Düngeverordnung: Verursacherprinzip stärker beachten

Karte Rote Gebiete Friesland
Bei der jetzt überarbeiteten Düngeverordnung sind die “roten Gebiete” auf Basis der einzelnen Feldblöcke ausgewiesen. Grünlandflächen sind aus der Kulisse weitestgehend herausgenommen.

Kreislandvolkverband Friesland bereitet Stellungnahme vor – Gutachten beauftragt

Die schlechte Nachricht kam am Tag vor Heiligabend: Bei der erneuten Überarbeitung der Düngeverordnung ist ein erheblicher Teil des Landkreises Friesland als nitratsensibles „rotes Gebiet“ ausgewiesen worden. Ursache sind zwei Messstellen in Sillenstede sowie in Rastederberg, an denen die Nitratwerte oberhalb des Schwellenwertes von 50mg pro Liter Wasser liegen. Landwirte in einem Gebiet von Jever bis an die Kreisgrenze zum Ammerland müssen sich jetzt auf zusätzliche Auflagen bei der Düngung einstellen: Auf ihren Ackerflächen müssen sie 20 Prozent unterhalb des eigentlichen Stickstoffbedarfs der angebauten Pflanzen bleiben, verlängerte Sperrfristen und eine Vielzahl weiterer Detailregelungen einhalten. Grünlandflächen sind weitestgehend von diesen Maßnahmen ausgenommen, da sie eine bessere Stickstoffverwertung haben.

„Eigentlich sollte bei der überarbeiteten Düngeverordnung das Verursacherprinzip stärker greifen, und es ist auf jeden Fall ein Fortschritt, dass Grünland von den Regelungen ausgenommen ist“, sagt Hartmut Seetzen, Vorsitzender des Kreislandvolkverbands Friesland. Aber nach wie vor sei das Bewertungsraster viel zu grob. „Es kann nicht sein, dass eine fast 15.000 Hektar große Fläche als ,rotes Gebiet‘ eingestuft wird, weil zwei einzelne Messstellen ganz im Norden und ganz im Süden zu hohe Werte aufweisen. Wir fordern, dass die zahlreichen grünen Messstellen dazwischen stärker berücksichtigt werden müssen.“

Eine Messstelle liege in fünf bis sechs Meter Tiefe und habe nur einen Einzugsbereich von 500 Metern im Umkreis. Einem Landwirt, der die Probleme weder verursacht hat noch zur Lösung beitragen kann, sei nicht zu vermitteln, warum er solche einschneidenden Abstriche bei der Düngung machen und seine Pflanzen hungern lassen müsse. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern hätten zwar deutlich weniger Messstellen als Niedersachsen, teilten die Gebiete aber viel kleinteiliger ein. „Das muss in Niedersachsen auch möglich sein“, fordert Hartmut Seetzen.

Der Kreislandvolkverband Friesland prüft die vorliegenden Daten gerade im Detail und ist dabei, eine Stellungnahme zu erarbeiten. Außerdem wurde in Abstimmung mit dem Ammerländer Landvolkverband ein Gutachten bei einem Geologen in Auftrag gegeben. Je nachdem, was das Gutachten ergibt, werde man auch gegen die Verordnung klagen. Um die Landesregierung auf die Ungerechtigkeiten in der Verordnung aufmerksam zu machen, findet derzeit auch eine Trecker-Mahnwache im Regierungsviertel in Hannover statt.

Hintergrund

Was sind „Rote Gebiete“?
Deutschland ist nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass im Grundwasser der Wert von 50mg Nitrat pro Liter nicht überschritten wird.
Um das zu überwachen, gibt es ein Netz aus Messstellen, an denen regelmäßig die Güte des Grundwassers überprüft wird. Werden in einem Grundwasserkörper bestimmte Werte an Schadstoffen überschritten, befindet er sich in einem „schlechten chemischen Zustand“. Da die 123 Grundwasserkörper in Niedersachsen großräumige Gebiete umfassen, wurden sie in kleinere Typflächen unterteilt.
Das Land Niedersachsen hat bereits 2020 bestimmte Grundwasser-Teilflächen als „rote Gebiete“ ausgewiesen, bei denen Messstellen zu hohe Nitratwerte aufwiesen und das Grundwasser daher als „in schlechtem chemischen Zustand“ eingestuft wurde. Um deutschlandweit nach einheitlichen Kriterien zu arbeiten, sind die „roten Gebiete“ nun erneut ausgewiesen worden. Jetzt kann es vorkommen, dass auch ein Grundwasser-Teilkörper in gutem chemischen Zustand „rotes Gebiet“ wird – es genügt, wenn an einer einzigen Messstelle der Nitrat-Schwellenwert überschritten wird.
Erstmals wird aber auch geschaut, welches Emissionsrisiko von landwirtschaftlichen Flächen ausgeht, und zwar auf Ebene der einzelnen Feldblöcke. Grünlandflächen sind somit weitestgehend aus der Gebietskulisse herausgenommen worden, da die Grasnarbe Stickstoff gut bindet und hier das Auswaschungsrisiko gering ist.

Was gilt in den „Roten Gebieten“?
• Vor allem die Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 Prozent
• Weitere Maßnahmen wie die Verpflichtung zur Einarbeitung des aufgebrachten Düngers auf Acker innerhalb einer Stunde, ein verpflichtender Anbau einer Untersaat zu Mais, wenn er nach dem 1. Oktober geerntet werden und im Folgejahr eine Sommerung angebaut und gedüngt werden soll, und weitere Detailregelungen.