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L P D – Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer übt sich offenbar im Haken schlagen. Bei der Zahlung der Ausgleichszulage  für die Bewirtschaftung von Dauergrünland in von Natur benachteiligten Gebieten hat das Landwirtschaftsministerium in kürzester Zeit mehrfach die Meinung geändert. „Was gilt denn nun?“, fragt daher Landvolkpräsident Werner Hilse und beruft sich auf Aussagen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Das Blatt meldet heute das Aus für diese Grünlandprämie und zitiert dazu einen Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Zum Hintergrund: Im Begleitausschusses für das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen waren Ende Juni entsprechende Pläne des Landwirtschaftsministeriums vorgestellt worden. Das Landvolk hatte diese angesichts der Auswirkungen für Milchvieh-, Mutterkuh- und Schafhalter damals heftig kritisiert. Im Anschluss der Sitzung hatte das Landwirtschaftsministerium den Ausschussmitgliedern  mitgeteilt, dass die geplanten Mittelkürzungen für die Ausgleichszulage nicht weiter verfolgt werden. Die heutige Meldung der NOZ dagegen würde eine erneute Kehrtwendung bedeuten und die Mitteilung ins Gegenteil verkehren. „Unsere Grünlandbetriebe sind in der aktuellen Krise auf jeden Euro angewiesen, dazu zählt für die Betroffenen zweifelsfrei die Ausgleichszulage, aber dazu zählt für alle Bauern auch die frühestmögliche Überweisung der Direktbeihilfen“, fordert Landvolkpräsident Hilse. „Der Minister ist den Landwirten eine Erklärung schuldig, was ihn dazu bewegt, einem konventionellen Milchviehbetrieb mit 30 ha Dauergrünland die Ausgleichszulage in Höhe von derzeit 1.350 Euro zu streichen, damit die Beihilfe für seinen Nachbarn mit 30 ha Ackerland im Ökolandbau z.B. um 1.170 Euro angehoben werden kann.“ Das Landvolk macht sich für eine Erhöhung der Ausgleichszulage statt Streichung stark, unabhängig von der betrieblichen Ausrichtung. Zusätzlich solle das Ministerium die Landwirtschaftskammer als zuständige Behörde für Annahme und Kontrolle der Agraranträge personell so ausstatten, dass die EU-Gelder zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 16. Oktober so weit wie möglich ausgezahlt werden können. „Dieses Geld wird auf den Höfen dringend benötigt, je früher, umso besser“, verdeutlicht Hilse.