Liebe Mitglieder,
wir möchten Euch darüber informieren, dass die Veterinärbehörde des Landkreises Verden mit dem heutigen Tag die seit November geltende Aufstallungspflicht aufgehoben hat. Diese war zum Schutz der heimischen Geflügelhaltung vor einer Infektion mit der Geflügelpest angeordnet worden. Da der Großteil der Zugvögel den Landkreis nun verlassen hat, konnte diese Schutzmaßnahme nun wieder außer Kraft gesetzt werden. Da der Erreger jedoch nach wie vor in der Wildpopulation vorhanden ist, ist weiterhin Vorsicht geboten und die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 22. April auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-verden.de veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Auch weiterhin muss jeder Verdacht auf Geflügelpest dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz unter Telefon 04231/15-770 oder per E-Mail an veterinaerdienst@landkreis-verden.de gemeldet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Landvolk-Team