BVNON zu Gast bei INGUS: vergangenheitsorientierte Betrachtung der Messwerte auf Dauer nicht haltbar

Johannes Heuer referiert über die Roten Gebiete

Mitte März hat die INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH ihre Jahresergebnisse 2020 aus den Wasserschutzgebietskooperationen mit Landwirten in den Regionen Harburg, Lüneburg Nord, Lüneburg Süd sowie Lüchow-Dannenberg in Online-Veranstaltungen präsentiert. Als Redner zum Thema „Rote Gebiete“ war BVNON-Geschäftsführer Johannes Heuer eingeladen.

Eingangs wurde durch INGUS dargestellt, welche Maßnahmen im Rahmen der freiwilligen Vereinbarungen von den Landwirten durchgeführt wurden und welche Änderungen sich dadurch in den Herbst-Nmin-Werten ergeben haben. Auch die daraus berechneten und ergänzend gemessenen Änderungen der Nitratwerte im Sickerwasser wurden vorgestellt. Es wurde deutlich, dass aufgrund der Beratung und der Flächenmaßnahmen in den Kooperationen sehr positive Effekte bei diesen Kennzahlen erzielt wurden!

Im zweiten Teil der online-Veranstaltung wurde das Thema „Rote Gebiete“ aufgegriffen. Dr. Franz Antony stellte zunächst den Entwicklungsprozess der roten Gebiete“ dar und erläuterte dessen Auswirkungen auf die Kooperationen, bzw. die freiwilligen Vereinbarungen.

Er hob hervor, dass diese Vorgaben über die EG-Nitratrichtlinie und die EG-Wasserrahmenrichtlinie schon seit Jahrzehnten bestehen und betonte, dass sie weder von der Gewässerschutzberatung noch von den Wasserversorgern gemacht wurden, sondern dem EU-Recht entspringen und nationale Verpflichtungen sind. Gleichzeitig sei es so, dass über die Kooperationen in den Wasserschutzgebieten vielfach und nachweislich bereits eine klare Trendumkehr hin zu einer niedrigeren Nitratauswaschung erreicht wurde. Er fragt sich daher, weshalb nicht auch außerhalb der Trinkwassergewinnungsgebiete ähnliche Ansätze gefahren werden, und zwar nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit, wie dies z. B. in Holland der Fall ist.

Anschließend folgten die Ausführungen von BVNON-Geschäftsführer Johannes Heuer zu den „Roten Gebieten“. Heuer erklärte, dass die Auswirkungen, unabhängig davon ob Betriebe sich innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzgebietskooperationen befänden, vergleichbar seien.

Er ging auf die unterschiedlichen Gebietskulissen ein, und skizzierte den Verlauf der Geschehnisse bei der Ausweisung der roten Gebiete seit dem Entwurf vom 22.12.2020, bis hin zur aktuellen Kulisse. Heuer schilderte die Arbeit des landesweiten Fachbeirats, stellte ausführlich dar, welche Maßnahmen in der Verordnung enthalten sind und beschrieb die Zusammenhänge mit der Kulisse.

Abschließend betonen Johannes Heuer und Dr. Franz Antony, dass die vergangenheitsorientierte Betrachtung der Messwerte, die die Grundlage für die Ausweisung von „roten Gebieten“ bilden, auf Dauer alleine nicht haltbar sei. Es könne nicht sein, dass Landwirte kaum eine Chance hätten aus den roten Gebieten „herauszukommen“, da mögliche Verbesserungen der Grundwasser-Messwerte erst nach vielen Jahren sichtbar werden. Deshalb empfehlen beide, dass die Maßnahmen, die für die Betriebe gelten, zusätzlich anhand von einzelbetrieblichen Daten abgeleitet werden müssten. Zum Beispiel die Frage: Wer hat seine Düngung effizient gestaltet und Maßnahmen zur Herbst-Nmin-Reduzierung durchgeführt, bzw. wer hat in dieser Hinsicht Nachholbedarf und muss in den kommenden Jahren noch besser werden? Ziel seien möglichst niedrige N-Salden, so Heuer. Wie man diese erreicht, müsse den Betrieben überlassen werden, aber sicher nachweisbar sein. Gute Betriebe mit effizienten Maßnahmen, brauchen nicht zwingend noch zusätzliche Auflagen, wie eine Reduktion von 20% unterhalb des ermittelten N-Düngebedarfs laut Düngeverordnung. Darüber herrschte Einigkeit.

Einen Widerspruch sieht Heuer auch in dem „Ping Pong-Spiel“ zwischen der EU- und Bund. Die EU-Kommission fordere und die Bundesregierung reagiere in immer kürzeren, zeitlichen Abständen mit immer neuen Verschärfungen im Rahmen der Düngerverordnung. Die Wirksamkeit der Maßnahmen werde nicht abgewartet, das gelte auch für die Gebietskulisse.