sein, Anforderungen an Tier- und Umweltschutz sind einzuhalten.

FDP-Hände blieben unten

Landwirtschaftskammer, Landvolk und Landesvereinigung Ökologischer Landbau hatten im Vorfeld ihre Stellungnahmen eingebracht. Auch deshalb hatte es im Vorfeld für Erstaunen gesorgt, dass die CDU-Fraktion das wichtige Gesetzesvorhaben nicht mehr mittrug, obwohl es ihre Agrarpolitiker unterstützten.

Völlig verspekuliert hatte man sich offensichtlich, was das Stimmverhalten der FDP betrifft. Nachdem die Weil-Regierung ihre Mehrheit verloren hatte, gab es zwar die Abmachung aller vier Fraktionen, unstrittige Gesetzesvorhaben gemeinsam durch den Landtag zu bringen und nicht an der einen Stimme scheitern zu lassen, die Rot-grün nun fehlte. Daraus könne man aber nicht ableiten, die Liberalen würden stets der CDU im Stimmverhalten folgen, hieß es aus der FDP-Fraktion. Dort hatten sich dem Vernehmen nach die Agrarpolitiker für die Annahme der Novelle stark gemacht. Indem sich die Fraktion geschlossen enthielt, war der Weg frei für genehmigungsfreie Mobilställe in Niedersachsen.
ste