Neues vom Niedersächsischen Weg
Grünland ist Futterquelle und fördert die Artenvielfalt
Niedersächsischer Weg honoriert Leistung der Bauern für Erhalt artenreicher Wiesen
L P D – Nicht nur Insekten und Naturliebhaber, sondern auch Bauern erfreuen sich an blühenden Wiesen und Weiden. Sie sorgen durch eine extensive Bewirtschaftung des Grünlands für dessen Artenreichtum. „Mit dem im Niedersächsischen Weg zugesicherten finanziellen Ausgleich wirtschaftlicher Nachtteile, die sich durch den gesetzlichen Biotopschutz und Nutzungsauflagen ergeben, können und wollen wir Landwirte die von der Gesellschaft geforderte Erhaltung des artenreichen Grünlandes sicherstellen“, sagt Dr. Karsten Padeken aus Ovelgönne, Vorsitzender des Kreislandvolkverbandes Wesermarsch. Er bezeichnet daher die Mitgestaltung des Landvolks am Niedersächsischen Weg als den richtigen Schritt für Niedersachsens Landwirtschaft.
Artenreiches Grünland ist in der Regel auf feuchten Standorten zu Hause und reich an Kräutern, aber relativ arm an Gräsern. Es dient vielen Vögeln, Insekten und Amphibien als Lebensraum und Nahrungsquelle. Weil sich die Anzahl und der Zustand artenreicher Wiesen und Weiden über die Jahre verschlechtert haben, strengt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland an. Nach Ansicht der Kommission kommt Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nach, magere Flachlandmähwiesen zu schützen und eine Verschlechterung dieses Lebensraumtyps zu verhindern. Mit der Aufnahme des „arten- und strukturreichen Grünlands“ und den „Streuobstwiesen“ als gesetzlich geschützte Biotope setzt Niedersachsen die Forderungen der EU-Kommission um.
In der Regel entsteht artenreiches Grünland über eine extensive Nutzung mit nur wenigen Schnitten als sogenannte ein- bis dreischürige Wiese, als Mähweide oder als Extensivweide mit nur geringen Düngergaben und ohne Erneuerung der Grünlandnarbe. „Diese Bewirtschaftungsformen bringen jedoch für eine ökonomisch tragfähige Milchviehhaltung einen zu geringen Ertrag bei unbefriedigender Qualität des Grünlandaufwuchs“, schildert Karsten Padeken, der zudem Vorsitzender des Grünlandausschusses im Landvolk Niedersachsen ist, das Problem.
Mit zahlreichen vertraglichen Agrarumweltmaßnahmen auf Grünland und mit verschiedenen freiwilligen Initiativen wie dem „Pro-Weideland“-Label engagieren sich Niedersachsens Landwirte bereits für ein Mehr an Artenvielfalt. Sie passen ihre Bewirtschaftung durch Beibehaltung der Weidehaltung freiwillig so an, dass die Vielfältigkeit in den Grünlandregionen und damit der Artenreichtum erhalten wird. Diese angepasste Bewirtschaftung ist für Landwirte oft mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und kann von kaum einem Bauernhof „so nebenbei“ geleistet werden, führt Padeken weiter aus. Mit dem Niedersächsischen Weg verpflichtet sich das Land, Landwirten alle wirtschaftlichen Nachteile, die aus der erhaltenden Bewirtschaftung artenreicher Wiesen resultieren finanziell auszugleichen. Damit lässt sich eine wirtschaftlich motivierte Intensivierung der Flächen vermeiden. Die Flächen sollen zugleich in der Bewirtschaftung gehalten und eine Aufgabe von Höfen vermieden werden. „Naturschutz kann nur in Zusammenarbeit mit den Landwirten erfolgreich stattfinden“, zeigt der Grünlandexperte die Vorzüge des Niedersächsischen Weges auf. Ohne Bewirtschaftung würde ein Großteil der niedersächsischen Wiesen und Weiden verbuschen und aus Naturschutzsicht deutlich an Wert verlieren. Der niedersächsische Weg soll daher eine landwirtschaftliche Grünlandnutzung ermöglichen, die auch für den Naturschutz wertvoll ist.
Landvolk informiert über den Niedersächsischen Weg
Mit einer eigenen Webseite zum gemeinsamen von Landesregierung (MU & ML), Landwirtschaftskammer, Landvolk Niedersachen, BUND und Nabu ausgearbeiteten „Niedersächsischen Weg“ für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz, informiert das Landvolk Niedersachsen über einzelne Punkte des Maßnahmenpakets und hinterleuchtet diese inhaltlich. Damit soll der gemeinsame, Ende Mai mit den Unterschriften der genannten Beteiligten in Gang gesetzte Gestaltungsprozess in Text, Bild und Ton begleitet werden. Die Seite ist unter www.niedersaechsischer-weg.de zu erreichen.
Arbeitskraftabsicherung, so wichtig wie nie zuvor!
Landvolkdienste
In Deutschland werden momentan rund 260.000 Renten im Rahmen einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Das Auszahlungsvolumen liegt bei rund zwei Mrd. Euro. Was sind die wichtigsten Ursachen:
Nervenerkrankungen sind als Hauptursache mit einem Anteil von 32,66 Prozent vertreten. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates folgen mit großem Abstand (19,65 Prozent). Schlüsselt man die Ursachsen nach Altersstufen auf, wird klar, dass gerade Nervenerkrankungen insbesondere auch die jüngeren Altersgruppen bis 50 Jahren treffen.
Betrachtet man die zeitliche Entwicklung bei den BU-Ursachen, sind einige Auffälligkeiten zu beobachten. Zunächst ist über die Zeit eine fast kontinuierliche Zunahme beim Anteil von Nerven- und psychischen Erkrankungen festzustellen. Er ist von knapp einem Viertel im Jahr 2008 um etwa 40 Prozent auf einen neuen Höchststand von aktuell fast einem Drittel gestiegen.
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, die 2008 noch die häufigste BU-Ursache darstellten, haben im Betrachtungszeitraum anteilsmäßig fast fünf Prozentpunkte verloren und liegen seit 2010 nur noch auf dem zweiten Platz.
Der frühe Vogel fängt den Wurm! Warum gilt dieser Spruch auch bei der Arbeitskraftabsicherung?
- Durch den frühen Abschluss bekommt der Versicherte einen bis zu 20 Jahre längeren Versicherungsschutz bei fast gleichem Gesamtbeitragsaufwand!
- Es besteht sofortiger Versicherungsschutz, da auch in jungen Jahren bereits durch Krankheit oder Unfall eine BU eintreten kann!
- Schüler werden, je nach Schulform bzw. Klassenstufe, in unterschiedliche Berufsgruppen (BG) eingeteilt. Es besteht dann obligatorisch die Möglichkeit, bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums eine Bessereinstufung zu beantragen. Die Ausgangsberufsgruppe bleibt dem Schüler jedoch immer erhalten, selbst wenn er später einen Beruf mit einer schlechten BG-Einstufung ergreifen sollte.
- Der Gesundheitszustand wird durch ein Warten nicht besser und könnte den späteren Abschluss erschweren oder verhindern!
- Für den Fall, dass die Prämien für diesen wertvollen Versicherungsschutz als zu hoch empfunden werden, bieten sich Einsteiger-BU Varianten an, bei denen die Beiträge in den ersten 2-10 Jahren der Versicherungsdauer und einer gleichzeitigen Leistungsdauer bis zum geplanten Endalter fast halbiert werden können. Die Beiträge steigen dann ab der Umstellung auf einen höheren Endbeitrag an.
- Sämtliche Highlights der gewählten Tarife sind automatisch Vertragsbestandteil: AU-Klausel, DU-Klausel, Erhöhungsrechte, Leistung ab dem ersten Pflegepunkt, Umorganisationsklausel…
Fazit bei einem späteren Abschluss
- Nichts gespart,
- nicht versichert gewesen,
- günstige BG Einstufung riskiert und
- Gesundheitszustand nicht gesichert!
Es spielt also keine Rolle wie sich der weitere Berufsweg des Versicherten entwickelt, in der Police sind immer alle Klauseln/Optionen enthalten, die bei einem Berufswechsel dann automatisch gelten.
Workshop – Im Dialog über Milch – wie sage ich’s dem Verbraucher?
Die Vorstellungen von dem, wie Milcherzeugung auszusehen hat, liegen bei Verbrauchern und Landwirten oftmals sehr weit auseinander. Deshalb ist es wichtig, dass die Landwirte mit der Bevölkerung im DIALOG sind. In den Workshops widmen sich Teilnehmer drängenden Fragen moderner Landwirtschaft. Das Ziel ist: Verständnis durch Verständigung.
In diesem kostenlosen Workshop erfahren Sie, wie Sie die Motivation und die Interessen Ihrer Gesprächspartner erkennen und Ihr eigenes Kommunikationsverhalten darauf abstimmen. Sie üben, auf typische „Machtspiele“ in Diskussionen einzugehen oder gelassen zu kontern. Ein selbstsicherer und authentischer Auftritt soll Ihren Argumenten Glaubwürdigkeit und Nachdruck verleihen.
Die Inhalte der Schulung:
- Milchbauern zwischen Veganern und „Tierfreunden“ – Machtspiele und andere Kommunikationsfallen, Umgang mit Kritik
- Konfrontierende Kommunikation – Praxistraining
- Die passenden Argumente in der richtigen Sprache finden
Wir haben Ihr Interesse erweckt? Ab einer Gruppe von 8 bis max.12 Milchbauern organisiert DIALOG Milch kostenlos eine Schulung.
Termin:30 oder 31 Juli, von 10 bis 16 Uhr
Ort: Eierhof Jaeger, Norderende 22, 21775Steinau
Anmeldung bei: Doris Wettwer
Tel.: 04757-811038 oder
Mail: d.wettwer@web.de
Einreise von Saisonarbeitskräften
In unserem letzten Rundschreiben hatten wir berichtet, dass Saisonarbeitskräfte aus anderen EU-Staaten seit dem 16. Juni wieder auf dem Luft- und auf dem Landweg ohne vorherige Anmeldung einreisen dürfen. Wichtig ist, dass die Hygienebestimmungen auf dem Betrieb eingehalten werden. Einen Musterhygieneplan und die Empfehlungen des Niedersächsischen Gesundheitsministerium zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus in Sammelunterkünften können bei Bedarf bei uns angefordert werden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Saisonarbeitskräfte bei dem Zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Das ist für Betriebe im Landkreis und auch innerhalb der Stadt Cuxhaven das Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven.
Email: gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de.
Telefon: 04721/66-2108, Fax: 04721/66-270371
Die Einreise von Drittstaatangehörigen ist weiterhin nur ausnahmsweise gestattet.
Eine Saisonbeschäftigung ist als bis zu dreimonatige Ferienbeschäftigung von Studierenden gestattet (§ 19c Abs. 1 AufenthG iVm § 14 Abs. 2 BeschV), oder auf Grundlage eines Vermittlungsabkommens zwischen der deutschen und der ausländischen Arbeitsverwaltung. Ein solches Abkommen ist bislang nur mit Georgien geschlossen, erste Vermittlungen von georgischen Saisonkräften werden vsl. aber erst 2021 erfolgen.
Fristende: Nachbau bis zum 30.06.2020 melden
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2019 / Frühjahr 2020 endet am 30.06.2020. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen.
Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist verpasst, hat das finanzielle und rechtliche Folgen.
Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 – 96 94 31 60.
Feldränder/Wegränder jetzt mähen/mulchen?
Von Feldrändern und Wegerändern wachsen Problemunkräuter und Ungräser oft in den Schlag ein oder säen sich aus. Darum sollen die Feldränder oft gemäht oder gemulcht werden. Häufig stellt sich dann die Frage, ab wann diese Flächen gemulcht werden dürfen.
Wenn diese Flächen im Sammelantrag als Brache angegeben wurden, gilt für diese Flächen vom 01.04. bis zum 30.06. eine Schonzeit. In dieser Zeit dürfen die Flächen nicht gemäht/gemulcht werden. Gleiches gilt für Puffer oder Randstreifen, die als Ökologische Vorrangflächen angegeben wurden. Achtung: Flächen die als Bienenweide im Sammelantrag angegeben wurden, dürfen frühestens ab dem 01.10. gemulcht werden.
„Einfache“ Gräben, Weg- oder Feldränder können theoretisch jederzeit gemulcht werden. Grundsätzlich gilt hier jedoch auch das Bundesnaturschutzgesetz, welches auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen verbietet, „dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt“ werden. Eine Bearbeitung ist deshalb erst nach der Brut- und Setzzeit möglich, die bis zum 15. Juli andauert.
Zum Schutz von Insekten sollte früh morgens oder spät abends gemulcht werden.
Für Flächen, die im Sammelantrag als Bejagungsschneisen angegeben wurden, gelten diese Einschränkungen nicht.
Vor dem Mulchen von Feld- Wegerändern, etc. ist die Zustimmung des Flächeneigentümers einzuholen.
Milchlandpreis-Wettbewerb – Vergabe der Goldenen Olga
Zum 20. Mal sind alle Milcherzeuger in Niedersachsen aufgerufen, sich am Milchlandpreis-Wettbewerb zu beteiligen, um Potentiale für sich und ihren Betrieb aufzuspüren. Dabei kommt es nicht nur auf eine optimale Rohmilchqualität und die Milchleistung an, sondern besonders auf eine exzellente Führung des Gesamtbetriebes.
Wer mitmacht profitiert, das bestätigen die Teilnehmer aus den Vorjahren: Konstruktive Rückmeldungen bringen Denkanstöße für die Weiterentwicklung des eigenen Betriebes.
Alle Familien sind kompetente Botschafter für die Milchwirtschaft und präsentieren der Öffentlichkeit die Landwirtschaft von heute als nachhaltig und verantwortungsvoll – z.B. durch positive Presseresonanz. Für die drei Erstplatzierten gibt es außerdem ein „Futtergeld“ in Höhe von bis zu 3.500 €. Bewerbungsschluss ist der 30. Juli 2020.
Weitere Informationen und den Bewertungsfragebogen gibt es bei uns in der Geschäftsstelle und auf https://milchland.de/milchlandpreis2020/.
Neue Spannplakate 2020 für die Öffentlichkeitsarbeit
Für die Öffentlichkeitsarbeit können Milcherzeuger in diesem Jahr wieder kostenlos 2 Spannplakate bei der Landesvereinigung Milchwirtschaft Niedersachsen bestellen. Thema: „Verantwortung für die regionale Milch von morgen.“ (2,37 m x 1,68 m) und „Pure Energie vom Land.“ (1,12 m x 1,68 m). Weitere Informationen und Bestellformular unter https://milchland.de/spannplakate2020/ oder bei uns in der Geschäftsstelle.
Webinar: Frag den Experten – optimierte Kälberaufzucht
Risikofaktoren für Tiergesundheit erkennen und Maßnahmen ergreifen
Das Fortbildungsportal für Tiergesundheit akademie.vet bietet am 25. Juni ein kostenloses Webinar zum Thema Kälberaufzucht mit dem Experten Prof. Dr. Martin Kaske an.
Weitere Informationen und Link zur Anmeldung unter https://milchland.de/webinar-frag-den-experten-optimierte-kaelberaufzucht/.
Strohpreis-Rechner der LWK
Der Strohpreis Rechner (Excel-Anwendung) errechnet übersichtlich und schnell den angemessenen Preis für Stroh je dt bzw. je ha, welches auf dem Feld verbleibt, nach den Nährstoffpreisen je kg Reinnährstoff für Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium, Schwefel sowie den Kohlenstoffwert für die entgangene Humusbildung.
Die Excel-Anwendung finden Sie auf der Seite der LWK (Webcode: 01036866)
Antrag auf Stromsteuererstattung § 9b StromStG für das Kalenderjahr 2019
Land- und Forstwirte und Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auf Antrag diese Steuerentlastung für den verbrauchten Strom erhalten. Im Wesentlichen gilt diese Erstattung für Milchviehbetriebe mit 2 Robotern, für große Milchkuhbestände und für Biogasbetriebe.
Die Entlastung wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Selbstbehalt von 250 € übersteigt, also mehr als 48.733 kWh verbraucht wurden. Allerdings muss, soweit für den privaten Haushalt kein eigener Stromzähler besteht, pro Person eine MWh abgerechnet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2019 für das Kalenderjahr 2019 beim Hauptzollamt Oldenburg vorliegen.
Einzutragen ist nur der betrieblich verbrauchte Strom, für jedes Unternehmen separat, also nicht Landwirtschaft und Biogas zusammenrechnen. Gegebenenfalls müssen dann 2 Anträge gestellt werden. Es muss die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402) für das Kalenderjahr 2019 und der Antrag auf Steuerentlastung (Formular 1453) nach § 9b Strom StG eingereicht werden. Weiterhin ist das Formular 1139 (Selbsterklärung) mit einzureichen. Die Stromrechnungen können in Fotokopie beigefügt werden.
Bei Biogasbetrieben steht der verbrauchte Strom auf der Dezemberabrechnung. Bei den Milchvieh-betrieben (Landwirtschaft) muss der Stromverbrauch für das Kalenderjahr 2019 ggf. errechnet werden. Die Formulare sind unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg_node.html zu finden. In der Regel wird die auszuzahlende Entlastung dem auf der Anmeldung angegebenen Konto gutgeschrieben. Ein schriftlicher Bescheid des Hauptzollamts ergeht grundsätzlich nicht.
Beispiel: Der Jahresverbrauch des Antragsstellers liegt bei 80.000 kWh. Der Entlastungssatz wäre demnach 410,40 Euro (0,513 Cent je kWh x 80.000kWh), abzüglich 250 Euro Selbstbehalt nach § 9b Abs. 2 Satz 2 StromStG, ergibt eine Entlastung in Höhe von 160,40 Euro.
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