Sehr geehrte Mitglieder,
in diesem Jahr wurden die Ereignisse vor allem von der Corona-Pandemie beeinflusst. Es gibt wohl niemanden, der nicht in seinem Leben oder Arbeitsalltag damit konfrontiert wurde. Am 11. März erklärte die WHO die Epidemie zur weltweiten Pandemie. Es wird viel über systemrelevante Berufe geredet, auch die Systemrelevanz der deutschen Nahrungsmittelproduktion und somit der Landwirte wird schlussendlich anerkannt. Die Hoffnung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner, dass durch Corona die Wertschätzung gegenüber der deutschen Landwirtschaft steigen wird, lässt sich noch nicht beantworten. Viele hatten hier auf eindeutigere Signale gehofft, nachdem die Regale für viele Produkte aufgrund von Hamsterkäufen für längere Zeit so gut wie leer waren.
Besonders ernst sah und sieht es für die Fleischindustrie, vor allem in der Schweinehaltung aus. ASP und das Verbot der betäubungslosen Kastration gepaart mit niedrigen Fleischpreisen, Abnahmeschwierigkeiten und den Skandalen in den Schlachthöfen machen das Leben schwer. Und auch die Geflügelpest hat uns inzwischen erreicht und zu Aufstallungsgeboten geführt. Die Einrichtung eines Beobachtungsbezirkes macht hier den Betrieben zusätzlich zu schaffen. Anhaltend schwierig ist auch die Situation der Milchviehaltenden Betriebe.
Anstelle von Verbesserungen folgte Ende April die Neuregelung der Düngeverordnung, die ohne viele weitere Diskussionen durchgewunken wurde, und mit der wir vorerst leben müssen. Neben der verlängerten Sperrfrist, reduzierter Düngung in „roten Gebieten“ ist nun auch eine Ausbringung von N- oder P-haltigen Stoffen auf gefrorenem Boden, selbst wenn dieser antaut, nicht mehr erlaubt.
Am Ende des Jahres wurde die Moorschutzstrategie der Bundesregierung vorgestellt, die einen weitgehenden Moorschutz vorsieht und deren Umsetzung weitreichende Folgen für die Landwirtschaft zur Folge hätte. So, wie sich das Diskussionspapier zur Moorschutzstrategie darstellt, würde die Landwirtschaft langfristig aus weiten Teilen der Moorgebiete verdrängt werden.
All dies sind Probleme, die die Menschen in der Landwirtschaft beschäftigen. Nachdem es im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres einige große zentrale Treckerdemos gab, die auf die Situation der Betriebe aufmerksam machen sollten, gab es im Laufe dieses Jahres viele verschiedene lokale Aktionen vor Ort.
Unser Dank gilt hier allen, die sich an diesen und anderen Aktionen beteiligen und so wirklich dazu beitragen das Ansehen der Landwirtschaft zu verbessern. Ein besonderes Dankeschön möchten wir hierbei jedoch denjenigen aussprechen, die nicht auf Kampagnen warten, sondern selber planen und organisieren. Ohne dieses Engagement wäre das alles so nicht möglich.
Dabei denken wir nicht nur an Treckertouren. Auch kleinere Aktionen, wie Plakataufsteller, das Platzieren von Infotafeln zu bestimmten Themen am Feldrand oder Veranstaltungen vor Supermärkten, mit denen die Menschen angesprochen können, sind wichtige Beiträge für die Imagearbeit der Landwirtschaft. Vieles ist möglich und es wäre wichtig, wenn hier noch weiter einiges stattfindet. Seit kreativ! Viele kleine Schritte können viel bewirken und sind genauso wichtig, wie wenige große.
Ein Highlight war dann aber doch mit Sicherheit die Lichterfahrt am 4. Advent. Viele haben ihre Schlepper mit Lichterketten geschmückt und machten sich gemeinsam auf, um den Kindern in ihren umliegenden Gemeinden eine Freude zu bereiten. Kaum zu glauben, wie viele Menschen an den Straßen standen, um sich dieses Spektakel anzusehen. Und das Strahlen in den Gesichtern der Kinder ist einfach unbezahlbar. Ein Zitat unseres stellvertretenden Vorsitzenden beschreibt die Stimmung recht gut: „Irre. Eine super Aktion, für ein positives Image der Landwirtschaft“.
Das Wetter im Jahresverlauf war mal wieder nicht so, wie es sich viele gewünscht haben. Trotz abermals zu trockenem Frühjahr und Sommer ist die Erntebilanz im Vergleich zu den letzten Jahren positiver ausgefallen. Kurz bevor der Mais auf den meisten Geeststandorten schwerwiegende Trockenschäden erleiden musste, kam doch noch der benötigte Regen. Auch Schwierigkeiten im Bereich der Sonderkulturen z.B. bei den Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräften, die aufgrund der Corona Pandemie verhängt wurden, konnten am Ende überwunden werden.
Eine in Deutschland bisher einmalige Vereinbarung zwischen Vertretern der Landwirtschaft (LSV, Landwirtschaftskammer und Landvolk), Politik und verschiedenen Naturschutzverbänden ist der Niedersächsische Weg. Mit dieser Vereinbarung ist es gelungen ein Volksbegehren abzuwenden, welches für die niedersächsischen Landwirte zu hohen Auflagen geführt hätte, ohne dafür einen angemessenen Ausgleich vorzusehen. Stattdessen wurde dieses Mal auf Augenhöhe zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen über die vorgesehenen Maßnahmen verhandelt und am Ende tatsächlich eine Einigung erzielt, mit der alle Seiten leben können.
Corona hat auch die Arbeit in der Geschäftsstelle verändert. So konnten wir nicht die üblichen vor Ort Termine für die GAP-Antragsstellung durchführen, sondern mussten immer wieder auf Videokonferenzen oder das Telefon zurückgreifen. Weiterhin haben wir eingeschränkt geöffnet, vieles kann jedoch auch am Telefon geklärt werden. Allerdings fehlt uns, wie Ihnen sicherlich auch, so manches Mal der persönliche Kontakt.
Abschließend wünschen wir Euch und Euren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Rutscht gut ins neue Jahr und bleibt gesund!
Besetzung der Geschäftsstelle zwischen den Jahren
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Geschäftsstelle nur mit einer kleinen Mannschaft besetzt. Anliegen, die keinen Aufschub dulden (Betriebs- und Haushaltshilfe, Dorfhelferinneneinsatz etc.) werden natürlich auch an diesen Tagen bearbeitet. Dinge die nicht zwingend zwischen Weihnachten und Neujahr erledigt werden müssen, bitten wir, bis ins neue Jahr zurückzustellen.
Die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit in der Zeit vom 28.12.2020 bis zum 30.12.2020 ist täglich von 08:00-12:30 Uhr. In Fällen von Betriebs- und Haushaltshilfe oder Dorfhelferinneneinsätzen ist vormittags Frau Lukesch im Büro erreichbar. Ansonsten erreichen Sie die SVLFG direkt unter 0561 785-0, per Fax 0561 785-219007 oder Mail BHH@svlfg.de.
Sorgentelefone sind ein wichtiges Ventil für Frust
Corona, ASP, schlechte Preise und fehlende Perspektiven drücken auf die Stimmung
L P D – Wie geht es weiter? Mit dem Hof, mit der Familie mit einem Selbst? Diese Fragen kochen besonders in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr in vielen bäuerlichen Familien hoch. Zu den fast schon traditionellen Eheproblemen und den Generationskonflikten zwischen Hofnachfolger und Altenteiler belasten in diesem Jahr die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie und die schlechte wirtschaftliche Situation auf den Höfen die Bauernfamilien, schreibt der Landvolk-Pressedienst.
„Konnte man in normalen Zeiten auch mal zur Jagd mit anschließendem geselligem Beisammensein gehen oder in der Nachbarschaft den Adventskranz aufhängen, macht sich nun Einsamkeit breit“, erläutert Constanze Brinkmann, Leiterin der ländlichen Familienberatung und des landwirtschaftlichen Sorgentelefons in Niedersachsen. Vor allem, weil in der Landwirtschaft Beruf und Familie so eng verwoben seien, fehle nun der Kontakt zu anderen Menschen. „Die Summe der Belastungen ist nur schwer zu ertragen, wenn man keinen zum Reden hat“, macht Brinkmann deutlich. Sie bietet den Familien an, sich an die landwirtschaftlichen Sorgentelefone zu wenden, wenn ein Ventil und ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Nöte benötigt wird.
Am Telefon sitzen Menschen, die aus dem landwirtschaftlichen Bereich kommen und sich daher gut in die Situation der Landwirte hineinversetzen können. Dort kann der Anrufer anonym seine Situation schildern, die Berater stellen gezielte Fragen und versuchen, mit viel Einfühlungsvermögen den Betroffenen erste Lichtblicke zu eröffnen und wieder ins Handeln zu bringen. Vor allem, wenn Gespräche in der Familie schwierig seien, helfe das Gespräch mit den ausgebildeten und geduldigen Zuhörern am Sorgentelefon, einen Ausweg aus einer scheinbaren Sackgasse und neuen Mut zu finden.
Das Sorgentelefon ist außer an den Feiertagen jeweils Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 19.30 bis 22 Uhr unter der Nummer 05401-8668-20 zu erreichen. In Barendorf lautet die Rufnummer 04137-812540, in Rastede 04402-84488. Die Ländliche Familienberatung Oesede ist an den Werktagen unter der Rufnummer 05401-8668-62 erreichbar. (LPD 102/2020)
Stichtagsmeldungen 01.01.bis 15.01.
Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen jeweils 2 unterschiedliche Stichtagsmeldungen vornehmen. Diese sind unten aufgeführt.
1. Meldungen an die Tierseuchenkasse
Die Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2020 die Zahl der am 03.01.2020 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)
Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Zahlung der Beiträge sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK!
2. Stichtagsmeldungen an die HI-Tier bzw. VIT
Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Halter von Schweinen, Ziegen und Schafen der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar 2020 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine, Ziegen und Schafe zu melden (schriftlich per Meldebogen oder im Internet unter www.hi-tier.de). Im Gegensatz zur Meldung an die Tierseuchenkasse wird man an die Meldung zur Stichtagsmeldung im HIT, nicht schriftlich erinnert. Hier werden bei CC-Kontrollen regelmäßig Verstöße festgestellt.
Meldung Tierarzneimittel-Datenbank (TAM)
Für das zweite Halbjahr 2020, d.h. den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.20 müssen meldepflichtige Betriebe die Datenmeldung der Arzneimittel bis zum 14.01.2021 durchgeführt haben.
Bis zu diesem Termin sind ebenfalls die Versendung der Tierhalterversicherung für das 2. Halbjahr 2020 sowie die Bestandsmeldung vorzunehmen. Für Rinderhalter bietet sich der Menüpunkt: „Vorschlag / Übernahme Tierbestand / Bestands-veränderungen aus VVVO-Meldungen für Rinder“ an. Aber auch dieser Punkt muss aktiv abgearbeitet werden, von alleine werden keine Bestandsmeldungen von der TAM übernommen.
Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind nur Mastbetriebe, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als
– 20 Mastkälber bis zu einem Alter von 8 Monaten
– 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten
– 250 Mastferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von 30 kg
– 250 Mastschweine über einem Gewicht von 30 kg
– 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen oder
– 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen halten.
Rundschreiben Betriebsinformationen
Im Anhang an die von uns zusammengestellten Artikel im Rundschreiben fügen wir derzeit Infobriefe zu den Themen Rinder/Milch, Schweine, Geflügel und Marktfrüchte an. So dass alle Rundschreibenempfänger diese Informationen erhalten. Wir beabsichtigen in Zukunft diese Infobriefe, welche wir vom Landesverband erhalten, direkt vom Landesverband an unsere Mitglieder versenden zu lassen. Das hätte für uns den Vorteil, dass wir etwas weniger Arbeit mit dem Erstellen unserer Rundschreiben haben. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie nur die Betriebsinformationen erhalten, die Sie auch interessieren.
Wir haben dazu im Anhang an dieses Rundschreiben einen Fragebogen über die von Ihnen gewünschten Betriebsinformationen und eine entsprechende Einwilligungserklärung beigefügt. Wir möchten Sie bitten, beides ausgefüllt per Post, Fax oder E-Mail an uns zurückzuschicken.
Betriebsinformationen.PDF
Rechnungsversand per E-Mail
Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit unsere Rechnungen direkt per E-Mail zu senden.
Wir benötigen von Ihnen nur eine kurze Antwort per Mail an info@landvolkhadeln.de, dass der Rechnungsversand per E-Mail von Ihnen gewünscht ist.
Diskussionspapier Moorschutzstrategie
Aktualisierung: Aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit am Diskussionspapier für die Moorschutzstrategie der Bundesregierung werden auch Stellungnahmen berücksichtigt, die bis zum 15.01.2021 beim BMU eingereicht werden.
Per Post können Stellungnahmen an folgende Adresse gesandt werden:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Referat N II 6
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Per E-Mail können Stellungnahmen an die folgende Adresse gesendet werden:
moorschutzstrategie@bmu.bund.de
Weitere Informationen zur Moorschutzstrategie finden Sie auf der Internestseite des BMU www.bmu.de/download/oeffentlichkeitsbeteiligung-moorschutzstrategie/
Einen Entwurf für eine persönliche Stellungnahme haben wir denjenigen, die unsere Rundschreiben per E-Mail empfangen am 8. Dezember zugestellt. Bei Bedarf können wir Ihnen dieses auch gerne per E-Mail zukommen lassen. Schreiben Sie dazu bitte an info@landvolkhadeln.de.
Leitlinien Ordnungsgemäße Landwirtschaft
In den Leitlinien der ordnungsgemäßen Landwirtschaft werden die Standards der „guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft“ beschrieben. Sie bieten einen Orientierungsrahmen für die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis, des integrierten Landbaus und einer nachhaltigen Landwirtschaft.
Die Leitlinien werden jährlich aktualisiert und digital veröffentlicht. In der 2020 aktualisierten Ausgabe wurde das gesamte Kapitel 5 „Tierhaltung“ z.T. grundlegend überarbeitet.
Die aktualisierten Leitlinien der ordnungsgemäßen Landwirtschaft (Dezember 2020) steht auf der Seite der Landwirtschaftskammer unter dem Webcode 01032577 zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Druckversion liegt nicht vor.
SVLFG gewährt Präventionsförderung ab 1. Februar 2021
Ab dem 1. Februar 2021 fördert die SVLFG als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) wieder die Anschaffung bestimmter präventionswirksamer Produkte mit einer Gesamtfördersumme von 800.000 Euro. Einen Antrag können all diejenigen stellen, die mit ihrem Unternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind.
Mit den Präventionszuschüssen möchte die SVLFG weiterhin einen Anreiz schaffen, in ausgewählte Produkte zu investieren, die vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren schützen. Die Aktion startet am 1. Februar 2021 und endet, wenn die Gesamtfördersumme aufgebraucht ist. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge (Windhundverfahren). Die geförderten Produkte, Anforderungen und maximalen Förderhöhen finden Sie unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern
Das muss beachtet werden:
– Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab dem 1. Februar 2021 gestellt werden!
– Die Förderzusage abwarten.
– Das Produkt nach der Förderzusage kaufen und die Rechnung einreichen. Es können nur Neukäufe gefördert werden, die ab dem Februar 2021 angeschafft werden.
Investitionsprogramm über die Rentenbank
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des BMEL Zuschüsse zu Investitionen in umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Anträge zu diesem Programm können ab dem 11. Januar 2021 gestellt werden. Vor dem Förderbescheid sollten keine Bestellungen oder Aufträge erfolgen.
Landwirte können bis zu 40 % der Investitionssumme gefördert bekommen für Investitionen, die dem Klima- Umwelt- oder Naturschutz dienen:
• Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für exakte Düngung und exakten Pflanzenschutz,
• Erweiterung und emissionsarme Abdeckung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger sowie
• Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle) – auch in mobilen Kleinanlagen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der LWK Niedersachsen unter dem Webcode 01037960.
Oder https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft
Agrarförderung 2020
In unserem Rundschreiben vom 30.11.2020 haben wir Sie darüber informiert, dass die Bewilligungsbescheide zum 18.12.2020 per Post zugestellt werden sollen. Die Auszahlung soll auch zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden. Bitte überprüfen Sie die zugestellten Bescheide sorgfältig und melden Sie sich bei Bedarf bei Ihrem Berater.
Seminar Stressmanagement
Stress gehört zum Leben – dauerhafter und unbewältigter Stress jedoch macht krank.
Die SVLFG bietet in dem viertägigen Seminar „Stressmanagement“ die Möglichkeit, stressbedingten Unfall- und Erkrankungsrisiken vorzubeugen. Das Seminar soll helfen, mit Belastungssituationen umzugehen und Leben und Arbeiten in Balance zu halten.
In acht Bausteinen wird vermittelt, wie man Stressauslöser und eigene Stressreaktionen frühzeitig wahrnehmen kann. Gemeinsam werden individuelle Techniken entwickelt, wie Stressfaktoren minimiert oder sogar ausgeschaltet werden können und wie diese Techniken in den Alltag einzubauen sind.
Weitere Infos unter https://www.svlfg.de/stressmanagement oder telefonisch bei der SVLFG: 0561 785-10510
CO2 Abgabe ab 01.01.2021
Zum 01.01.2021 tritt die CO2-Bepreisung im Verkehr in Kraft. Dadurch dürfte sich nach Angaben des ADAC der Liter Benzin um rund 7 und der Liter Diesel um rund 8 Cent verteuern.
Zudem wird die Mehrwertsteuer wieder auf 19 % angehoben! Gegebenenfalls kann sich eine Bestellung noch im Jahr 2020 lohnen. Wie sich die Preise für Treibstoffe im Jahr 2021 trotz steigender Zuschläge insgesamt entwickeln werden, kann man zum gegenwärtigen Zeitpunkt natürlich nicht vorhersehen.
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