LV Rundschreiben 51/20

LV Rundschreiben 51/20

Landvolk: Landesregierung hat Hausaufgaben nur ungenügend gemacht

L P D – Eine stärkere Differenzierung bei der Ausweisung „roter Gebiete“ wünscht sich das Landvolk Niedersachsen. Zum am 22.12.2020 vorgelegten Verordnungsentwurf des Landes sagt der künftige Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies: „Die Ergebnisse von hunderten Grundwassermessstellen in Niedersachsen mit nachweislich geringen Nitratbelastungen werden bei der vom Land verwendeten Methode einfach ignoriert. Niedersachsen verzichtet bei der Festlegung nitratsensibler Gebiete weiter auf eine differenzierte Regionalisierung auf Basis von Grundwasseruntersuchungen. Das geht so nicht, und das können wir für unsere Landwirte nicht akzeptieren.“

Nach der im Frühjahr in Kraft getretenen neuen Düngeverordnung sollte das Verursacher-Prinzip stärker berücksichtigt werden, so dass in betroffenen Gebieten nur solche Betriebe mit Düngeeinschränkungen belegt werden, die auch tatsächlich für zu hohe Nitratwerte verantwortlich sind. Messstellen mit geringen Nitratkonzentrationen bleiben bei der Bestimmung von Nitrat-auswaschungsgefährdeten Flächen, auf denen nach Vorgabe des Bundes die Nährstoffversorgung mit Stickstoff unter den Pflanzenbedarf reduziert werden muss, aber nun unberücksichtigt. „Der Landesregierung reicht es aus, wenn von mehreren Messstellen innerhalb großer Einzugsgebiete ein einziger Messbrunnen Belastungen aufweist“, bemängelt Hennies.

Niedersachsen hat seine Hausaufgaben in 2020 mit der Note unbefriedigend erledigt, urteilt Hennies. „Andere Bundesländer, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, werten Messstellen mit geringen Nitratkonzentrationen als Beleg dafür, dass die tatsächliche Belastung des Grundwassers nicht nur von der Auswaschungsgefährdung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und den rechnerischen Stickstoffüberschüssen in einer Gemeinde abhängt“, erklärt Hennies und kritisiert den föderalen Flickenteppich der Bewertungsgrundlagen.

Die Verwaltungsvorschrift des Bundes verlangt von den Ländern eine Regionalisierung nach Messergebnissen. Bei einem ausreichend dichten Messnetz sollen geostatistische Verfahren zur Anwendung kommen. In Regionen mit einem zu großmaschigen Messnetz – wie in Schleswig-Holstein – ist dagegen für einen Übergangszeitraum nur eine kleinräumige, regionale Abgrenzung nitratsensibler Gebiete um die Messstellen zulässig, bei denen die Schwellenwerte für Nitrat nach Düngeverordnung überschritten werden. Gebiete um Messstellen mit geringen Nitratkonzentrationen werden dabei großräumig von den besonders hohen Auflagen für Nitrat-auswaschungsgefährdete Flächen ausgenommen.

„Bis spätestens Ende 2021 muss Niedersachsen jetzt die Abgrenzung in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit an Messstellen nochmals erneuern. Wir fordern, dass in Gebieten mit ausreichender Messstellendichte unverzüglich ein geostatistisches Verfahren zur Regionalisierung zur Anwendung kommt“, erklärt der designierte Landvolkpräsident. In Regionen, in denen für diese Methode der Neubau von Messstellen erforderlich sei, müsse das Land Niedersachsen, wie in Schleswig-Holstein, in der Übergangszeit eine kleinräumigere Abgrenzung nitratsensibler Bereiche um „rote“ Messstellen als bisher vornehmen.

Das derzeitige Vorgehen ist nach Einschätzung des Landvolks ein Verstoß gegen die Regeln der Vorschriften des Bundes. „Wir sehen uns durch die präsentierten Ergebnisse des Landes über die Eignungsprüfung seiner Messstellen darin bestätigt, dass es erheblich größere Mängel gibt als bisher zugegeben wurde. Das belegt auch das von uns in Auftrag gegebene Gutachten, dass von 39 Prozent Messstellen mit schweren Mängeln ausgeht. Der Prüfungsumfang war aus unserer Sicht nicht ausreichend, hier muss 2021 nachgebessert werden. Zudem brauchen wir umgehend eine unabhängige Schiedsstelle für strittige Einschätzungen“, fordert Hennies für die Landwirtschaft in den betroffenen Gebieten.

Neuausweisung der „roten Gebiete“

Rote Gebiete nun auch im Verbandsgebiet Land Hadeln

Die niedersächsische Landesregierung hat am 22.12.2020 erstmals die Karte der „roten Gebiete“ veröffentlicht, die mit der Neufassung der Landes-Düngeverordnung – voraussichtlich ab etwa März/April 2021 – gelten soll.

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dungeverordnung-karten-fur-rote-gebiete-liegen-vor-195780.html

Es gibt zukünftig keine großflächigen „roten Gebiete“ mehr, sondern die nitratsensiblen Flächen mit den entsprechenden Beschränkungen insbesondere bei der Düngung werden jetzt Feldblock-weise festgesetzt. Insbesondere das Dauergrünland wird zu einem großen Teil aus den „roten Gebieten“ wieder herausgenommen. Aber Vorsicht: Bislang handelt es sich noch um einen Entwurf.

Sie können nun für Ihre Flächen konkret überprüfen, ob diese zukünftig ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung als „rote Feldblöcke“ gelten. Dazu setzen Sie zusätzlich die Haken bei „Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO“ und „Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete“.

https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

Hinweis: Bitte beachten: Auf der linken Seite sind unter dem Punkt “Ebenen” die Häkchen bei “Düngeverordnung” zu setzen.

  • Zwischen dem 01.01.2021 und dem Inkrafttreten der Neuabgrenzung im März/April 2021 gelten alle landwirtschaftlichen Nutzflächen als rotes Gebiet, die beim Häkchen “Gebiete nach § 13a Abs 4” und “NDüngGewNPVO” – “Gebietskulisse Grundwasser” innerhalb der dann sichtbaren Gebiete gelegen sind (rote u. schraffierte Flächen).
  • Ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung (ca. ab März 2021) gelten “nur” noch die Feldblöcke als rote Flächen, die beim Häkchen “Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO” – “Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete” erkennbar sind.
  • Da sich mit der Änderung des Flächenstatus oftmals auch die auszubringende Düngermenge ändert, müssten betroffene Landwirte ab dem Datum der Statusänderung auch eine neue Düngebedarfsermittlung für ihre betroffenen Schläge vorliegen haben.  

Welche Maßnahmen sind in Zukunft in den nitratsensiblen Gebieten einzuhalten (Maßnahmen gemäß DÜV sowie zusätzliche Maßnahmen)?

In § 13a Abs. 2 DüV sind die sieben bundesrechtlich geltenden Maßnahmen und die genauen Auflagen und Ausnahmen aufgeführt. Die Maßnahmen umfassen grob folgende Regelungen:

– 1. Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 % bezogen auf den Ø der Betriebsflächen in den ausgewiesenen Gebieten;

– 2. flächenscharfe Berechnung der 170 kg N organisch/ha-Grenze;

– 3. Verlängerung Sperrfrist N-Düngung auf GL um vier Wochen (1. Oktober bis 31. Januar);

– 4. Verlängerung Sperrfrist Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost (1. November bis 31. Januar);

– 5. Herbstdüngung bei Zwischenfrüchten nur mit Futternutzung zulässig oder mit Festmist von Huf- und Klauentieren bis in Höhe von 120 kg Gesamt-N/ha & keine Herbstdüngung zu Wintergerste und Winterraps; Ausnahme für Winterraps bei Nachweis Nmin-Gehalt < 45 kg/ha;

– 6. Düngerestriktion auf GL im Herbst ab dem 1.Sep. bis Beginn Sperrfrist auf 60 kg Gesamt-N/ha;

– 7. Verpflichtender Anbau einer Winterzwischenfrucht vor Sommerungen, die mit wesentlichen N-Mengen gedüngt werden sollen

Zusätzlich sind gemäß § 13a Abs. 3 DüV weitere Maßnahmen vorzuschreiben. Für die mit Nitrat belasteten Gebiete sieht der Verordnungsentwurf folgende zusätzliche Anforderungen vor:

– 1. Einarbeitung von Dünger auf unbestelltem Ackerland innerhalb 1 Stunde

– 2. Verpflichtender Anbau einer Untersaat zu Mais mit einem Erntezeitpunkt nach dem 1.10., wenn auf den Flächen im Folgejahr eine Sommerung angebaut und diese gedüngt werden soll (ergänzende Maßnahme zu § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV, um eine Winterbegrünung auch auf Maisflächen mit spätem Erntezeitpunkt zu erreichen)

– 3. Um 10 Prozentpunkte höhere Mindestwerte für die Stickstoff-Ausnutzung aus organischen/organisch-mineralischen Düngemitteln zu Mais und Hackfrüchten, ausgenommen Kartoffeln.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Seite 4 von 5 Stand: 16. Dezember 2020

– 4. Digitale Meldepflicht in Bezug auf Düngebedarf, Nährstoffeinsatz und die 170 kg N/ha-Obergrenze

Wir informieren Sie zeitnah über weitere Entwicklungen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung!

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Mit freundlichen Grüßen Ihr Landvolk-Team, KBV Land Hadeln e.V.