Festsetzung der Überschwemmungsgebiete (ÜSG) „Königsbach“, „Else“, „Laerbach“, „Violenbach“ und „Warmenau“
Der NLWKN hat die Arbeiten zur Ermittlung der natürlichen Überschwemmungsgebiete „Königsbach“, „Else“, „Laerbach“, „Violenbach“ und „Warmenau“ fachlich abgeschlossen. Der Landkreis beabsichtigt daher, die Überschwemmungsgebiete per Verordnung festzusetzen.
Zur Verordnung des ÜSG
„Königsbach“ kann bis zum 18.03.2020 Stellung genommen werden.
Zu den Verordnungen der ÜSG „Else“,
„Laerbach“, „Violenbach“, und „Warmenau“ kann bis zum 22.04.2020 Stellung
genommen werden.
Die Stellungnahme senden Sie vorzugsweise per E-Mail an richtert@lkos.de. Die Unterlagen können unter www.landkreis-osnabrueck.de/auslegung eingesehen werden.