Landvolk pocht bei Änderung des Tierschutzgesetzes auf praxistaugliche Lösungen
L P D – Tempo macht aktuell die Bundespolitik kurz vor der Sommerpause bzw. vor der anstehenden EU-Wahl. Das Bundeskabinett hat am vergangenen Freitag, 24. Mai, den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) vorgezogen und verabschiedet: „Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Wir hoffen, dass dieser Aktionismus Lösungen hervorbringt, die nicht nur praxistauglich umgesetzt werden können, wozu angemessene Übergangsfristen notwendig sind, sondern auch einen wirklichen Mehrwert für den Tierschutz bringen“, steht Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers skeptisch diesem Beschluss gegenüber. Ehlers bekräftigt, dass Niedersachsens Tierhalter das hohe Ziel, den Tierschutz zu verbessern, unterstützen. „Dies gelingt aber nur mit der Landwirtschaft als Partner, und dabei müssen auch deren Bedürfnisse beachtet werden, damit die Tierhaltung in Deutschland nicht noch mehr gefährdet wird“, verweist Ehlers auf Probleme, die dieser Entwurf in sich trägt.
An erster Stelle steht für den Landesbauernverband, dass trotz anstehender Änderungen die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe im EU-Binnenmarkt weiter erhalten bleiben muss. „Nationale Alleingänge für noch mehr Tierschutz können unsere Tierhalter nicht verkraften. Zu hoch sind gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland jetzt schon die Auflagen – und auch die EU-Kommission hat Gesetzesinitiativen im Tierschutzbereich angekündigt“, erklärt Ehlers die Ausgangslage. Halte die Politik an dem Änderungsentwurf fest, würde die Tierhaltung noch stärker ins Ausland verlagert und so der Strukturwandel beschleunigt werden. „Ganz deutlich sehen wir das im Schweinebereich, wo nach jüngster Analyse der Schlachtschweineimport aus dem Ausland um 20 Prozent zunahm, was auf das geringere Angebot aus deutschen Mastställen zurückzuführen ist“, zeigt Ehlers auf.
Als Beispiel für praxisferne bzw. nicht umsetzbare Änderungen des Gesetzentwurfs sieht Ehlers das Enthornen der Tiere, das nach einer Übergangfrist von einem Jahr nur noch unter Betäubung durch den Tierarzt möglich sein soll. „Hier wird seitens der Politik weder auf den bekannten Tierärztemangel noch auf die erhöhten Kosten Rücksicht genommen“, sagt Ehlers und fordert, das aktuelle, in der Praxis etablierte Verfahren des Verödens der Hornanlage mit Schmerzmittelgabe und Sedierung durch den Tierhalter ohne Betäubungspflicht beizubehalten.
Ehlers, der selbst 2.000 Schweine hält, sieht auch Probleme beim Umsetzen des geplanten Verbots des Schwanzkupierens bei Ferkeln. Zukünftig ist vorgesehen nur noch im Einzelfall und wenn in den letzten vier Monaten mehr als fünf Prozent der Tiere im Ferkelaufzucht- oder Mastbetrieb Schwanz- oder Ohrverletzungen hatten, maximal ein Drittel des Schwanzes zu kürzen. „Hier ist die Branche mit Aktionsplänen zum Kupierverzicht schon längst dran, aber Schwanzbeißen ist ein multifaktorielles Problem. Unsere Schweinehalter haben dazu einzelbetriebliche, individuelle Herangehensweisen und suchen gemeinsam mit der Wissenschaft nach Lösungen. Schwanzbeißen ist ein Paradebeispiel dafür, dass nicht alles durch Ordnungsrecht gelöst werden kann“, verweist Ehlers auf die Diskrepanz zwischen Wunsch seitens der Gesellschaft und dem Regulierungswahn seitens der Politik auf der einen Seite sowie dem praxisnahen Tierschutz auf der anderen Seite.
Gerade das pauschale Verbot des Kupierens könne zum vermehrten Schwanzbeißen führen, sodass es keinen Mehrwert für den Tierschutz darstelle, sondern mehr Tierleid erzeuge. Auch werde damit der Import von Ferkeln verstärkt und dem Stichwort Bürokratieabbau durch die damit verbundenen, umfangreichen Dokumentationspflichten ein Bärendienst erwiesen, ist sich Ehlers sicher. „Lösungen finden wir nur miteinander auf Augenhöhe“, hofft Ehlers auf ein Umdenken seitens der Politik, die am 5. Juli noch vor der Sommerpause das Gesetz im Plenum des Bundesrates behandeln will. Die Lesungen im Bundestag sind dazu für den Herbst vorgesehen, sodass die Gesetzesänderung – hoffentlich inklusive der Interessen der niedersächsischen Nutztierhalter – voraussichtlich Ende des Jahres verabschiedet wird. (LPD 40/2024)