Bauernverband zur AVV-Gebietsabgrenzung durch EU-Kommission
(DBV/Berlin). Zur Annahme der Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung im Rahmen der Düngeverordnung durch die EU-Kommission kommentiert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Es ist bedauerlich, dass die EU-Kommission das Verursacherprinzip beim Gewässerschutz aufgibt. Außerdem ist Versorgungssicherheit nur machbar, wenn der Bedarf der Kulturen mit Nährstoffen gesichert werden kann. Die Landwirte haben das Ziel, die Nahrungsmittelerzeugung mit dem Gewässerschutz in Übereinstimmung zu bringen. Für einen zielgerichteten Gewässerschutz besteht national noch erheblicher Handlungsbedarf hinsichtlich der Verdichtung des Messstellennetzes und einer differenzierten Gebietsabgrenzung.“ Das Verursacherprinzip gebiete, dass diejenigen Landwirte von den zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden, die anhand von Nährstoffbilanzen eine gewässerschonende Wirtschaftsweise belegen können. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland müsse endlich abgeschlossen werden, die Landwirte benötigen Planungssicherheit und keine Änderungen des Düngerechts im Jahrestakt.
Quelle: DBV-Pressemitteilung 01.06.2022