Am 10. Februar wird im Bundeskabinett das geplante Insektenschutzprogramm beraten.
Die Beschlüsse vom September 2019 zwischen CDU und SPD sind durch die Entwicklungen insbesondere in den Bundesländern überholt.
Für Niedersachsen würde die Umsetzung in jeglicher Form mit den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg kollidieren, dies gilt es zu verhindern.
Bundestagsabgeordnete, die sich nicht für eine vollständige Nachprüfung der Beschlüsse vom September 2019 aussprechen, kündigen damit den Niedersächsischen Weg auf. Damit verbunden wäre wieder ein erheblicher Vertrauensverlust in die Verbindlichkeit der Politik. Die am 26. September stattfindende Bundestagswahl 2021 aber wohl auch die anstehende Kommunalwahl könnten die Konsequenz hieraus spüren.
Das Insektenschutzprogramm hat auch für die landwirtschaftlichen Betriebe weitreichende Folgen. Das Insektenschutzprogramm sieht u.a. folgende Punkte vor:
- 5 Meter Gewässerrandstreifen ohne Pflanzenschutz
- sogar 10 Meter bei unbegrünten Randstreifen
- artenreiches Grünland unter Biotopschutz
- Verbot von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in FFH-Gebieten
Allein im Kreis Gifhorn würde das rund 5.700 ha Fläche betreffen.
Daher rufen wir Sie mit diesem Schreiben auf, unsere klare Position unseren Bundestagsabgeordneten nochmals kundzutun (vorrangig die Abgeordneten der Regierungsparteien).
Des Weiteren möchten wir Sie bitten, Ihre Betroffenheit auch in Richtung Bundeskanzleramt und Bundeskanzlerin zu formulieren.
Senden Sie per Mail an poststelle(at)bk.bund.de oder direkt über das Kontaktformular des Bundeskanzleramt über https://m.bundeskanzlerin.de/bkinm-de/kontakt ihr Anliegen und Forderungen. Ein Musterschreiben finden Sie dazu auf unserer Homepage: