Vorrang auch im Baurecht

Vorrang auch im Baurecht - Foto: Landvolk
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Tierwohl  Das Streben nach mehr Tierwohl könnte eher an engstirniger Genehmigungspraxis scheitern als an den Tierhaltern. Das Emsländische Landvolk legte mit dem Bauernverband ein Rechtsgutachten vor, das Lösungen aufzeigt.

Wenn mehr Tierwohl ein vorrangiges Ziel der Tierhaltung  sein soll, müssen Investitionen für diesen Zweck per Gesetz genehmigungsrechtlichen Vorrang bekommen. Das fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) mit Blick auf Erfahrungen, die investitionswillige Tierhalter derzeit machen.

„Es darf nicht sein, dass die vielen Initiativen für höhere Tierwohlstandards am Baurecht und an der restriktiven Genehmigungspraxis vieler Behörden scheitern“, warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken vorige Woche vor Journalisten in Berlin. Die Politik sei aufgefordert, den bestehenden Zielkonflikt zwischen Tierwohl sowie Bau- und Umweltrecht umgehend zu beenden. Eine ähnliche Blockadewirkung sieht der Verband für Umbauten zur Emissionsminderung. Auch hier verhindere der Verlust des Bestandschutzes einen praktikablen Emissions- und Umweltschutz.

Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung des Emsländischen Landvolks (VEL), Lambert Hurink, machte in Berlin den Handlungsbedarf im Bau- und Genehmigungsrecht an Praxisbeispielen deutlich. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf für unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe, da sie derzeit die von der Gesellschaft und Politik eingeforderte Entwicklung zu mehr Tierwohl auf Grund der rechtlichen Restriktionen nicht umsetzen können“, sagte er. Damit stelle sich mittelfristig für viele Betriebe in den Veredlungsregionen die Frage der weiteren Existenz, so Hurink. Ein von seinem Verband in Auftrag gegebenes Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen für eine künftige Nutztierhaltung“ zeigt Ansätze für notwendige Rechtsanpassungen auf. Die unter Federführung des Potsdamer Rechtsanwalts Dr. Helmar Hentschke erstellte gutachterliche Stellungnahme sieht im Kern drei Hindernisse im geltenden Recht:
Die beispielsweise im Emsland gängigen Pachtlaufzeiten von weniger als zwölf Jahren reichen nach derzeitiger Genehmigungspraxis nicht aus, um die bauplanungsrechtliche Privilegierung im Außenbereich zu erhalten. Das blockiert das Bauen im Außenbereich.  Hier wird eine Klarstellung benötigt, die die nachhaltige Verfügbarkeit der Flächen an ortsüblichen Pachtzeiten festzumachen.
Wenn an Ställen Änderungen für mehr Tierwohl vorgenommen werden, entfällt automatisch der Bestandsschutz, auch wenn damit keine Aufstockung von Stallplätzen verbunden ist.

Die Bewertungskriterien für den Biotop- und Habitatschutz können nachträglich zum K.O.-Kriterium baulicher Veränderungen werden, solange die Technische Anleitung (TA) Luft hinsichtlich der Emmissionswerte keine Klarstellungen mit sich bringt.

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, begrüßte die in dem Gutachten unterbreiteten Vorschläge. „Das Gutachten unterstreicht, ein modernes Baurecht ist dringend notwendig“, erklärte der CDU-Politiker aus der Grafschaft Bentheim. Davon würden sowohl die Tiere als auch die Verbraucher profitieren.

Unterstützung bekamen die Tierhalter von Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff. Der Bundestagsabgeordnete warf der Bundesregierung vor, sie packe die baurechtlichen Probleme nicht an. Dies betreffe auch die Genehmigung von besonders tierfreundlichen Ställen mit Auslauf.

„Der Bau tiergerechter Außenklimaställe muss erleichtert werden, weil wir mehr Tierschutz in der Landwirtschaft wollen“, mahnte der Grünen-Politiker. Es sei die Aufgabe einer guten Politik, Herausforderungen im Umwelt- und Tierschutz zu begegnen. Benötigt würden „politische Entscheidungen statt Worthülsen“.
AgE/red