Neufassungsentwurf der Landesdüngeverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben

Einzelbetriebliche Stellungnahmen betroffener Mitglieder zusätzlich zielführend

Auf der Grundlage der im September im Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) weisen die Bundesländer derzeit die nitratsensiblen und die eutrophierten Gebiete neu aus, und die Neufassung der NDüngGewNPVO ist zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Ammerländer Landvolkverband wird bis zum Fristende am 03.02.2021 eine umfangreiche Stellungnahme verfassen, um nochmal ganz deutlich zu machen, dass auch dieser neue Entwurf für die Landwirte und Landwirtinnen im Ammerland und der Friesischen Wehde überhaupt nicht akzeptabel ist, zum Teil sogar höhere Betroffenheiten auslöst und auch aufgrund der Kollektivbestrafung angefochten werden kann. Obwohl die AVV die Bundesländer jetzt endlich zur immissionsbasierten Binnendifferenzierung verpflichtet, ist immer noch kein echtes Verursacherprinzip erkennbar. Der Anteil der Roten Gebiete hat sich zwar verkleinert, herausgefallen sind jedoch überwiegend Grünlandregionen wie die Wesermarsch. In unserem Verbandsgebiet sind sogar zusätzliche Flächen in Rastede, Wiefelstede und der Friesischen Wehde in das rote Gebiet einbezogen worden. Im Hinblick auf die phosphatsensiblen Gebiete sind wir im Ammerland mit einer ca. 5000 ha großen Gebietskulisse um das Zwischenahner Meer betroffen, die sich im neuen Entwurf gar nicht verändert hat, da für die Ausweisung der P-Kulisse bisher gar  keine Binnendifferenzierung erfolgt ist. Die für die Ausweisung der P-Kulisse (Graues Gebiet) verantwortlichen Messdaten und Messstellen über Phosphor und weitere biologische Qualitätsnormen liegen uns bisher nicht vollumfänglich vor. Daher  hat der ALV Mitte Januar die Herausgabe der Datengrundlage beim NLWKN schriftlich angefordert. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen spielt im Hinblick auf die Belastung des  Zwischenahner Meers möglicherweise nur eine untergeordnete Rolle, so dass eine Reduzierung des Phosphatgehaltes im Zwischenahner Meer durch die geplanten Maßnahmen der Landesdüngeverordnung, die nur die Landwirte betreffen, kaum erreicht werden kann. Zielführender ist eine Ursachenforschung, die auch außerlandwirtschaftliche P-Quellen ins Visier nimmt. Dies müssen wir ebenfalls weiterhin einfordern.

Auch die Messwerte, die die Grundlage für die roten Gebiete darstellen, sind unvollständig ohne die neuen Messstellen im Umweltkartenserver aufgeführt, und es werden nicht die mehrjährigen Durchschnittswerte (4-jähriger Mittelwert der jeweils höchsten Messergebnisse) genannt. Der Ammerländer Landvolkverband wird hier massiv Transparenz einfordern. Das ausgewiesene Gebiet im Verbandsgebiet basiert auf einer viel zu geringen Anzahl von Messstellen, die zudem nicht repräsentativ verteilt sind. Die Überprüfung der Messstellen hat niedersachsenweit ergeben, dass 14 Messstellen von 1100 herausgenommen bzw. ersetzt wurden. Auch im Ammerland wurde, wie wir in unserer ersten Stellungnahme Anfang Oktober 2019 gefordert hatten, die Messstelle in Eggelogerfeld, die sich bei der Einstufung 2015 mit Nitratwerten von 217 mg/l in einem „schlechten chemischen Zustand“ befand, da sie direkt neben anderen außerlandwirtschaftlichen Eintragsquellen liegt, herausgenommen.  Sie wurde durch den Peilbrunnen 216 des OOWV in Wiefelstede ersetzt. Auch diese Messstelle eignet sich aus unterschiedlichen Gründen nicht, um den Nitratgehalt des Grundwasserkörpers angemessen widerzuspiegeln. Auch war der Peilbrunnen 216 des OOWV zum Zeitpunkt der Einstufung 2015 keine anerkannte Messstelle nach Wasserrahmenrichtlinie. Vom Gesetzgeber ist jedoch vorgegeben, dass die Ausweisung der Gebietskulisse auf Basis des wasserwirtschaftlichen Bewertungsverfahrens nach Grundwasserverordnung gemäß Wasserrecht zu erfolgen hat. Da die Peilstelle 216 zu dem Zeitpunkt jedoch nicht Bestandteil des Messstellennetzes des NLWKN war, kann sie die Messstelle Eggelogerfeld nicht ersetzen. Auch hier müssen wir in der erneuten Stellungnahme noch einmal unsere Kritik untermauern.

Neben der Forderung sämtlicher verantwortlicher Messstellendaten für das Rote und Graue Gebiet im Ammerland und der Friesischen Wehde werden wir eine wirkliche kleinräumlich abgegrenzte Binnendifferenzierung nach Verursacherprinzip ein-fordern. Landwirtschaftliche Betriebe mit grünen Messstellen müssen die Möglichkeit haben, durch Boden-, Wasserproben oder Nährstoffbilanzen nachzuweisen, dass durch ihren Betrieb keine zu hohen Nitrat- bzw. Phosphatwerte verursacht werden.

Obwohl vor der rechtskräftigen Verordnung im März 2021 nur die Verbände nochmal zur  Stellungnahme aufgefordert sind, halten wir es für zweckmäßig, wenn zusätzlich viele unterschiedliche einzelbetriebliche Einwendungen und Stellungnahmen im Ministerium eingehen, um den Druck auf den Gesetzgeber zu erhöhen. Außerdem können besondere einzelbetriebliche Betroffenheiten, die wir in unserer Stellungnahme gar nicht alle berücksichtigen können, mit den entsprechenden Begründungen und Erläuterungen die problematische Situation für die Landwirtschaft nochmal untermauern. In der Anlage finden Sie ein Musterschreiben, das jedoch individuell angepasst werden muss. Der/die einzelne (r) Landwirt(in) kann hierbei auch mit eigenen Worten an das Ministerium schreiben.