
Die Bundesregierung hat angesichts der Corona-Krise zur Stärkung der Konjunktur und Wirtschaftskraft die befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 beschlossen. Der pauschalierte Steuersatz von 10,7% ist davon nicht betroffen.
Im Rahmen der Rechnungseingangsprüfung ist darauf zu achten, dass für Eingangsleistungen im Zeitraum zwischen 1.7.2020 und 31.12.2020 der abgesenkte Steuersatz ausgewiesen wird.
Neben der Senkung der Umsatzsteuersätze gibt es einige weitere steuerliche Anpassungen. So wurden die in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG wie auch die Reinvestitionsfristen des § 6b EStG vorübergehend um ein Jahr verlängert.
Für Fragen zum zweiten Corona- Steuerhilfegesetz und weiteren steuerlichen Themen steht Ihnen unsere Steuerabteilung gern zur Verfügung.