Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen während der Feiertage

Feiertagsregelungen

Die besondere Lage der Weihnachtstage führt auch in diesem Jahr dazu, dass die Landvolkgeschäftsstellen in Aurich, Leer und Wittmund an folgenden Tagen geschlossen bleiben: 24. -29. Dezember und 31. Dezember 2019 und 1. Januar 2020.

Ab dem 2. Januar 2020 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!

Für den Fall, dass Sie über Weihnachten und Neujahr Betriebs- und Haushaltshilfen anmelden möchten, so wenden Sie sich bitte direkt an die SVLFG. Diese erreichen Sie wie folgt:

Fax: 0561-785-219007

E-Mail: bhh@svlfg.de

Unabhängig von diesen Meldungen sollten Sie sich bezüglich erforderlich gewordener Betriebs- und Haushaltshilfeeinsätze in jedem Fall am 2. Januar 2020 in Ihrer zuständigen Landvolk- Geschäftsstelle melden, damit nichts schief läuft!