Testpflicht für Erntehelfer

Der Landkreis Diepholz hat in einer Allgemeinverfügung die Testpflicht für Saisonarbeitskräfte angeordnet, sofern diese in Sammelunterkünften untergebracht sind.

Mindestens zwei Test pro Woche müssen unter Aufsicht durchgeführt und dokumentiert werden.

Näheres in der Allgemeinverfügung des Kreises, diese finden Sie hier:

https://www.diepholz.de/portal/bekanntmachungen/infektionsschutzrechtliche-allgemeinverfuegung-des-landkreises-diepholz-900006522-21750.html?rubrik=1000050