LV Rundschreiben 15/20

Lieber Landwirt und liebe Landwirtsfrauen, in der Zeit von Corona traut sich kaum einer nach Hilfe zu fragen. Unsere Dorfhelferinnen im Kreis Hadeln – die Hilfe in der Not – stehen bei gegebenen Einsatzvoraussetzungen bereit um einzuspringen. Das Dorfhelferinnenwerk gehören zu den systemrelevanten Betrieben, denn die Leistung der Dorfhelferinnen dient der Aufrechterhaltung der Daseinsversorgung, ggf. auch der Notbetreuung. Die Nummer gegen Kummer: 04751-922620

Flächenanträge 2020 – Termine sichern
Die Antragstellung 2020 ist gestartet. Unser Team steht bereit. Bitte vereinbaren Sie unter 04751-9226-0 (in der Landvolk Geschäftsstelle) Ihren Beratungstermin für die Antragserstellung.

Vorbereitungen für die erste Mahd – Wildtier- Schutzmaßnahmen jetzt planen!
Verluste entstehen in erster Linie beim Mähen von Grünlandflächen, die vielen wildlebenden Tieren als Rückzugsraum und Schutz dienen. Durch unmittelbar vor der Mahd durchgeführte Vergrämungsmaßnahmen auf den zu mähenden Flächen kann bereits ein großer Teil der Wildtiere gerettet werden. Dabei sollten die Ernteflächen gezielt in den Stunden vor dem Mähtermin – idealerweise am Vorabend beunruhigt werden. Denn vor allem junge Kitze verlassen die Fläche nicht von allein, sondern werden dann von den Ricken aus der Fläche geführt. Nutzen sie einfache Hilfsmittel wie blauweißes Flatterband, akustische Signaltongeber („Pieper“) und farbige Rundumleuchten. Der Einsatz von Drohnen, ausgerüstet mit Wärmebild und/oder Infrarotkameras, kann ebenfalls unterstützend wirken. Eine intensive Kommunikation zwischen Landwirten und Jägerschaft ist hierbei wichtig. Zum Teil ist es nicht möglich, zu einem Schnittzeit-punkt, auf den kompletten Flächen Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen. Sprechen Sie in je-dem Fall mit Ihrem Jagdpächter ab, in welchen Flächen er am ehesten Wild vermutet und beunruhigen sie möglichst diese Flächen. Konzentrieren sie sich auch auf den Randbereich, denn der Großteil des Wildes (bis zu 80 %) nutzt diesen. Während der Mahd sollte die Mähtechnik dem Tier-verhalten angepasst werden: Es wird empfohlen das Feld flächenspezifisch zu mähen, z. B. von innen nach außen, Kopfenden freilegen, an stark befahrenen Straßen einseitig von der Straße beginnend oder bei besonders großen Flächen eine zeitlich gestaffelte Mahd auf verschiedenen Parzellen.

Corona
Ausführliche Informationen rund um das Corona-Virus speziell für den Bereich Landwirtschaft sowie eine allgemeine Übersicht finden Sie auf der Webseite https://landvolk.net/ und in der Landvolk App.

Corona-Soforthilfe auch für Landwirte grundsätzlich möglich
Was ist die Soforthilfe?
Im Zuge der Corona-Krise haben Bund und Länder diverse Hilfen in Form von Zuschüssen und Darlehen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen in Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Krise.
Über wen erfolgt die Auszahlung?
Die Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Zuständig in Niedersachsen ist die N-Bank (Landes- und Bundesmittel werden hier gebündelt) https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp.
Wer ist Antragsberechtigt?
Die Soforthilfen des Bundes und des Landes gelten für kleine Unternehmen, Freiberufler, Solo-Selbständige sowie Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu 49 Beschäftigten. Außerdem Gemeinnützige Unternehmen, Vereine (wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können), Startups und VermieterInnen von Ferienwohnung(en). Für alle gilt, dass sie ihren Sitz in Niedersachsen haben müssen.  Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragssteller durch die Covid-19- Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine/ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Kosten für die eigene Lebenshaltung, Altersvorsorge, private Krankenversicherung u.ä. werden dabei nicht berücksichtigt. Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Kriterien erfüllen, oder welche Kostenberücksichtigt werden, wenden Sie sich bitte an die Beratung der N-Bank (0511 30031-333) oder der IHK Stade (04141 524-0). Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt abhängig von der Zahl der Beschäftigten und dem tatsächlichen Bedarf. Sie reicht von 9.000 €, bei max. 5 Beschäftigten, bis zu 25.000 € bei max. 49 Beschäftigten. Die Anträge sind bis zum 31.05.2020 bei der N-Bank zu stellen: https://www.soforthilfe.nbank.de/. Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen.
Stehen Corona-Soforthilfen auf Darlehnsbasis zur Verfügung? Liquiditätssicherungsdarlehn der Landwirtschaftlichen Rentenbank: Das Darlehen ist über die Hausbank zu beantragen: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/landwirtschaft/corona-hilfen/
Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs steht das KfW-Sonderprogramm 2020 für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Verfügung. Landwirte können nur über etwa vorhandene gewerbliche Nebenbetriebe an diesem Programm teilnehmen.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Das Land Niedersachsen und die N-Bank unterstützen kleine und mittlere: Hier kommen, nur gewerbliche Betriebe, jedoch keine Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion als Antragsteller in Betracht. https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Liquiditaetskredit/index.jsp
Stehen Bürgschaften zur Verfügung?
Unternehmen können mit ihren Hausbanken bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Jedoch darf es sich nicht um Unternehmen handeln, die bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren. Bis zu einem Betrag von 2,5 Mio. Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet: Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH, Hildesheimer Straße 6, 30169 Hannover, E-Mail: info@nbb-hannover.de, Tel. 0511 33705 0.
Wir gehen davon aus, dass dieses Programm zum jetzigen Zeitpunkt nur für die allerwenigsten landwirtschaftlichen Betriebe in Frage kommt. Wir sind der Meinung, dass prophylaktische Antragstellungen nicht empfehlenswert sind, da „Falschangaben“ bei Antragsstellung den Tatbestand des Subventionsbetruges erfüllt. Hierzu sollten Sie ggf. mit Ihrem Berater oder Ihrem Steuerberater Rücksprache halten.

Sie wollen sich beruflich weiterentwickeln, umorientieren oder neu starten?
Dann werden Sie Dorfhelfer/in und unterstützen Sie unser Team aus Fachkräften für Haushaltsführung und Familienbetreuung.
Dorfhelfer/innen
• sind Familienmanager/innen auf Zeit – nicht nur in landwirtschaftlichen Haushalten.
• sind da, wenn die haushaltsführende Person ausfällt, z.B. bei Krankenhausaufenthalt oder Kur.
• haben eine abwechslungsreiche Tätigkeit.
• haben eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung – gern auch in Teilzeit.
• haben eine Vergütung nach TV-L 6 mit allen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes – einschl. zusätzlicher Altersversorgung.
Der nächste Weiterbildungskurs zum/zur Dorfhelfer/in beginnt am 14. September 2020
14 Monate mit insgesamt 45 Unterrichtstagen in Blockunterricht in Loccum, Eigenlernzeit und bis zu 10 Wochen Sozialpraktika wohnortnah. Abschluss durch Prüfung zum/zur Dorfhelfer/in vor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Die bisherige Erwerbstätigkeit kann während des Kurses weitergeführt werden, möglich ist auch eine Teilzeit-Anstellung beim Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V..
Prüfungsvoraussetzungen sind eine hauswirtschaftliche Erstausbildung und Berufserfahrung u.a. in einem landwirtschaftlichen Haushalt. Beides kann ggf. nachgeholt werden.
Homepage: www.dhw-nds.de

DBV-Portal für Anmeldung von Saisonarbeitern frei
Die Einreise von Saisonarbeitskräften aus Bulgarien, Ungarn und Rumänien nun doch möglich. Die Einreise muss jedoch per Flugzeug stattfinden. Außerdem muss die Einreise min 48 h vor dem Abflug im Heimatland angemeldet werden
(https://saisonarbeit2020.bauernverband.de
Hier erhalten Sie auch nähere Informationen zu dem Verfahren.
Die Saisonarbeitskräfte müssen vor der Abreise verschiedene Unterlagen zugeschickt bekommen (Hygieneanweisung, Betriebsanweisung SVLFG, Vorabinformation und Einverständniserklärung der Saisonarbeitskräfte und den ASP-Handzettel). Die Einwilligung der Saisonarbeitskräfte muss Ihnen bei der Anmeldung der Einreise vorliegen. Die Unterlagen können Sie auf der o.g. Internetseite in verschiedenen Sprachen herunterladen.
Saisonarbeitskräfte aus Polen und Tschechien können derzeit ungehindert mit dem PKW nach Deutschland einreisen, so dass dieses Verfahren für Arbeitskräfte aus diesen Ländern nicht notwendig ist. Für eine Rückreise ins Heimatland gelten dort derzeit aber strenge Quarantäneregelungen.

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