Vorerst berät ein Arbeitskreis

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Umweltminister Beim Thema Wolf kann sich die Umweltministerkonferenz nicht zu neuem Denken durchringen und beruft eine Arbeitsgruppe. Dafür gibt es recht konkrete Wünsche, wie die Düngeverordnung verschärft werden sollte.

Die Umweltministerkonferenz (UMK) drängt darauf, die Düngeverordnung zu verschärfen. Bei ihrem Treffen am Freitag voriger Woche in Hamburg forderten die Ressortchefs der Länder die Bundesregierung dazu auf, die Verordnung von 2017 „umfassend und zügig“ anzupassen. Eine überarbeitete, fachlich ambitionierte Düngeverordnung sei ein geeignetes Instrument, „mit dem der zu hohen Belastung mit Stickstoff entgegengewirkt werden muss“, heißt es in dem Beschluss. Die Wirkung der derzeitigen Düngeverordnung reiche nicht aus, um die Gewässerschutzziele zu erreichen.

Ausdrücklich sprechen sich die Minister dafür aus, an den 2017 festgelegten Kriterien für die Nitrat-Gebietskulisse festzuhalten. Im Vorfeld der UMK hatten der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) eine Neuabgrenzung der nitratsensiblen Gebiete gefordert.

Auch Forderungen aus der Wirtschaft und dem landwirtschaftlichen Berufsstand, die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel zu beschleunigen, stehen die Umweltminister kritisch gegenüber. Solche Forderungen dürften nicht auf Kosten des Schutzniveaus gehen. Die in den Zulassungsverfahren eingebundenen Behörden sollten gestützt und nicht etwa durch Diskussionen über institutionelle und strukturelle Veränderungen des Zulassungsverfahrens in Frage gestellt werden. Damit reagierte die Umweltministerkonferenz auf Kritik aus der Pflanzenschutzmittelindustrie. Diese beklagt seit Jahren eine nur schleppende Bearbeitung von Zulassungsanträgen für neue Pflanzenschutzmittel in Deutschland.

Des weiteren fordern die Umweltminister die Einführung einer CO2-Steuer sowie eine Kampagne für insektenfreundliche Privatgärten.

Den Bund rief die UMK auf, mehr finanzielle Mittel sowohl für die grundsätzliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Weidetierhalter als auch für den durch die Wolfsprävention entstehenden investiven und laufenden Mehraufwand bereitzustellen. Dabei müsse auch die Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) geprüft werden.

Den von vielen erwarteten Beschluss über erweiterte rechtliche Voraussetzungen für die Bestandsregulierung und die Entnahme auffälliger Tiere gab es allerdings nicht. Der entsprechende Tagesordnungspunkt „Rechtssicherer Umgang mit dem Wolf“ wurde komplett zurückgezogen, weil offenbar keine Aussicht auf eine Verständigung bestand.

Vereinbart wurde jedoch, eine neue Arbeitsgruppe Vorschläge für mögliche Anpassungen des bundesrechtlichen Rahmens vorlegen zu lassen und sich kontinuierlich über den Bestand der Wölfe auszutauschen. Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister, Jan Philipp Albrecht, erklärte dazu: „Es ist wichtig, dass wir die konkreten Probleme beim Umgang mit dem streng geschützten Wolf zügig angehen und insbesondere die Unterstützung für Weidetierhalterinnen und -halter weiter ausbauen“. Er sei guter Dinge, dass dies „zeitnah“ zu Ergebnissen führe.
red