
Voraussetzung für die Förderung ist zunächst ein Umsatzeinbruch in den Monaten April bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahr, entweder von 30% im Durchschnitt oder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten von 50%. Hierbei müssen Unternehmen, die über die Beteiligungen einer Person oder über Beteiligung von Familienmitgliedern verbunden und im gleichen Markt (z.B. Schweine) tätig sind, als ein Unternehmensverbund angesehen werden. Ist die erste Voraussetzung erfüllt können in den Monaten September bis Dezember die Fixkosten teilweise erstattet werden (max. 50.000€ pro Monat), wenn dort weiterhin ein Umsatzeinbruch vorliegt. Hierbei werden alle Monate einzeln berechnet. Bei einem Umsatzeinbruch in den Fördermonaten von mehr als 70 % können 90 % der Fixkosten erstattet werden, bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % können 60 % erstattet werden und bei einem Umsatzeinbruch zwischen 30 % und 50 % können 40 % der Fixkosten erstattet werden. Wir weisen darauf hin, dass es z. T. anders lautende Mitteilungen in Online-Portalen gibt. Diese sind jedoch nicht korrekt.