Goldene Olga 2020 – Familie Janke aus Cuxhaven erreicht den 5. Platz!
Die niedersächsische Milchwirtschaft hat am vergangenen Donnerstag die besten zehn ihrer insgesamt rund 8.800 Milchviehhalter mit dem „Milchlandpreis 2020“ geehrt. Familie Janke aus Cuxhaven erreichte dabei den 5. Platz.
Familie Janke bewirtschaftet in Cuxhaven einen 104 Hektar großen Betrieb. Auf dem Hof werden 135 Milchkühe sowie 125 weibliche Nachzuchttiere gehalten. Die Herde erbringt eine überdurchschnittliche Milchleistung von rund 11.900 Kilogramm pro Kuh und Jahr bei einem Fettgehalt von 3,80 Prozent und einem Eiweißgehalt von 3,36 Prozent. Die Milch wird an die DMK Deutsches Milchkontor eG geliefert.
Mehrere hundert Online-Zuschauer verfolgten die Live-Übertragung der Preisverleihung, die in diesem Jahr Corona-bedingt digital auf dem Messegelände in Hannover durchgeführt wurde. Die Gewinner der Goldenen, Silbernen und Bronzenen Olga nahmen ihre Auszeichnungen per Videozuschaltung entgegen und erhielten überraschenden Besuch von einem ihrer jeweiligen Gutachter, der die Kuhstatuette überreichte.
Die goldene Olga 2020 ging an den Betrieb von Jessica und Hartmut Börger aus der Grafschaft Bentheim. Weitere Informationen zur Verleihung der Goldenen Olga 2020 finden Sie hier: https://milchland.de/milchprofis/milchlandpreis/milchlandpreis2020/
Landvolk sieht Landesetat als Signal der Verlässlichkeit
Entwürfe von Bundesgesetzen müssen überarbeitet werden
L P D – „Die niedersächsische Landesregierung honoriert die von Landwirten abverlangten Leistungen im Arten-, Gewässer- und Klimaschutz“, sagt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke heute anlässlich der Verabschiedung des Landesetats für 2021. Das Landvolk Niedersachsen werte es als ein Signal der Verlässlichkeit, dass in den Haushalten des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums die verabredeten Summen zur Finanzierung des Niedersächsischen Wegs eingestellt und verabschiedet worden sind.
„Von der Bundesregierung erwarten wir aber jetzt, dass zum Beispiel bei der Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz dafür gesorgt wird, dass das Vertrauen in die Politik insgesamt nicht untergraben und mühsam errungene Verabredungen wie beim Niedersächsischen Weg hinfällig werden“, bekräftigt Schulte to Brinke.
Die vorliegenden Entwürfe zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes von Bundesumweltministerin Svenja Schulz und zur Änderung des Pflanzenschutzrechts von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bedürfen nach Auffassung des Landvolks Niedersachsen einer grundsätzlichen Überarbeitung, denn sie gefährden die faire Vergütung der Nachteile der Landwirtschaft durch höhere Anforderungen im Natur- und Umweltschutz. (LPD 99/100)
Agrarförderung 2020
In unserem Rundschreiben vom 30.11.2020 haben wir Sie darüber informiert, dass die Bewilligungsbescheide zum 18.12.2020 per Post zugestellt werden sollen. Die Auszahlung soll auch zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden. Bitte überprüfen Sie die zugestellten Bescheide sorgfältig und melden Sie sich bei Bedarf bei Ihrem Berater.
Seminar Stressmanagement
Stress gehört zum Leben – dauerhafter und unbewältigter Stress jedoch macht krank.
Die SVLFG bietet in dem viertägigen Seminar „Stressmanagement“ die Möglichkeit, stressbedingten Unfall- und Erkrankungsrisiken vorzubeugen. Das Seminar soll helfen, mit Belastungssituationen umzugehen und Leben und Arbeiten in Balance zu halten.
In acht Bausteinen wird vermittelt, wie man Stressauslöser und eigene Stressreaktionen frühzeitig wahrnehmen kann. Gemeinsam werden individuelle Techniken entwickelt, wie Stressfaktoren minimiert oder sogar ausgeschaltet werden können und wie diese Techniken in den Alltag einzubauen sind.
Weitere Infos unter https://www.svlfg.de/stressmanagement oder telefonisch bei der SVLFG: 0561 785-10510
CO2 Abgabe ab 01.01.2021
Zum 01.01.2021 tritt die CO2-Bepreisung im Verkehr in Kraft. Dadurch dürfte sich nach Angaben des ADAC der Liter Benzin um rund 7 und der Liter Diesel um rund 8 Cent verteuern.
Zudem wird die Mehrwertsteuer wieder auf 19 % angehoben! Gegebenenfalls kann sich eine Bestellung noch im Jahr 2020 lohnen. Wie sich die Preise für Treibstoffe im Jahr 2021 trotz steigender Zuschläge insgesamt entwickeln werden, kann man zum gegenwärtigen Zeitpunkt natürlich nicht vorhersehen.
„Bauern für Klimaschutz“: Klöckner stellt Investitionsprogramm Landwirtschaft vor
Größtes Modernisierungsprogramm für mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft geht an den Start
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, stößt mit einem eine Milliarden Euro starken Paket einen Modernisierungsschub der Landwirtschaft an. Kernstück ist mit 816 Millionen Euro das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“. Heute wurde die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht, die gemeinsam mit den Spitzen der Koalition und dem Parlament auf den Weg gebracht wurde.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betont: „Jeder Euro aus diesem Programm dient dem Klima-, Umwelt- und Naturschutz und kommt passgenau bei den Landwirten an, auch bei den kleinen und mittleren Betrieben. Denn Landwirtschaft muss viel erreichen: Mehr Biodiversität, mehr Artenvielfalt und mehr Klimaschutz – und dabei vor allem die Ernten sichern. Klima schützen und Ernten sichern, das sind keine Gegenpole. Beides geht – die Lösung ist hochmoderne Technik. Mit über 800 Millionen Euro sorgen wir deswegen für einen Technologieschub auf den Feldern.“
Der Landwirt bekommt 40 Prozent der Kosten erstattet – bei maximal 2 Millionen Euro Investitionssumme in den vier Jahren. Bei landwirtschaftlichen Dienstleistern, wie Maschinenringen oder Lohnunternehmen sind es 10 bis 20 Prozent (je nach Unternehmensgröße).
Julia Klöckner weiter: „Mit modernster Technik, zum Beispiel für das passgenaue Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln, wollen wir unsere Umweltziele erreichen.
Die Technik haben wir: Mit unserer Landwirtschaftstechnik ist Deutschland weltweit führend und unsere Bauern haben das Knowhow. Das bringen wir zusammen. So erzeugen wir in Deutschland unsere hochwertigen Lebensmittel noch klima- und umweltfreundlicher und gleichzeitig bleibt unsere Landwirtschaft wettbewerbsfähig.“
Mit Technik bei der Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger ist im Durchschnitt eine 30 prozentige Ammoniakemissionsminderung möglich. Die Abdeckung von Güllelagern kann eine Minderung von 80 Prozent der Ammoniakemissionen erbringen. Beim Pflanzenschutz sind Mitteleinsparungen z.B. im Obst- und Weinbau von durchschnittlich 30 bis 50 Prozent zu erwarten. Das Programm wird wissenschaftlich eng begleitet von unserem Julius-Kühn-Institut und dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Land-wirtschaft.
Ab dem 11. Januar 2021 können Betriebe die Investitionsförderung im bekannten Hausbankenverfahren bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen.
Hintergrund:
Das Paket „Bauern für Klimaschutz“ beinhaltet folgende Punkte:
1. „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ mit 816 Millionen Euro
Das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ wurde durch einen Beschluss des Koalitionsausschusses im Januar sowie durch den kürzlich im Parlament beschlossenen Bundeshaushalt 2021 möglich.
Aus diesem neuen Programm werden in den Jahren 2021 bis 2024 drei sich ergänzende Maßnahmen für mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft finanziert:
– Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für exakte Düngung und exakten Pflanzenschutz,
– Erweiterung und emissionsarme Abdeckung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger sowie
– Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle) – auch in mobilen Kleinanlagen.
2. Insektenschutz
Finanzielle Besserstellung von Agrarumweltmaßnahmen im Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit zusätzlich 140 Millionen Euro.
3. Digitalisierung und Innovationsförderung
Gefördert werden: Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich der Digitalisierung mit 20 Millionen Euro und der Innovationsförderung mit 24 Millionen Euro, um effektive sowie effiziente Verfahren für mehr Ressourcenschutz in der Landwirtschaft unter Praxisbedingungen zu erproben.
Im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ können Förderanträge ab dem 11.01.2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Für den Förderzeitraum 2021 bis 2024 sind 816 Millionen Euro eingeplant.
Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche Primärerzeuger, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe, um eine hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche zu erreichen.
Zugangsvoraussetzung ist zudem ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen sowie eine entsprechende berufliche Qualifikation des Antragstellers damit die Fördermittel in zukunftsfähigen Betrieben investiert werden und wirken.
Weitere detaillierte Informationen zur Richtlinie, zum Antragsverfahren sowie weiterführende FAQs finden Sie hier: www.bmel.de/investitionsprogramm
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, 10.12.2020
Forschungsprojekt zur Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben
Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert und ist aktuell mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Doch wie wirkt sich dies auf die Lebenssituation von Frauen aus, die vielfältige Aufgaben auf landwirtschaftlichen Betrieben übernehmen? Was leisten sie und welche Probleme und Chancen begegnen ihnen im Alltag? Wo sind Verbesserungen, z.B. in der sozialen Absicherung, nötig? Die bundesweite Befragung richtet sich an Frauen, die Betriebsleiterin, leitende Angestellte, (Ehe-) Partnerin vom Landwirt, mitarbeitende Familienangehörige, Hofnachfolgerin oder Altenteilerin sind.
Das Thünen-Institut und die Universität Göttingen führen deshalb das Forschungsprojekt „Die Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben in ländlichen Regionen Deutschlands — Eine sozio-ökonomische Analyse“ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen LandFrauenverband (dlv) durch.
Am einfachsten können lässt sich der Fragebogen online am Computer oder mit dem Smartphone ausfüllen (www.frauenlebenlandwirtschaft.de/uc/2020/). Auf der Internetseite lässt sich der ganze Fragebogen auch runterladen und ausdrucken. Bitte senden Sie dann den ausgefüllten Fragebogen postalisch an folgende Adresse zurück:
Thünen-Institut für Betriebswirtschaft
„Landfrauenstudie“
Bundesallee 63
38116 Braunschweig
Die Teilnahme ist bis Ende Februar 2021 möglich.
ENNI – zum 31.03.2021 keine Meldepflicht
Durch die Änderung der Düngeverordnung (30.04.2020) ist die Pflicht zur Erstellung des Nährstoffvergleichs weggefallen. In diesem Zuge muss die Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Nährstoffvergleiche und Düngebedarf (NDüngMeldVO) angepasst werden. Die Anpassung wird erst im Laufe des Jahres 2021 erwartet, so dass die Meldepflicht zum 31. März 2021 entfällt und es voraussichtlich erst zum 31. März 2022 wieder eine Meldepflicht für die Düngebedarfsermittlung geben wird.
Für die Düngebedarfsermittlung des Düngejahres 2020 (Kalenderjahr 2020 bzw. Wirtschaftsjahr 2019/2020) hat eine Nicht-Meldung somit keine Rechtsfolgen. Die Vorgabe gemäß DüV, dass der Düngebedarf vor einer Düngung ermittelt und dokumentiert werden muss, bleibt unabhängig davon bestehen.
Fortbildungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde auch in digitaler Form
Wer benötigt eine Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde?
Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutzmitteleinsatz beraten oder Pflanzenschutzmittel verkaufen will, muss dafür die Pflanzenschutz-Sachkunde haben.
Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung teilzunehmen. Die Teilnahme wird bescheinigt und dieser Nachweis muss ggf. bei pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen vorgelegt werden. 2021 müssen sich diejenigen wieder fortbilden, deren letzte Teilnahmebescheinigung im Februar 2018 ausgestellt wurde.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Pflanzenschutz-Sachkunde-Webseminar
Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist es verpflichtend, dass jeder Teilnehmer mit einem eigenen Endgerät an dem Webseminar teilnimmt. Die Teilnahme ist über die Browser Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari möglich. Der Browser Internet Explorer wird nicht unterstützt. Weiterhin benötigen Sie einen Lautsprecher oder Kopfhörer, aber keine Kamera oder Mikrofon, da die Kommunikation mit dem Moderator über den Chat erfolgt. Einige Tage vor der Webseminardurchführung erhalten Sie per E-Mail einen Link zum Webseminar.
Termine der Pflanzenschutz-Sachkunde-Fortbildungen
Die geplanten Vor-Ort-Veranstaltungen im Januar wurden abgesagt. Stattdessen werden am 03.02. und 04.02. jeweils von 10:00-12:00 oder 14:00-16:00 Uhr Webseminare angeboten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur mit vorheriger Anmeldung auf der Website der Landwirtschaftskammer möglich.
Eine Übersicht über die Veranstaltungen finden Sie unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/landwirtschaftskammer/action/vera.html?filter&bu=0&fg=15&freg=574
Termine und Fristen
01.12.2020 bis 15.01.2021: Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Komposten
16.12.2020: Aufgrund einer internen Veranstaltung sind wir in der Zeit von 09:00 bis 13:30 Uhr nicht zu erreichen.
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